| Antrag: | Bundesweite 72-Stunden-Aktion 2024 | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | BDKJ DV Bamberg | 
| Status: | Zurückgezogen | 
| Eingereicht: | 07.05.2021, 23:33 | 
Ä34 zu 5.1: Bundesweite 72-Stunden-Aktion 2024
Titel
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Bundesweite 72-Stunden-Aktion 2023
Antragstext
          
          Von Zeile 2 bis 3:
Die Aktion findet vom 1816. Mai bis 2118. Mai 20235 bundesweit, in allen 27 deutschen Diözesen und in allen BDKJ-Jugendverbänden statt.
Termin
Die Aktion findet vom 1816. Mai bis 2118. Mai 20235 bundesweit, in allen 27 deutschen 
Diözesen und in allen BDKJ-Jugendverbänden statt.
Idee der Aktion
In Projekten verbessern junge Menschen eigenverantwortlich und selbstorganisiert 
in 72 Stunden einen Einsatz für das bürgerschaftliche Engagement in Deutschland. 
Die Grundgedanken der Solidarität, Gerechtigkeit und Menschenwürde stehen dabei 
im Mittelpunkt. Die Gruppen setzen ein Projekt für eine solidarische, gerechte 
und menschenwürdige Gesellschaft um. Die Projekte sind lebensweltorientiert, 
greifen aktuelle politische und gesellschaftliche Themen auf, geben dem Ausdruck 
des Glaubens „Hand und Fuß“ und beinhalten Raum zur individuellen 
Umsetzungsgestaltung der Gruppen, sie sollen insbesondere dem gesellschaftlichen 
Miteinander dienen. Der Slogan des BDKJ „katholisch – politisch – aktiv“ wird 
mit dem gesellschaftlichen Einsatz der Aktion konkret.
Kooperationen mit kirchenamtlichen Strukturen werden von der Diözesanebene aus 
geklärt.
Organisationskultur und Aufgabendefinition zur Umsetzung und 
Zielerreichung
Die Marke „72 Stunden“ ist positiv besetzt und etabliert und wird daher 
fortgeführt. Das bestehende Corporate Design wird weiter genutzt. Grafiken 
werden ggf. leicht angepasst und auch für Individualisierungen zur Verfügung 
gestellt.
Die Aktion wird durch diözesane Steuerungskreise und eine 
Bundesvernetzungsgruppe organisiert. Die Diözesanverbände können außerdem 
regionale Koordinierungskreise gründen und landesweite Vernetzungen bilden.
Die Bundesvernetzungsgruppe besteht aus vier Teilnehmer*innen aus den 
Diözesanverbänden der vier Regionen (NRW, Süd-West, Nord-Ost, Bayern), vier 
Teilnehmer*innen aus den Jugendverbänden, den zuständigen 
Bundesvorstandsmitgliedern, dem*der Projektreferent*in und dem*der 
Öffentlichkeitsreferent*in. Weitere Gremien, Referate und Akteur*innen können 
bei Bedarf beratend hinzugezogen werden.
Aufgaben und Ziele der Bundesvernetzungsgruppe
Aufgabe der Bundesvernetzungsgruppe ist es, die Gesamtaktion zu planen, 
bundesweit zu koordinieren und zu steuern sowie die Arbeit der verschiedenen 
Ebenen zu unterstützen und zu vernetzen.
Die Bundesvernetzungsgruppe
- ist verantwortlich für Evaluation und Dokumentation.
- wird in die finanzielle Planung der Aktion eingebunden. Die Entscheidung 
 über Finanzmittel zur 72-Stunden-Aktion und deren Verwendung obliegt dem
 BDKJ Bundesstelle e.V.
- entwickelt einen Zeitplan, an dessen Entwicklung Personen aus allen Ebenen 
 beteiligt werden. Die Bundesvernetzungsgruppe legt außerdem verbindliche
 Meilensteine für alle Ebenen für die Durchführung der Aktion vor. Die
 konkrete zeitliche Umsetzung dieser Meilensteine obliegt den
 Koordinierungskreisen bzw. den diözesanen Steuerungsgruppen vor Ort.
 Online werden entsprechende modulare Bausteine bereitgestellt, die
 Freiräume und Flexibilität in der Planung ermöglichen. Über die Online-
 Plattform gibt es außerdem die Möglichkeit, eigene Ideen und Vorlagen
 hochzuladen sowie sich bezüglich dezentraler Beschaffung von Merchandising
 zu vernetzen.
- koordiniert die interne Kommunikation.
