Antrag: | Gefahr der Einschränkung zivilgesellschaftlicher Beteiligung durch Bürger*innenräte |
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Antragsteller*in: | Gregor Podschun |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 06.02.2024, 17:40 |
Ä6 zu A1: Gefahr der Einschränkung zivilgesellschaftlicher Beteiligung durch Bürger*innenräte
Antragstext
Von Zeile 57 bis 58:
- eine Neubewertung und Umstrukturierung von
Bürger*innenrätenBürger*innenräten/-beteiligung und den systematischen Einbezug der zivilgesellschaftlichen Organisationen und Verbände in politische
Der BDKJ-Hauptausschuss möge beschließen:
Die Jugendverbände sind Werkstätten der Demokratie. Dies ist besonders wertvoll,
wenn Organisationen, Parteien und Personen erstarken, die die demokratische
Grundordnung abschaffen wollen. Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit,
sondern diese muss immer wieder erkämpft werden. Demokratische Beteiligung sehen
wir dabei als enorm hohen Wert an sich. Daher ist es wichtig, über die Form der
demokratischen Beteiligung in Deutschland nachzudenken. Das Suchen und Finden
angemessener Formen ist dabei immer wieder auch eine Herausforderung.
Wir beobachten, dass die aktuelle Bundesregierung sowie der Bundestag zur
Beteiligung an politischen Meinungsbildungsprozessen und zur Beratung (der
Bundesministerien) Bürger*innenräte und ähnliche Formate einrichtet. Diese
werden in der Regel nach Bewerbung durch Bürger*innen in zufälligen, aber
diversitätswahrenden Verfahren zusammengesetzt. Die Aufgabe der Bürger*innenräte
ist zumeist Empfehlungen an die Bundesregierung zu formulieren. Die Bürger*innen
sind in den Bürger*innenräten als Einzelpersonen mit ihren Erfahrungen und
Hintergründen persönlich Mitglied.
Die Zivilgesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland ist gut aufgestellt und
gewachsen. Zu verschiedensten Themen und Fachbereichen existieren Verbände,
Vereine und Organisationen. Diese sind Expert*innen für ihr jeweiliges Thema und
Fachgebiet. Sie bringen sich seit jeher in ihrer Vertretungsarbeit in politische
Prozesse ein, beraten die Bundesregierung und gestalten Staat, Politik und
Gesellschaft aktiv mit. Sie sind eine tragende Säule unserer Demokratie und
stehen für eine starke Zivilgesellschaft.
Im Gegensatz zu Bürger*innenräten sind Verbände und Organisationen aus der
Zivilgesellschaft selbstorganisiert entstanden und demokratisch legitimiert.
Indem staatliche Organe Bürger*innenräte einrichten, bestimmen sie, wer wie
beteiligt wird, wie Bürger*innenbeteiligung auszusehen hat und wie nicht. Die
zivilgesellschaftlich gewachsenen Organisationen finden dabei zumeist keine
Berücksichtigung. Dabei haben insbesondere die Jugendverbände nach § 12 Abs. 2
SGB VIII ein gesetzlich verankertes Recht und den Auftrag, die Anliegen und
Interessen junger Menschen zu vertreten, was einzelne Mitglieder eines
Bürger*innenrats oder der Bürger*innenrat als Gesamtes nicht haben.
Weiterhin sind Bürger*innenräte durch die Besetzungsverfahren
willkürlich/zufällig zusammengesetzt. Die organisierte, verbandliche
Zivilgesellschaft vertritt hingegen demokratisch legitimierte Interessen. Aus
ihr gehen gewählte Interessenvertreter*innen hervor, die für mehrere tausend
Mitglieder sprechen. In Bürger*innenräten wird dies jedoch nicht berücksichtigt,
vielmehr gewinnen dort einzelne, ‚private‘ Meinungen an Gewicht. Dadurch wird
das Vertretungsrecht der Zivilgesellschaft gegenüber der Politik eingeschränkt.
Auch die Expert*innen und Positionierungen der Verbände, die sich seit vielen
Jahren mit den Fachthemen beschäftigen, fehlen. Die Regierung schafft sich – an
der organisierten Zivilgesellschaft vorbei – ihr eigenes Beratungsgremium. Dies
muss als undemokratisch markiert und als Einschränkung zivilgesellschaftlicher
Räume erkannt werden.
Wir sehen durch die Einrichtung von Bürger*innenräten neben dem grundsätzlichen
Mehrwert der Bürger*innenbeteiligung daher andererseits auch eine Gefährdung
demokratischer Beteiligungsstrukturen einer starken Zivilgesellschaft - auch vor
dem Hintergrund, dass der gesetzliche Vertretungsanspruch der Jugendverbände in
den Beteiligungsverfahren nicht berücksichtigt wird.
Daher fordern wir:
- die strukturierte Einbindung der Jugendverbände in die politische
Willensbildung und Beratung der Bundesregierung in besonderer
Berücksichtigung der Anzahl der Mitglieder und ihres gesetzlichen
Anspruchs,
- die Berücksichtigung der Stimme junger Menschen, die sich in
Jugendverbänden organisieren, in politischen Entscheidungen und
- eine Neubewertung und Umstrukturierung von
Bürger*innenrätenBürger*innenräten/-beteiligung und den systematischen Einbezug
der zivilgesellschaftlichen Organisationen und Verbände in politische
Beteiligungsprozesse.
