Antrag: | Gefahr der Einschränkung zivilgesellschaftlicher Beteiligung durch Bürger*innenräte |
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Antragsteller*in: | Gregor Podschun |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 06.02.2024, 17:35 |
Ä4 zu A1: Gefahr der Einschränkung zivilgesellschaftlicher Beteiligung durch Bürger*innenräte
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 25 bis 29:
Zivilgesellschaft selbstorganisiert entstanden und demokratisch legitimiert. IndemGrundsätzlich sind Formen der Bürger*innenbeteiligung an politischen Prozessen zu begrüßen. Jedoch sehen wir eine Gefahr der Einschränkung der Zivilgesellschaft, wenn staatliche Organe Bürger*innenräte einrichten,. Sie bestimmen siedann , wer wie beteiligt wird, wie Bürger*innenbeteiligung auszusehen hat und wie nicht. Die Zivilgesellschaftliche Räume werden eingeschränkt, wo der Staat allein die Beteiligung bestimmt.
Weiterhin finden die zivilgesellschaftlich gewachsenen Organisationen finden dabeiin diesem Formaten der Bürger*innenbeteiligung zumeist keine Berücksichtigung. Dabei haben insbesondere die Jugendverbände nach § 12 Abs. 2
Von Zeile 25 bis 29:
Zivilgesellschaft selbstorganisiert entstanden und demokratisch legitimiert. IndemGrundsätzlich sind Formen der Bürger*innenbeteiligung an politischen Prozessen zu begrüßen. Jedoch sehen wir eine Gefahr der Einschränkung der Zivilgesellschaft, wenn staatliche Organe Bürger*innenräte einrichten,. Sie bestimmen siedann , wer wie beteiligt wird, wie Bürger*innenbeteiligung auszusehen hat und wie nicht. Die Zivilgesellschaftliche Räume werden eingeschränkt, wo der Staat allein die Beteiligung bestimmt.
Weiterhin finden die zivilgesellschaftlich gewachsenen Organisationen finden dabeiin diesem Formaten der Bürger*innenbeteiligung zumeist keine Berücksichtigung. Dabei haben insbesondere die Jugendverbände nach § 12 Abs. 2
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