- erarbeitet Methoden und Ansätzen, die im Sinne der Nachhaltigkeit der 
 Aktion für eine mögliche Verstetigung der Kooperation führen. Bewährte
 Kooperationen werden exemplarisch geteilt.
- nutzt die dezentralen Auf- und Abtakte um die Aktion bundesweit 
 öffentlichkeitswirksam zur Eröffnen und zu Schließen. Die BDKJ-Bundesebene
 führt dabei keine eigenen Veranstaltungen durch. Die
 Bundesvernetzungsgruppe prüft, ob und welcher Auf- und Abtakt für die
 öffentliche Präsenz des Bundesverbandes genutzt werden können.
- koordiniert die Erstellung von Materialien, wie Merchandising, 
 Werbematerialien, Spiri-Pakete, etc. Die Erstellung der Materialien soll
 vorrangig in der Vernetzung der Jugend- und Diözesanverbänden erfolgen.
 Eine Plattform für die Teilung und Verbreitung von Materialien wird bei
 von der Bundesvernetzungsgruppe bereitgestellt. Materialien im Design der
 vergangenen Aktion sollen wieder benutzt werden.
- koordiniert überdiözesane Medienpartner*innenschaften.
- bietet formlose (digitale) Vernetzungs- und Austauschtreffen für die 
 Jugend- und Diözesanverbände an.
Bei der Umsetzung der Ziele soll die Bundesvernetzungsgruppe stets abwägen, was 
zur Unterstützung der Jugend- und Diözesanverbände und zur Vereinheitlichung der 
bundesweiten Aktion festgelegt werden muss und welche Entscheidungen und 
Gestaltungen in der Umsetzung in den diözesanen Steuerungsgruppen getroffen 
werden können. Dabei müssen die sehr unterschiedlichen Situationen der Jugend- 
und Diözesanverbände berücksichtigt werden. Leitend ist das 
Subsidiaritätsprinzip.
Aufgaben des BDKJ-Bundesvorstands
Der BDKJ-Bundesvorstand
- transportiert Aktion und Idee in den Verband sowie in den öffentlichen 
 Raum (Kirche, Gesellschaft und Politik).
- nutzt die Aktion kirchen- und jugendpolitisch.
- sorgt für gute Rahmenbedingungen und Vernetzung.
- sorgt für die Findung einer bundesweiten Schirmherrschaft.
- trifft in Absprache mit der Bundesvernetzungsgruppe Entscheidungen für die 
 gesamte Aktion.
- entwickelt mit Rücksprache des Hauptausschusses einen Zeitplan, an dessen 
 Entwicklung Personen aus allen Ebenen beteiligt werden. Der Vorstand legt
 außerdem in Rücksprache mit dem Hauptausschuss verbindliche Meilensteine
 für die einzelnen Ebenen für die Durchführung der Aktion vor. Die konkrete
 zeitliche Umsetzung dieser Meilensteine obliegt den Koordinierungskreisen
 bzw. diözesanen Steuerungsgruppen vor Ort. Online werden entsprechende
 modulare Bausteine bereitgestellt, die Freiräume und Flexibilität in der
 Planung ermöglichen. Über die Online-Plattform gibt es außerdem die
 Möglichkeit, eigene Ideen und Vorlagen hochzuladen.
- nutzt des Corporate Design der vergangenen Aktion. Das Corporate Design 
 bietet Freiräume und Gestaltungsmöglichkeiten für die Jugend- und
 Diözesanverbände. Durch Jugend- und Diözesanverbände gestaltete Grafiken
 und Materialien können über eine Ülattform geteilt werden.
- erstellt Plakate und Flyer für einheitliche Erkennung mit 
 Regionalisierungsmöglichkeiten.
- koordiniert die Öffentlichkeitsarbeit. Das Konzept der vergangenen Aktion 
 wird wiederverwendet und ggf. leicht angepasst.
- koordiniert des Krisenmanagements. Das Konzept der vergangenen Aktion wird 
 wiederverwendet und ggf. leicht angepasst.
- akquiriert Sondermittel für Kooperationen mit interkulturellen, 
 interreligiösen Partner*innen und muttersprachlichen Gemeinden.
- akquiriert Sondermittel zur Unterstützung der Diözesanverbände im Nord-
 Osten für personelle Ressourcen.
- sorgt für die Versicherung der Aktionsgruppen.
- sorgt für die Wiederverwendung der Homepage.
Aufgaben der Jugendverbände
Die Jugendverbände
- motivieren ihre Mitglieder auf allen Ebenen zur Teilnahme an der Aktion 
 und zur Beteiligung an den Vorbereitungen und in den vorbereitenden
 Gremien.
