Dies ist eine Konkretisierung für den generellen Arbeitsauftrag und Ausrichtung der Arbeit.
(dies wurde erst nach Antragsfrist im Ausschuss beraten, sodass die Änderung erst jetzt von Innovationsausschuss kommt.)
| Antrag: | Weiterarbeit des Innovationsausschuss |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Innovationsausschuss |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Heute, 01:56 |
Der Innovationsausschuss wird bis zum Jahr 2030 weitergeführt. Er besteht aus 8 Personen, die für je zwei Jahre vom Hauptausschuss gewählt werden. Der Innovationsausschuss hat den Auftrag, als Innovationsmotor die Weiterentwicklung von Strukturen und Arbeitsformen im BDKJ aktiv voranzutreiben. Er erarbeitet konkrete Vorschläge und bringt diese in die zuständigen Gremien ein.
Hierfür entwickelt er umsetzbare Konzepte und Pilotprojekte und überprüft deren Wirksamkeit. Die Arbeit des Ausschusses ist auf konkrete Ergebnisse und Vorschläge ausgerichtet.
Der Innovationsausschuss wird bis zum Jahr 2030 weitergeführt. Er besteht aus 8
Personen, die für je zwei Jahre vom Hauptausschuss gewählt werden. Der Innovationsausschuss hat den Auftrag, als Innovationsmotor die Weiterentwicklung von Strukturen und Arbeitsformen im BDKJ aktiv voranzutreiben. Er erarbeitet konkrete Vorschläge und bringt diese in die zuständigen Gremien ein.
Hierfür entwickelt er umsetzbare Konzepte und Pilotprojekte und überprüft deren Wirksamkeit. Die Arbeit des Ausschusses ist auf konkrete Ergebnisse und Vorschläge ausgerichtet.
Folgende Fragen sollen bearbeitet werden:
Die Fragestellungen werden jedes Jahr im ersten Hauptausschuss nach der
Hauptversammlung reflektiert, nachgeschärft und aktualisiert.
Dies ist eine Konkretisierung für den generellen Arbeitsauftrag und Ausrichtung der Arbeit.
(dies wurde erst nach Antragsfrist im Ausschuss beraten, sodass die Änderung erst jetzt von Innovationsausschuss kommt.)
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