Änderungen von A1 zu A1
| Ursprüngliche Version: | A1 (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 06.12.2025, 17:26 |
| Neue Version: | A1 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Eingereicht: | 25.01.2026, 14:29 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 9 bis 14:
allgemeinen Wehrpflicht und die Einführung eines zivilen oder sozialen Pflichtdienstes in Deutschland wieder mit großer Intensität geführt.[3]
Vor diesem Hintergrund erscheint es uns notwendig, unsere friedensethische Orientierung deutlich zu machen. Daher bekräftigen wir und sie in der Debatte weiterhin unsere friedensethische Haltungzu bekräftigen: Als Christ*innen und Europäer*innen stehen wir für Demokratie, Menschenrechte und einen gerechten, nachhaltigen Frieden ein,
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Als Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) begrüßen wir, dass der Deutsche Bundestag keine Reaktivierung der allgemeinen Wehrpflicht beschlossen hat und das ein erneutes parlamentarisches Verfahren notwendig ist, um über die
Von Zeile 37 bis 38:
WirDeshalb setzen wir uns weiterhin für eine starke und resiliente Gesellschaft ein. Dazu gehört für uns die Stärkung von freiwilligen Engagement in Zivilgesellschaft,
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- übernehmen. Eine Musterung darf zudem nur dann erfolgen, wenn eine Person grundsätzlich bereit ist, den Wehrdienst anzutreten, weshalb wir eine verpflichtende Musterung ganzer Jahrgänge – unabhängig von dieser Bereitschaft – ablehnen. Ein Zufallsverfahren sollte nur diejenigen betreffen, die ihre potenzielle Bereitschaft zum
Von Zeile 57 bis 61:
- weltwärts) und deren Träger strukturell, finanziell und rechtlich absichern.
Wir begrüßen einerseits dieDie deutliche Erhöhung der Fördermittel für die nationalen Freiwilligendienste ab dem Haushaltsjahr 2026, andererseitsist aus unserer Sicht ein wichtiger Schritt. Dennoch kritisieren wir die Kürzung der Mittel für die weltwärts Freiwilligendienste. Damit es eine wirkliche Stärkung der
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- Freiwilligengeld mindestens auf BAföG-Niveau, um soziale Hürden abzubauen.[6] Freiwilliges Engagement darf keine Frage des Einkommens sein! [7] Wir schließen uns insofern der Forderung nach einem Freiwilligendienste-Stärkungsgesetz an sowie einer Überarbeitung der Förderrichtlinie Jugendfreiwilligendienste RL-JFD. Wir begrüßen diesbezüglich, dass der Bundestag die Bundesregierung
zur Prüfung auffordert,auffordert dieRahmenbedingungenFreiwilligendienste attraktiver und chancengerechter zu gestalten, zusätzliche Leistungen aus Bundesmitteln zu finanzieren und die Aufwertung der Rahmenbedingungen zur pädagogischen Begleitung0aufzuwertenzu prüfen. Dies kann uns und unseren Trägern ermöglichen, die hohe Qualität der pädagogischen Begleitung weiter zu verbessern. Wir halten
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- konstruktiv begleiten.
Freiwilliges Engagement darf keine Frage des Einkommens oder der sozialen Herkunft sein, um soziale Hürden abzubauen[7]. Wir unterstützen, dass der Bundestag die Bundesregierung auffordert, die Freiwilligendienste attraktiver und chancengerechter zu gestalten und zusätzliche Leistungen aus Bundesmitteln zu finanzieren sind. ZurUm eine Gleichwertigkeitdieserder Engagementformenzählt zudem, dasszu gewährleisten, müssen Anschreiben an junge Menschen nicht nur über den Dienst in der Bundeswehr informieren, sondern ebenso umfassend über alle zivilen Engagementmöglichkeiten aufklären und auf diese verweisen. Wirbegrüßenbefürworten, dass dies gesetzlich ermöglicht worden ist und erwartennunweiterhin eine zielorientierte Umsetzung, d. Denn nur so entsteht echte Wahlfreiheit zwischen den Diensten, die im Sinne der Selbstbestimmung und
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- Politische Verantwortung und Beteiligung
Junge Menschen und ihre Verbände müssen dauerhaft, verbindlich, systematisch und wirksam in alle politischen Prozesse einbezogen werden, die ihre Gegenwart und
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- den Wehrdienst besonders.