- prüfen, welche Materialien für die Aktion bei ihnen erstellt werden 
 können, vernetzen sich diesbezüglich mit der Bundesvernetzungsgruppe und
 teilen ggf. ihre Materialien.
- bewerben die Aktion, bringen ihr Profil zum Ausdruck und schaffen 
 Rahmenbedingungen, die interessierten Gruppen eine Mitarbeit in der
 verbandlichen Jugendarbeit erleichtern.
- gestalten die Aktion inhaltlich mit Fokus auf die je eigenen, spezifischen 
 Themen mit und nutzen sie für die eigene Arbeit.
- arbeiten in der Bundesvernetzungsgruppe mit.
Aufgaben der BDKJ-Diözesanverbände
Die BDKJ-Diözesanverbände
- motivieren ihre Mitglieder auf allen Ebenen zur Teilnahme an der Aktion 
 und zur Beteiligung an den Vorbereitungen und in den vorbereitenden
 Gremien.
- prüfen, welche Materialien für die Aktion bei ihnen erstellt werden 
 können, vernetzen sich diesbezüglich mit der Bundesvernetzungsgruppe und
 teilen ggf. ihre Materialien.
- sorgen für die Findung lokale Schirmherrschaft.
- gründen diözesane Steuerungskreise.
- organisieren die Aktion, in den jeweiligen Strukturen mit den jeweils 
 diözesantypischen Inhalten und Arbeitsweisen bzw. –formen.
- koordinieren Kontakte zu Medienpartner*innen.
- verantworten die Kommunikation zu den Ko-Kreisen.
- filtern Informationen von/zu Ko-Kreisen bzw. Aktionsgruppen und 
 Bundesvernetzungsgruppe bzw. BDKJ-Bundesstelle.
- sorgen für die Versicherungen für Ko-Kreise und Aktionsgruppen in 
 Abstimmung mit dem BDKJ-Bundesvorstand.
- tragen Sorge für die Einhaltung der Meilensteine.
- unterstützen die mittleren Ebenen bei der Planung der Aktion durch 
 hauptamtliches Personal.
- arbeiten in der Bundesvernetzungsgruppe mit.
Die Diözesanebene trägt außerdem die Verantwortung für die folgenden Aufgaben. 
Es obliegt den Diözesanverbänden Ko-Kreise zu initiieren, die diese Aufgaben 
übernehmen.
- Koordinierung von Aktionsgruppen
- Unterstützung bei der Aktionsplanung und Durchführung
- Information und Betreuung regionaler (Medien-)Partner*innen
- Nutzung der Aktion für die jugendpolitische Interessenvertretung
- Suche nach Aktionspartner*innen für Get-It-Varianten und deren 
 Koordinierung
Kommunikation zwischen den Ebenen
Die bundesweite 72-Stunden-Aktion ist ein Projekt mit vielen Akteur*innen. Eine 
besondere Herausforderung und Notwendigkeit ist es die Kommunikations-, 
Eskalations- und Informationswege klar zu regeln und für alle transparent zu 
machen, um das Gelingen des Projektes sicherzustellen.
Der Kommunikationsplan ist das zentrale Dokument um einen geregelten und 
strukturierten Informationsaustausch über alle Hierarchien und Beteiligungen in 
der Organisation der bundesweiten 72-Stunden-Aktion zu gewährleisten. Die 
diözesanen Steuerungsgruppen und/oder Ko-Kreise sind dabei die vorrangige 
Kommunikationsebene von/zu den Aktionsgruppen. Der BDKJ-Bundesvorstand hat die 
Aufgabe, den Kommunikationsplan der vergangenen Aktion zu aktualisieren.
Nachhaltigkeit der Aktion
- Weiterentwicklung des Qualitätssystems: Die Bundesvernetzungsgruppe nutzt 
 Kriterien und Indikatoren zur Messbarkeit von Bereichen, wie z.B.
 nachhaltige Beziehungen und Partner*innenschaften (evaluierbarer
 Zielkatalog). Die inhaltliche Ausgestaltung des Qualitätssystems
 orientiert sich an allen beschriebenen Zielen. Das Ergebnis des Systems
 können Aufschluss über Erfolgs- und Misserfolgskriterien geben und zur
 gezielten Maßnahmenentwicklung beitragen. Die festgelegten Ziele werden
 klar in die Verbände kommuniziert. Das System wird so gestaltet, dass es
 die Ergebnisse mit der 72-Stunden-Aktion 2019 vergleichbar macht.
