Veranstaltung: | BDKJ-Hauptausschuss September 2021 |
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Antragsteller*in: | BDKJ-Bundesvorstand |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.04.2021, 00:55 |
Überarbeitung: | Der Antrag wird gerade überarbeitet. Zwischenstand anzeigen |
5.1: Bundesweite 72-Stunden-Aktion 2024
Titel
Antragstext
In Projekten verbessern junge Menschen eigenverantwortlich und selbstorganisiert
in 72 Stunden einen Einsatz für das bürgerschaftliche Engagement in Deutschland.
Die Grundgedanken der Solidarität, Gerechtigkeit und Menschenwürde stehen dabei
im Mittelpunkt. Die Gruppen setzen ein Projekt für eine solidarische, gerechte
und menschenwürdige Gesellschaft um. Die Projekte sind lebensweltorientiert,
greifen aktuelle politische und gesellschaftliche Themen auf, geben dem Ausdruck
des Glaubens „Hand und Fuß“ und beinhalten Raum zur individuellen
Umsetzungsgestaltung der Gruppen, sie sollen insbesondere dem gesellschaftlichen
Miteinander dienen. Der Slogan des BDKJ „katholisch – politisch – aktiv“ wird
mit dem gesellschaftlichen Einsatz der Aktion konkret.
Die Bundesvernetzungsgruppe besteht aus vier Teilnehmer*innen aus den
Diözesanverbänden der vier Regionen (NRW, Süd-West, Nord-Ost, Bayern), vier
Teilnehmer*innen aus den Jugendverbänden, den zuständigen
Bundesvorstandsmitgliedern, dem*der Projektreferent*in und dem*der
Öffentlichkeitsreferent*in. Weitere Gremien, Referate und Akteur*innen können
bei Bedarf beratend hinzugezogen werden.
- entwickelt einen Zeitplan, an dessen Entwicklung Personen aus allen Ebenen
beteiligt werden. Die Bundesvernetzungsgruppe legt außerdem verbindliche
Meilensteine für alle Ebenen für die Durchführung der Aktion vor. Die
konkrete zeitliche Umsetzung dieser Meilensteine obliegt den
Koordinierungskreisen bzw. den diözesanen Steuerungsgruppen vor Ort.
Online werden entsprechende modulare Bausteine bereitgestellt, die
Freiräume und Flexibilität in der Planung ermöglichen. Über die Online-
Plattform gibt es außerdem die Möglichkeit, eigene Ideen und Vorlagen
hochzuladen sowie sich bezüglich dezentraler Beschaffung von Merchandising
zu vernetzen.
- nutzt die dezentralen Auf- und Abtakte um die Aktion bundesweit
öffentlichkeitswirksam zur Eröffnen und zu Schließen. Die BDKJ-Bundesebene
führt dabei keine eigenen Veranstaltungen durch. Die
Bundesvernetzungsgruppe prüft, ob und welcher Auf- und Abtakt für die
öffentliche Präsenz des Bundesverbandes genutzt werden können.
- koordiniert die Erstellung von Materialien, wie Merchandising,
Werbematerialien, Spiri-Pakete, etc. Die Erstellung der Materialien soll
vorrangig in der Vernetzung der Jugend- und Diözesanverbänden erfolgen.
Eine Plattform für die Teilung und Verbreitung von Materialien wird bei
von der Bundesvernetzungsgruppe bereitgestellt. Materialien im Design der
vergangenen Aktion sollen wieder benutzt werden.
Bei der Umsetzung der Ziele soll die Bundesvernetzungsgruppe stets abwägen, was
zur Unterstützung der Jugend- und Diözesanverbände und zur Vereinheitlichung der
bundesweiten Aktion festgelegt werden muss und welche Entscheidungen und
Gestaltungen in der Umsetzung in den diözesanen Steuerungsgruppen getroffen
werden können. Dabei müssen die sehr unterschiedlichen Situationen der Jugend-
und Diözesanverbände berücksichtigt werden. Leitend ist das
Subsidiaritätsprinzip.
- entwickelt mit Rücksprache des Hauptausschusses einen Zeitplan, an dessen
Entwicklung Personen aus allen Ebenen beteiligt werden. Der Vorstand legt
außerdem in Rücksprache mit dem Hauptausschuss verbindliche Meilensteine
für die einzelnen Ebenen für die Durchführung der Aktion vor. Die konkrete
zeitliche Umsetzung dieser Meilensteine obliegt den Koordinierungskreisen
bzw. diözesanen Steuerungsgruppen vor Ort. Online werden entsprechende
modulare Bausteine bereitgestellt, die Freiräume und Flexibilität in der
Planung ermöglichen. Über die Online-Plattform gibt es außerdem die
Möglichkeit, eigene Ideen und Vorlagen hochzuladen.
Der Kommunikationsplan ist das zentrale Dokument um einen geregelten und
strukturierten Informationsaustausch über alle Hierarchien und Beteiligungen in
der Organisation der bundesweiten 72-Stunden-Aktion zu gewährleisten. Die
diözesanen Steuerungsgruppen und/oder Ko-Kreise sind dabei die vorrangige
Kommunikationsebene von/zu den Aktionsgruppen. Der BDKJ-Bundesvorstand hat die
Aufgabe, den Kommunikationsplan der vergangenen Aktion zu aktualisieren.