Von Zeile 57 bis 58:
- eine Neubewertung und Umstrukturierung von
Bürger*innenrätenBürger*innenräten/-beteiligung und den systematischen Einbezug der zivilgesellschaftlichen Organisationen und Verbände in politische
Der BDKJ-Hauptausschuss möge beschließen:
Die Jugendverbände sind Werkstätten der Demokratie. Dies ist besonders wertvoll,
wenn Organisationen, Parteien und Personen erstarken, die die demokratische
Grundordnung abschaffen wollen. Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit,
sondern diese muss immer wieder erkämpft werden. Demokratische Beteiligung sehen
wir dabei als enorm hohen Wert an sich. Daher ist es wichtig, über die Form der
demokratischen Beteiligung in Deutschland nachzudenken. Das Suchen und Finden
angemessener Formen ist dabei immer wieder auch eine Herausforderung.
Wir beobachten, dass die aktuelle Bundesregierung sowie der Bundestag zur
Beteiligung an politischen Meinungsbildungsprozessen und zur Beratung (der
Bundesministerien) Bürger*innenräte und ähnliche Formate einrichtet. Diese
werden in der Regel nach Bewerbung durch Bürger*innen in zufälligen, aber
diversitätswahrenden Verfahren zusammengesetzt. Die Aufgabe der Bürger*innenräte
ist zumeist Empfehlungen an die Bundesregierung zu formulieren. Die Bürger*innen
sind in den Bürger*innenräten als Einzelpersonen mit ihren Erfahrungen und
Hintergründen persönlich Mitglied.
Die Zivilgesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland ist gut aufgestellt und
gewachsen. Zu verschiedensten Themen und Fachbereichen existieren Verbände,
Vereine und Organisationen. Diese sind Expert*innen für ihr jeweiliges Thema und
Fachgebiet. Sie bringen sich seit jeher in ihrer Vertretungsarbeit in politische
Prozesse ein, beraten die Bundesregierung und gestalten Staat, Politik und
Gesellschaft aktiv mit. Sie sind eine tragende Säule unserer Demokratie und
stehen für eine starke Zivilgesellschaft.
Im Gegensatz zu Bürger*innenräten sind Verbände und Organisationen aus der
Zivilgesellschaft selbstorganisiert entstanden und demokratisch legitimiert.
Indem staatliche Organe Bürger*innenräte einrichten, bestimmen sie, wer wie
beteiligt wird, wie Bürger*innenbeteiligung auszusehen hat und wie nicht. Die
zivilgesellschaftlich gewachsenen Organisationen finden dabei zumeist keine
Berücksichtigung. Dabei haben insbesondere die Jugendverbände nach § 12 Abs. 2
SGB VIII ein gesetzlich verankertes Recht und den Auftrag, die Anliegen und
Interessen junger Menschen zu vertreten, was einzelne Mitglieder eines
Bürger*innenrats oder der Bürger*innenrat als Gesamtes nicht haben.
Weiterhin sind Bürger*innenräte durch die Besetzungsverfahren
willkürlich/zufällig zusammengesetzt. Die organisierte, verbandliche
Zivilgesellschaft vertritt hingegen demokratisch legitimierte Interessen. Aus
ihr gehen gewählte Interessenvertreter*innen hervor, die für mehrere tausend
Mitglieder sprechen. In Bürger*innenräten wird dies jedoch nicht berücksichtigt,
vielmehr gewinnen dort einzelne, ‚private‘ Meinungen an Gewicht. Dadurch wird
das Vertretungsrecht der Zivilgesellschaft gegenüber der Politik eingeschränkt.
Auch die Expert*innen und Positionierungen der Verbände, die sich seit vielen
Jahren mit den Fachthemen beschäftigen, fehlen. Die Regierung schafft sich – an
der organisierten Zivilgesellschaft vorbei – ihr eigenes Beratungsgremium. Dies
muss als undemokratisch markiert und als Einschränkung zivilgesellschaftlicher
Räume erkannt werden.
Wir sehen durch die Einrichtung von Bürger*innenräten neben dem grundsätzlichen
Mehrwert der Bürger*innenbeteiligung daher andererseits auch eine Gefährdung
demokratischer Beteiligungsstrukturen einer starken Zivilgesellschaft - auch vor
dem Hintergrund, dass der gesetzliche Vertretungsanspruch der Jugendverbände in
den Beteiligungsverfahren nicht berücksichtigt wird.
Daher fordern wir:
- die strukturierte Einbindung der Jugendverbände in die politische
Willensbildung und Beratung der Bundesregierung in besonderer
Berücksichtigung der Anzahl der Mitglieder und ihres gesetzlichen
Anspruchs,
- die Berücksichtigung der Stimme junger Menschen, die sich in
Jugendverbänden organisieren, in politischen Entscheidungen und
- eine Neubewertung und Umstrukturierung von
Bürger*innenrätenBürger*innenräten/-beteiligung und den systematischen Einbezug
der zivilgesellschaftlichen Organisationen und Verbände in politische
Beteiligungsprozesse.
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