- Erarbeitung von Anreizen für die Neugründungen von Aktionsgruppen. Diese 
 Gruppen sollen eine besondere Unterstützung durch die jeweiligen Diözesan-
 und Jugendverbände erfahren. Während und nach der Aktion wird eine
 Praxisbegleitung angeboten. Die Begleitung dient der Identitätsbildung
 durch Zugehörigkeit und Bestärkung in der Selbstorganisation und Aufbau
 von Jugendverbandsstrukturen.
- Die Projekte der Aktion können Auftakt für den Kontaktaufbau und stetige 
 Kooperationen sein.
- Die Aktion macht sichtbar, welchen Beitrag Jugendverbände zum 
 bürgerschaftlichen Engagement und zum Gelingen des gesellschaftlichen
 Miteinanders leisten. Die Aktion ist eingebunden in die alltägliche Arbeit
 der Jugendverbände.
Zeitplan der Aktion
Die Aktion findet vom 18. Mai bis 21. Mai 2023 bundesweit, in allen 27 deutschen 
Diözesen und in allen BDKJ-Jugendverbänden statt.
- Mai 2021 Hauptversammlung beschließt Durchführung der Aktion
- Mai 2021 Einsetzung der Bundessteuerungsgruppe
- Sommer 2021 Besetzung des Projektreferats
- Frühjahr 2022 Gründung der diözesanen Steuerungsgruppen
- Sommer 2022 ggf. Gründung der Koordinierungskreise
- 18.-21.05.2023 Durchführung der Aktion
- Sommer 2023 Evaluation
- Herbst 2023 Dokumentation
Ziele der Aktion für den BDKJ und seine Jugendverbände
Leitziel:
Die 72-Stunden-Aktion hat junge Menschen zum gesellschaftlichen Engagement und 
zur aktiven Mitgestaltung der Gesellschaft vor dem Hintergrund des BDKJ und der 
Jugendverbände motiviert.
Mittlerziele:
- Die 72-Stunden-Aktion ist eine Bereicherung für Kinder, Jugendliche und 
 junge Erwachsene.
- Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene setzen und erleben ein sichtbares 
 Zeichen des Glaubens.
- Die Öffentlichkeit nimmt wahr, dass katholische Jugendverbände sozial, 
 politisch und gesellschaftlich engagiert, christlich motiviert, bundesweit
 leistungsfähig und nachhaltig zukunftsfähig sind. Ihre Profile sind in der
 Öffentlichkeit bekannt.
- Die christlichen Ansprüche für die Bewahrung der Schöpfung sowie die 
 Kriterien des Fairen Handels und des Kritischen Konsums sind in der Aktion
 erfüllt.
- Spaß und Sinn sind verbunden. Katholische Jugend(verbands)arbeit verbindet 
 in ihren Aktivitäten Sinnhaftigkeit und Erlebnischarakter.
- Die Aktion erreicht Zielgruppen über die eigenen Jugendverbandsstrukturen 
 hinaus.
Im Sinne einer Antidiskriminierungsarbeit ist zu ermöglichen, dass jede*r 
unabhängig von Hautfarbe, Abstammung, Sexualität, sexueller Orientierung oder 
Behinderung, teilhaben kann.
Finanzierung
Die Entscheidung über die Verwendung finanzieller Mittel obliegt dem BDKJ 
Bundesstelle e.V. Die Bundesvernetzungsgruppe soll an der Entscheidung über die 
inhaltliche Verwendung der Mittel für die 72-Stunden-Aktion beteiligt werden.
Die Finanzierung der 72-Stunden-Aktion 2023 soll durch öffentliche und 
kirchliche Zuschüsse, Drittmittel von Kooperationspartner*innen und 
Sponsor*innen sowie Eigenmitteln des BDKJ-Bundesstelle e.V. erfolgen.
Die konkrete Finanzierung hat die Mitgliederversammlung des BDKJ-Bundesstelle 
e.V. festgelegt. Die Jugendverbände beteiligen sich mit maximal 25.000 Euro und 
die Diözesanverbände beteiligen sich ebenfalls mit maximal 25.000 Euro an der 
Finanzierung. Das Verfahren zur Aufteilung legen die jeweiligen 
Bundeskonferenzen fest. Sie sollen sich dabei an dem Verfahren der vergangenen 
Aktion orientieren. Die Mittel der Jugend- und Diözesanverbände dienen als 
Ausfallfinanzierung, deren Nutzung vermieden werden soll.
Der Bundesvorstand unterstützt die Diözesanverbände im Nord-Osten bei der 
gemeinsamen Einwerbung von zusätzlichen Finanzmitteln, um personelle Ressourcen 
zu schaffen. Diese Ressourcen werden benötigt, um die anfallenden Aufgaben durch 
fehlende Strukturen wie z. B. keine Koordinierungskreise, kein hauptamtliches 
Personal oder unzureichend besetzte diözesanweite Steuerungsebenen zu 
übernehmen. Das ist erforderlich, um an der 72-Stunden-Aktion teilhaben zu 
können.
