Die GO kennt das Wort Sachanträge nicht.
| Antrag: | Änderung der Geschäftsordnung: “Antragsrecht im Hauptausschuss für Ausschüsse & Präsidien” |
|---|---|
| Antragsteller*in: | DV Essen (dort beschlossen am: 09.04.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 10.04.2026, 14:11 |
| Antrag: | Änderung der Geschäftsordnung: “Antragsrecht im Hauptausschuss für Ausschüsse & Präsidien” |
|---|---|
| Antragsteller*in: | DV Essen (dort beschlossen am: 09.04.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 10.04.2026, 14:11 |
Ergänzend zu § 2 Absatz 7 können für den Hauptausschuss auch von den Präsidien und den Ausschüssen SachanträgeAnträge und Änderungsanträge gestellt werden.
Die Geschäftsordnung wird mit Ablauf der Hauptversammlung folgendermaßen
angepasst:
§ 17 Besonderheiten Hauptausschuss
Passives Wahlrecht für den Hauptausschuss haben die stimmberechtigten
Mitglieder der Diözesanvorstände und der Bundesleitungen der
Jugendverbände nach § 5 Absatz 4 Satz 2 der Bundesordnung. Wer
stimmberechtigtes Mitglied der Diözesanvorstände oder der Bundesleitungen
der Jugendverbände ist, bestimmt sich nach den Satzungen der
Diözesanverbände oder der Jugendverbände. Passives Wahlrecht für den
Hauptausschuss haben auch nicht stimmberechtigte Mitglieder der
Diözesanvorstände und der Bundesleitungen der Jugendverbände nach § 5
Absatz 4 Satz 2 der Bundesordnung, die vom zuständigen Wahlgremium des
Verbandes als Vertreter*in für den BDKJ gewählt worden sind.
Scheidet ein Mitglied des Hauptausschusses aus, so tritt an seine Stelle
für die restliche Dauer der Wahlzeit des ausscheidenden Mitglieds das bei
der letzten Wahl zum Hauptausschuss auf der Liste nachfolgende Mitglied
(gem. § 9 Absatz 4).
Ergänzend zu § 2 Absatz 7 können für den Hauptausschuss auch von den
Präsidien und den Ausschüssen SachanträgeAnträge und Änderungsanträge gestellt
werden.
Die GO kennt das Wort Sachanträge nicht.
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