Wir fordern deshalb weiterhin die Absenkung des Wahlalters für junge Menschen,[8] um politische Teilhabe strukturell zu sichern. Darüber hinaus müssen Jugendverbände als zentrale Ort demokratischer Bildung, Mitbestimmung und Friedenserziehung gefördert und systematisch in politische Prozesse eingebunden werden.
Dafür braucht es verbindliche Beteiligungsmechanismen, die sicherstellen,
Von Zeile 105 bis 111:
- Verbändebeteiligung bei Gesetzgebungsverfahren – müssen spürbarer berücksichtigt werden.Darüber hinaus müssen Jugendverbände als zentrale Orte demokratischer Bildung, Mitbestimmung und Friedenserziehung gefördert werden.
Wir begrüßenPositiv bewerten wir, dass der Bundestag die Bundesregierung zur aktiven Einbindung der Akteur*innen, Träger und Freiwilligendienstleistenden in der Weiterentwicklung der Freiwilligendienste aufgefordert hat.Dadurch wird Beteiligung zur gelebten Demokratie und jungeDies ist ein Beisiel für die Anerkennung junger Menschenwerdenals gleichberechtigte politische Akteur*innenanerkanntund ihre Beteiligung an gelebter Demokratie.
Von Zeile 126 bis 128 einfügen:
- bestehenden Anlaufstellen und Träger systematisch unterstützt und ausgebaut werden. Hierzu gehört ebenso der Ausbau von[Leerzeichen]diskriminierungs- und rassismussensible Strukturen sowie wirksame Präventions- und
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Trotz unserer klaren Haltung, die Pflichtdienste grundsätzlich ablehnt, formulierenhaben wir aufgrund der aktuellen Debatte zusätzliche Forderungen an die Bundesregierung für den Fall einer Reaktivierung der allgemeinen Wehrpflicht
Von Zeile 150 bis 194:
jugend- und gesellschaftspolitischer Perspektive. Vor diesem Hintergrund haben
wir eine klare Haltung entwickelt. Folgende Aspekte müssen in der aktuellen
Debatte um eine mögliche Pflicht Berücksichtigung finden:
- Gleichwertigkeit aller Dienste.
Alle Dienste in zivilgesellschaftlichen, militärischen sowie die anerkannte Hilfsorganisationen (sogenannte Blaulichtorganisationen) müssen finanziell, strukturell und gesellschaftlich gleichwertig ausgestattet und anerkannt werden. Hierbei bedeutet die finanzielle Gleichwertigkeit, dass Anreize für einen Dienst nicht so ausgestaltet sein dürfen, dass Menschen aus sozioökonomisch schwachen Haushalten faktisch in einen Dienst gedrängt werden. Jede Entscheidung muss frei getroffen werden können – unabhängig finanzieller Hintergründe und ungleicher Chancen.
- Gleichwertigkeit aller Dienste.
Alle Dienste in zivilgesellschaftlichen, militärischen sowie die Helfdendienste(sogenannte Blaulichtorganisationen) müssen finanziell, strukturell und gesellschaftlich gleichwertig ausgestattet und anerkannt werden. Hierbei bedeutet die finanzielle Gleichwertigkeit, dass Anreize für einen Dienst nicht so ausgestaltet sein dürfen, dass Menschen aus sozioökonomisch schwachen Haushalten faktisch in einen Dienst gedrängt werden. Jede Entscheidung muss frei getroffen werden können – unabhängig finanzieller Hintergründe und ungleicher Chancen. Da ein möglicher Ersatzdienst – sei es nun ein reaktivierter “alter Zivildienst” oder ein neues Format – von den zivilgesellschaftlichen Strukturen maßgeblich umgesetzt werden müsste und unabhängig davon Auswirkungen auf die etablierten Freiwilligendienstformate haben würde, sind aus verbandlicher Sicht folgende Aspekte zu berücksichtigen: Es sollte eine differenzierte Auswertung der Erfahrungen des ehemaligen Zivildienstes stattfinden. Auch wenn Zivildienstleistende der Wehrüberwachung unterliegen und in einem verpflichtenden Dienstverhältnis stehen, sollte ein künftiger Dienst so ausgestaltet sein, dass gemeinwohlorientierte und unterstützende Tätigkeiten von den Zivildienstleistenden als sinnstiftend wahrgenommen werden. Die in den Freiwilligendiensten erprobten Elemente der Bildung und Begleitung sollten hier Berücksichtigung finden. Bei den Freiwilligendienstformaten handelt es sich um etablierte Bildungs- und Orientierungsangebote, in denen die Freiwilligen im