Von Zeile 2 bis 3:
Die Aktion findet vom 1816. Mai bis 2118. Mai 20235 bundesweit, in allen 27 deutschen Diözesen und in allen BDKJ-Jugendverbänden statt.
Termin
Die Aktion findet vom 1816. Mai bis 2118. Mai 20235 bundesweit, in allen 27 deutschen 
Diözesen und in allen BDKJ-Jugendverbänden statt.
Idee der Aktion
In Projekten verbessern junge Menschen eigenverantwortlich und selbstorganisiert 
in 72 Stunden einen Einsatz für das bürgerschaftliche Engagement in Deutschland. 
Die Grundgedanken der Solidarität, Gerechtigkeit und Menschenwürde stehen dabei 
im Mittelpunkt. Die Gruppen setzen ein Projekt für eine solidarische, gerechte 
und menschenwürdige Gesellschaft um. Die Projekte sind lebensweltorientiert, 
greifen aktuelle politische und gesellschaftliche Themen auf, geben dem Ausdruck 
des Glaubens „Hand und Fuß“ und beinhalten Raum zur individuellen 
Umsetzungsgestaltung der Gruppen, sie sollen insbesondere dem gesellschaftlichen 
Miteinander dienen. Der Slogan des BDKJ „katholisch – politisch – aktiv“ wird 
mit dem gesellschaftlichen Einsatz der Aktion konkret.
Kooperationen mit kirchenamtlichen Strukturen werden von der Diözesanebene aus 
geklärt.
Organisationskultur und Aufgabendefinition zur Umsetzung und 
Zielerreichung
Die Marke „72 Stunden“ ist positiv besetzt und etabliert und wird daher 
fortgeführt. Das bestehende Corporate Design wird weiter genutzt. Grafiken 
werden ggf. leicht angepasst und auch für Individualisierungen zur Verfügung 
gestellt.
Die Aktion wird durch diözesane Steuerungskreise und eine 
Bundesvernetzungsgruppe organisiert. Die Diözesanverbände können außerdem 
regionale Koordinierungskreise gründen und landesweite Vernetzungen bilden.
Die Bundesvernetzungsgruppe besteht aus vier Teilnehmer*innen aus den 
Diözesanverbänden der vier Regionen (NRW, Süd-West, Nord-Ost, Bayern), vier 
Teilnehmer*innen aus den Jugendverbänden, den zuständigen 
Bundesvorstandsmitgliedern, dem*der Projektreferent*in und dem*der 
Öffentlichkeitsreferent*in. Weitere Gremien, Referate und Akteur*innen können 
bei Bedarf beratend hinzugezogen werden.
Aufgaben und Ziele der Bundesvernetzungsgruppe
Aufgabe der Bundesvernetzungsgruppe ist es, die Gesamtaktion zu planen, 
bundesweit zu koordinieren und zu steuern sowie die Arbeit der verschiedenen 
Ebenen zu unterstützen und zu vernetzen.
Die Bundesvernetzungsgruppe
- ist verantwortlich für Evaluation und Dokumentation.
- wird in die finanzielle Planung der Aktion eingebunden. Die Entscheidung 
 über Finanzmittel zur 72-Stunden-Aktion und deren Verwendung obliegt dem
 BDKJ Bundesstelle e.V.
- entwickelt einen Zeitplan, an dessen Entwicklung Personen aus allen Ebenen 
 beteiligt werden. Die Bundesvernetzungsgruppe legt außerdem verbindliche
 Meilensteine für alle Ebenen für die Durchführung der Aktion vor. Die
 konkrete zeitliche Umsetzung dieser Meilensteine obliegt den
 Koordinierungskreisen bzw. den diözesanen Steuerungsgruppen vor Ort.
 Online werden entsprechende modulare Bausteine bereitgestellt, die
 Freiräume und Flexibilität in der Planung ermöglichen. Über die Online-
 Plattform gibt es außerdem die Möglichkeit, eigene Ideen und Vorlagen
 hochzuladen sowie sich bezüglich dezentraler Beschaffung von Merchandising
 zu vernetzen.
- koordiniert die interne Kommunikation.
- erarbeitet Methoden und Ansätzen, die im Sinne der Nachhaltigkeit der 
 Aktion für eine mögliche Verstetigung der Kooperation führen. Bewährte
 Kooperationen werden exemplarisch geteilt.