- Weiterentwicklung des Qualitätssystems: Die Bundesvernetzungsgruppe nutzt
Kriterien und Indikatoren zur Messbarkeit von Bereichen, wie z.B.
nachhaltige Beziehungen und Partner*innenschaften (evaluierbarer
Zielkatalog). Die inhaltliche Ausgestaltung des Qualitätssystems
orientiert sich an allen beschriebenen Zielen. Das Ergebnis des Systems
können Aufschluss über Erfolgs- und Misserfolgskriterien geben und zur
gezielten Maßnahmenentwicklung beitragen. Die festgelegten Ziele werden
klar in die Verbände kommuniziert. Das System wird so gestaltet, dass es
die Ergebnisse mit der 72-Stunden-Aktion 2019 vergleichbar macht.
- Erarbeitung von Anreizen für die Neugründungen von Aktionsgruppen. Diese
Gruppen sollen eine besondere Unterstützung durch die jeweiligen Diözesan-
und Jugendverbände erfahren. Während und nach der Aktion wird eine
Praxisbegleitung angeboten. Die Begleitung dient der Identitätsbildung
durch Zugehörigkeit und Bestärkung in der Selbstorganisation und Aufbau
von Jugendverbandsstrukturen.
Die konkrete Finanzierung hat die Mitgliederversammlung des BDKJ-Bundesstelle
e.V. festgelegt. Die Jugendverbände beteiligen sich mit maximal 25.000 Euro und
die Diözesanverbände beteiligen sich ebenfalls mit maximal 25.000 Euro an der
Finanzierung. Das Verfahren zur Aufteilung legen die jeweiligen
Bundeskonferenzen fest. Sie sollen sich dabei an dem Verfahren der vergangenen
Aktion orientieren. Die Mittel der Jugend- und Diözesanverbände dienen als
Ausfallfinanzierung, deren Nutzung vermieden werden soll.
Der Bundesvorstand unterstützt die Diözesanverbände im Nord-Osten bei der
gemeinsamen Einwerbung von zusätzlichen Finanzmitteln, um personelle Ressourcen
zu schaffen. Diese Ressourcen werden benötigt, um die anfallenden Aufgaben durch
fehlende Strukturen wie z. B. keine Koordinierungskreise, kein hauptamtliches
Personal oder unzureichend besetzte diözesanweite Steuerungsebenen zu
übernehmen. Das ist erforderlich, um an der 72-Stunden-Aktion teilhaben zu
können.
Änderungsanträge
- Ä1 (BDKJ DV Köln, Eingereicht)
- Ä2 (BDKJ DV Köln, Eingereicht)
- Ä3 (BDKJ DV Köln, Eingereicht)
- Ä4 (BDKJ DV Köln, Eingereicht)
- Ä5 (BDKJ DV Köln, Eingereicht)
- Ä6 (DV Paderborn, Eingereicht)
- Ä7 (DV Paderborn, Eingereicht)
- Ä8 (BDKJ Köln, Eingereicht)
- Ä9 (BDKJ DV Magdeburg, Eingereicht)
- Ä10 (BDKJ DV Magdeburg, Eingereicht)
- Ä11 (BDKJ DV Magdeburg, Eingereicht)
- Ä12 (BDKJ DV Magdeburg, Eingereicht)
- Ä13 (BDKJ DV Magdeburg, Eingereicht)
- Ä14 (BDKJ DV Magdeburg, Eingereicht)
- Ä15 (BDKJ DV Magdeburg, Eingereicht)
- Ä16 (BDKJ DV Magdeburg, Eingereicht)
- Ä17 (BDKJ DV Magdeburg, Eingereicht)
- Ä18 (BDKJ DV Köln, Eingereicht)
- Ä19 (BDKJ DV köln, Eingereicht)
- Ä20 (DPSG, Eingereicht)
- Ä21 (DPSG, Eingereicht)
- Ä22 (DPSG, Eingereicht)
- Ä23 (DPSG, Eingereicht)
- Ä24 (DPSG, Eingereicht)
- Ä25 (BDKJ DV Essen, DV Speyer, DV Paderborn, Eingereicht)
- Ä26 (DPSG, Eingereicht)
- Ä27 (BDKJ DV Aachen, Eingereicht)
- Ä28 (BDKJ DV Aachen, Eingereicht)
- Ä29 (BDKJ Limburg (nach Antragscafé), Eingereicht)
- Ä30 (BDKJ Limburg (nach Antragscafé), Eingereicht)
- Ä31 (BDKJ Limburg (nach Antragscafé), Eingereicht)
- Ä32 (BDKJ Limburg (nach Antragscafé), Eingereicht)
- Ä33 (BDKJ DV Bamberg, Eingereicht)
- Ä34 (BDKJ DV Bamberg, Zurückgezogen)