Zentrum stehen. Diese Formate sind offen für Alle, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, Gesundheit oder körperlichen Voraussetzungen und unterscheiden sich damit zentral vom neuen Wehrdienst sowie einem möglichen Ersatzdienst. Die pädagogische Begleitung ist der Kern dieser Formate und stellt sicher, dass dieses zeitintensive, rechtsverbindliche freiwillige Engagement ein Gewinn hoch drei ist: für die Freiwilligen, die Menschen in den Einrichtungen und die Gesellschaft als Ganzes. Alle Formen der gesetzlich geregelten Freiwilligendienste müssen als Ersatzdienst für einen Zivildienst anerkannt bleiben, wie es bisher die Paragraphen 14a, b, und c des Zivildienstgesetzes regeln. Einen Ausschluss der Jugendfreiwilligendienste als Ersatzdienst darf es nicht geben! Zudem muss die Gleichwertigkeit der Rahmenbedingungen und die Sinnhaftigkeit der abzuleistenden Dienstzeit sichergestellt werden. Darüber hinaus müssen bereits geleistete Dienste und ehrenamtliches Engagement in angemessener Form berücksichtigt und anerkannt werden. Die positiven Aspekte aus den Freiwilligendiensten sind unbedingt zu würdigen und bei der Ausgestaltung eines möglichen Ersatzdienstes mit einzubeziehen. Grundsätzlich müssen die Bedarfe junger Menschen Berücksichtigung finden. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass es keine negativen Effekte gibt wie etwa:
2. Gute Rahmenbedingungen für Ersatzdienste
Da ein möglicher Ersatzdienst – sei es nun ein reaktivierter “alter Zivildienst” oder ein neues Format – von den zivilgesellschaftlichen Strukturen maßgeblich umgesetzt werden müsste und unabhängig davon Auswirkungen auf die etablierten Freiwilligendienstformate haben würde, sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: Es sollte eine differenzierte Auswertung der Erfahrungen des ehemaligen Zivildienstes stattfinden. Auch wenn Zivildienstleistende der Wehrüberwachung unterliegen und in einem verpflichtenden Dienstverhältnis stehen, sollte ein künftiger Dienst so ausgestaltet sein, dass gemeinwohlorientierte und unterstützende Tätigkeiten von den Zivildienstleistenden als sinnstiftend wahrgenommen werden. Die in den Freiwilligendiensten erprobten Elemente der Bildung und Begleitung sollten hier Berücksichtigung finden. Die pädagogische Begleitung stellt sicher, dass dieses zeitintensive, rechtsverbindliche freiwillige Engagement ein Gewinn hoch drei ist: für die Freiwilligen, die Menschen in den Einrichtungen und die Gesellschaft als Ganzes. Die positiven Aspekte aus den Freiwilligendiensten sind unbedingt zu würdigen und bei der Ausgestaltung eines möglichen Ersatzdienstes mit einzubeziehen. Grundsätzlich müssen die Bedarfe junger Menschen Berücksichtigung finden. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass es keine negativen Effekte gibt wie etwa:
Nach Zeile 208 einfügen:
- Anerkennung von Ersatzdiensten.
- Alle Formen der gesetzlich geregelten Freiwilligendienste müssen als Ersatzdienst für einen Zivildienst anerkannt bleiben, wie es bisher die Paragraphen 14a, b, und c des Zivildienstgesetzes regeln. Einen Ausschluss der Jugendfreiwilligendienste als Ersatzdienst darf es nicht geben! Zudem muss die Gleichwertigkeit der Rahmenbedingungen und die Sinnhaftigkeit der abzuleistenden Dienstzeit sichergestellt werden. Darüber hinaus müssen bereits geleistete Dienste und ehrenamtliches Engagement in angemessener Form berücksichtigt und anerkannt werden.
Von Zeile 244 bis 245 einfügen:
Unsere Träger von Freiwilligendiensten verfügen über langjährige Erfahrung in der Ausgestaltung und Begleitung von Freiwilligendienstleistenden. Neben der Durchführung von
Von Zeile 291 bis 292:
[9] „Rechtsanspruch auf Förderung eines Freiwilligendienstes“, Beschluss der
BDKJ-Hauptversammlung 2024.
[9] "Freiwilligendienste 2030 - Vision für eine Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit": Bundesarbeitskreis FSJ https://bak-fsj.de/2024/06/freiwilligendienste-2030-vision-fuer-eine-kultur-selbstverstaendlicher-freiwilligkeit/