- nutzt die dezentralen Auf- und Abtakte um die Aktion bundesweit 
 öffentlichkeitswirksam zur Eröffnen und zu Schließen. Die BDKJ-Bundesebene
 führt dabei keine eigenen Veranstaltungen durch. Die
 Bundesvernetzungsgruppe prüft, ob und welcher Auf- und Abtakt für die
 öffentliche Präsenz des Bundesverbandes genutzt werden können.
- koordiniert die Erstellung von Materialien, wie Merchandising, 
 Werbematerialien, Spiri-Pakete, etc. Die Erstellung der Materialien soll
 vorrangig in der Vernetzung der Jugend- und Diözesanverbänden erfolgen.
 Eine Plattform für die Teilung und Verbreitung von Materialien wird bei
 von der Bundesvernetzungsgruppe bereitgestellt. Materialien im Design der
 vergangenen Aktion sollen wieder benutzt werden.
- koordiniert überdiözesane Medienpartner*innenschaften.
- bietet formlose (digitale) Vernetzungs- und Austauschtreffen für die 
 Jugend- und Diözesanverbände an.
Bei der Umsetzung der Ziele soll die Bundesvernetzungsgruppe stets abwägen, was 
zur Unterstützung der Jugend- und Diözesanverbände und zur Vereinheitlichung der 
bundesweiten Aktion festgelegt werden muss und welche Entscheidungen und 
Gestaltungen in der Umsetzung in den diözesanen Steuerungsgruppen getroffen 
werden können. Dabei müssen die sehr unterschiedlichen Situationen der Jugend- 
und Diözesanverbände berücksichtigt werden. Leitend ist das 
Subsidiaritätsprinzip.
Aufgaben des BDKJ-Bundesvorstands
Der BDKJ-Bundesvorstand
- transportiert Aktion und Idee in den Verband sowie in den öffentlichen 
 Raum (Kirche, Gesellschaft und Politik).
- nutzt die Aktion kirchen- und jugendpolitisch.
- sorgt für gute Rahmenbedingungen und Vernetzung.
- sorgt für die Findung einer bundesweiten Schirmherrschaft.
- trifft in Absprache mit der Bundesvernetzungsgruppe Entscheidungen für die 
 gesamte Aktion.
- entwickelt mit Rücksprache des Hauptausschusses einen Zeitplan, an dessen 
 Entwicklung Personen aus allen Ebenen beteiligt werden. Der Vorstand legt
 außerdem in Rücksprache mit dem Hauptausschuss verbindliche Meilensteine
 für die einzelnen Ebenen für die Durchführung der Aktion vor. Die konkrete
 zeitliche Umsetzung dieser Meilensteine obliegt den Koordinierungskreisen
 bzw. diözesanen Steuerungsgruppen vor Ort. Online werden entsprechende
 modulare Bausteine bereitgestellt, die Freiräume und Flexibilität in der
 Planung ermöglichen. Über die Online-Plattform gibt es außerdem die
 Möglichkeit, eigene Ideen und Vorlagen hochzuladen.
- nutzt des Corporate Design der vergangenen Aktion. Das Corporate Design 
 bietet Freiräume und Gestaltungsmöglichkeiten für die Jugend- und
 Diözesanverbände. Durch Jugend- und Diözesanverbände gestaltete Grafiken
 und Materialien können über eine Ülattform geteilt werden.
- erstellt Plakate und Flyer für einheitliche Erkennung mit 
 Regionalisierungsmöglichkeiten.
- koordiniert die Öffentlichkeitsarbeit. Das Konzept der vergangenen Aktion 
 wird wiederverwendet und ggf. leicht angepasst.
- koordiniert des Krisenmanagements. Das Konzept der vergangenen Aktion wird 
 wiederverwendet und ggf. leicht angepasst.
- akquiriert Sondermittel für Kooperationen mit interkulturellen, 
 interreligiösen Partner*innen und muttersprachlichen Gemeinden.
- akquiriert Sondermittel zur Unterstützung der Diözesanverbände im Nord-
 Osten für personelle Ressourcen.
- sorgt für die Versicherung der Aktionsgruppen.
- sorgt für die Wiederverwendung der Homepage.
Aufgaben der Jugendverbände
Die Jugendverbände
- motivieren ihre Mitglieder auf allen Ebenen zur Teilnahme an der Aktion 
 und zur Beteiligung an den Vorbereitungen und in den vorbereitenden
 Gremien.
- prüfen, welche Materialien für die Aktion bei ihnen erstellt werden 
 können, vernetzen sich diesbezüglich mit der Bundesvernetzungsgruppe und
 teilen ggf. ihre Materialien.
- bewerben die Aktion, bringen ihr Profil zum Ausdruck und schaffen 
 Rahmenbedingungen, die interessierten Gruppen eine Mitarbeit in der
 verbandlichen Jugendarbeit erleichtern.
- gestalten die Aktion inhaltlich mit Fokus auf die je eigenen, spezifischen 
 Themen mit und nutzen sie für die eigene Arbeit.
- arbeiten in der Bundesvernetzungsgruppe mit.
Aufgaben der BDKJ-Diözesanverbände
Die BDKJ-Diözesanverbände
- motivieren ihre Mitglieder auf allen Ebenen zur Teilnahme an der Aktion 
 und zur Beteiligung an den Vorbereitungen und in den vorbereitenden
 Gremien.
- prüfen, welche Materialien für die Aktion bei ihnen erstellt werden 
 können, vernetzen sich diesbezüglich mit der Bundesvernetzungsgruppe und
 teilen ggf. ihre Materialien.
- sorgen für die Findung lokale Schirmherrschaft.
- gründen diözesane Steuerungskreise.
- organisieren die Aktion, in den jeweiligen Strukturen mit den jeweils 
 diözesantypischen Inhalten und Arbeitsweisen bzw. –formen.
- koordinieren Kontakte zu Medienpartner*innen.
- verantworten die Kommunikation zu den Ko-Kreisen.
- filtern Informationen von/zu Ko-Kreisen bzw. Aktionsgruppen und 
 Bundesvernetzungsgruppe bzw. BDKJ-Bundesstelle.
- sorgen für die Versicherungen für Ko-Kreise und Aktionsgruppen in 
 Abstimmung mit dem BDKJ-Bundesvorstand.
- tragen Sorge für die Einhaltung der Meilensteine.
- unterstützen die mittleren Ebenen bei der Planung der Aktion durch 
 hauptamtliches Personal.
- arbeiten in der Bundesvernetzungsgruppe mit.
Die Diözesanebene trägt außerdem die Verantwortung für die folgenden Aufgaben. 
Es obliegt den Diözesanverbänden Ko-Kreise zu initiieren, die diese Aufgaben 
übernehmen.
- Koordinierung von Aktionsgruppen
- Unterstützung bei der Aktionsplanung und Durchführung
- Information und Betreuung regionaler (Medien-)Partner*innen
- Nutzung der Aktion für die jugendpolitische Interessenvertretung
- Suche nach Aktionspartner*innen für Get-It-Varianten und deren 
 Koordinierung
Kommunikation zwischen den Ebenen
Die bundesweite 72-Stunden-Aktion ist ein Projekt mit vielen Akteur*innen. Eine 
besondere Herausforderung und Notwendigkeit ist es die Kommunikations-, 
Eskalations- und Informationswege klar zu regeln und für alle transparent zu 
machen, um das Gelingen des Projektes sicherzustellen.
Der Kommunikationsplan ist das zentrale Dokument um einen geregelten und 
strukturierten Informationsaustausch über alle Hierarchien und Beteiligungen in 
der Organisation der bundesweiten 72-Stunden-Aktion zu gewährleisten. Die 
diözesanen Steuerungsgruppen und/oder Ko-Kreise sind dabei die vorrangige 
Kommunikationsebene von/zu den Aktionsgruppen. Der BDKJ-Bundesvorstand hat die 
Aufgabe, den Kommunikationsplan der vergangenen Aktion zu aktualisieren.
Nachhaltigkeit der Aktion
- Weiterentwicklung des Qualitätssystems: Die Bundesvernetzungsgruppe nutzt 
 Kriterien und Indikatoren zur Messbarkeit von Bereichen, wie z.B.
 nachhaltige Beziehungen und Partner*innenschaften (evaluierbarer
 Zielkatalog). Die inhaltliche Ausgestaltung des Qualitätssystems
 orientiert sich an allen beschriebenen Zielen. Das Ergebnis des Systems
 können Aufschluss über Erfolgs- und Misserfolgskriterien geben und zur
 gezielten Maßnahmenentwicklung beitragen. Die festgelegten Ziele werden
 klar in die Verbände kommuniziert. Das System wird so gestaltet, dass es
 die Ergebnisse mit der 72-Stunden-Aktion 2019 vergleichbar macht.
- Erarbeitung von Anreizen für die Neugründungen von Aktionsgruppen. Diese 
 Gruppen sollen eine besondere Unterstützung durch die jeweiligen Diözesan-
 und Jugendverbände erfahren. Während und nach der Aktion wird eine
 Praxisbegleitung angeboten. Die Begleitung dient der Identitätsbildung
 durch Zugehörigkeit und Bestärkung in der Selbstorganisation und Aufbau
 von Jugendverbandsstrukturen.
- Die Projekte der Aktion können Auftakt für den Kontaktaufbau und stetige 
 Kooperationen sein.
- Die Aktion macht sichtbar, welchen Beitrag Jugendverbände zum 
 bürgerschaftlichen Engagement und zum Gelingen des gesellschaftlichen
 Miteinanders leisten. Die Aktion ist eingebunden in die alltägliche Arbeit
 der Jugendverbände.
Zeitplan der Aktion
Die Aktion findet vom 18. Mai bis 21. Mai 2023 bundesweit, in allen 27 deutschen 
Diözesen und in allen BDKJ-Jugendverbänden statt.
- Mai 2021 Hauptversammlung beschließt Durchführung der Aktion
- Mai 2021 Einsetzung der Bundessteuerungsgruppe
- Sommer 2021 Besetzung des Projektreferats
- Frühjahr 2022 Gründung der diözesanen Steuerungsgruppen
- Sommer 2022 ggf. Gründung der Koordinierungskreise
- 18.-21.05.2023 Durchführung der Aktion
- Sommer 2023 Evaluation
- Herbst 2023 Dokumentation
Ziele der Aktion für den BDKJ und seine Jugendverbände
Leitziel:
Die 72-Stunden-Aktion hat junge Menschen zum gesellschaftlichen Engagement und 
zur aktiven Mitgestaltung der Gesellschaft vor dem Hintergrund des BDKJ und der 
Jugendverbände motiviert.
Mittlerziele:
- Die 72-Stunden-Aktion ist eine Bereicherung für Kinder, Jugendliche und 
 junge Erwachsene.
- Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene setzen und erleben ein sichtbares 
 Zeichen des Glaubens.
- Die Öffentlichkeit nimmt wahr, dass katholische Jugendverbände sozial, 
 politisch und gesellschaftlich engagiert, christlich motiviert, bundesweit
 leistungsfähig und nachhaltig zukunftsfähig sind. Ihre Profile sind in der
 Öffentlichkeit bekannt.
- Die christlichen Ansprüche für die Bewahrung der Schöpfung sowie die 
 Kriterien des Fairen Handels und des Kritischen Konsums sind in der Aktion
 erfüllt.
- Spaß und Sinn sind verbunden. Katholische Jugend(verbands)arbeit verbindet 
 in ihren Aktivitäten Sinnhaftigkeit und Erlebnischarakter.
- Die Aktion erreicht Zielgruppen über die eigenen Jugendverbandsstrukturen 
 hinaus.
Im Sinne einer Antidiskriminierungsarbeit ist zu ermöglichen, dass jede*r 
unabhängig von Hautfarbe, Abstammung, Sexualität, sexueller Orientierung oder 
Behinderung, teilhaben kann.
Finanzierung
Die Entscheidung über die Verwendung finanzieller Mittel obliegt dem BDKJ 
Bundesstelle e.V. Die Bundesvernetzungsgruppe soll an der Entscheidung über die 
inhaltliche Verwendung der Mittel für die 72-Stunden-Aktion beteiligt werden.
Die Finanzierung der 72-Stunden-Aktion 2023 soll durch öffentliche und 
kirchliche Zuschüsse, Drittmittel von Kooperationspartner*innen und 
Sponsor*innen sowie Eigenmitteln des BDKJ-Bundesstelle e.V. erfolgen.
Die konkrete Finanzierung hat die Mitgliederversammlung des BDKJ-Bundesstelle 
e.V. festgelegt. Die Jugendverbände beteiligen sich mit maximal 25.000 Euro und 
die Diözesanverbände beteiligen sich ebenfalls mit maximal 25.000 Euro an der 
Finanzierung. Das Verfahren zur Aufteilung legen die jeweiligen 
Bundeskonferenzen fest. Sie sollen sich dabei an dem Verfahren der vergangenen 
Aktion orientieren. Die Mittel der Jugend- und Diözesanverbände dienen als 
Ausfallfinanzierung, deren Nutzung vermieden werden soll.
Der Bundesvorstand unterstützt die Diözesanverbände im Nord-Osten bei der 
gemeinsamen Einwerbung von zusätzlichen Finanzmitteln, um personelle Ressourcen 
zu schaffen. Diese Ressourcen werden benötigt, um die anfallenden Aufgaben durch 
fehlende Strukturen wie z. B. keine Koordinierungskreise, kein hauptamtliches 
Personal oder unzureichend besetzte diözesanweite Steuerungsebenen zu 
übernehmen. Das ist erforderlich, um an der 72-Stunden-Aktion teilhaben zu 
können.