Änderungen von A1 zu A1
| Ursprüngliche Version: | A1 (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 04.02.2026, 10:53 |
| Neue Version: | A1 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Eingereicht: | 22.02.2026, 14:00 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 7 bis 9:
Menschen” gefasst, in dem wir unsere politischen Forderungen nach digitaler Teilhabegerechtigkeit ausdrücken. Mit diesem AntragBeschluss sollen nun auch unsere eigenen Strukturen so gestaltet werden, dass digitale Teilhabe gestärkt wird.
Von Zeile 28 bis 34:
Beschlusses zu beraten und zu unterstützen. Dazu lädt der Bundesvorstand zu einem jährlichen gemeinsamen Strategiegespräch ein. An diesem können neben dem Bundesvorstand und Mitgliedern des Digitalpolitischen Ausschusses auch Mitglieder der Referate teilnehmen, die im jeweiligen Jahr Maßnahmen umsetzen.
Ziel des Projekts soll es seinist es, Maßnahmen zur digitalen Teilhabegerechtigkeit in RoutinestandardsStandards zu überführen: Bei digitalen Prozessen sollen Maßnahmen zur digitalen Teilhabe junger Menschen im Verband natürlich im Prozessablauf
Von Zeile 37 bis 46:
Teil dieses Beschlusses istDer Bundesvorstand erarbeitet und veröffentlicht eine „Checkliste zur barrierearmen Gestaltung digitaler Angebote”, die die Umsetzung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) zum Ziel hat und die auch über den BDKJ-Bundesverband hinaus zur Verfügung gestellt wird. Diese dient in den Handlungsfeldern als Grundlage für die barrierearme Gestaltung. Der BDKJ Bundesverband strebt an, auch die Punkte mit dem Vermerk „für besonders Engagierte” umzusetzen, insofern möglichseinen Angeboten den Standard AAA der WCAG zu erfüllen. [Fußnote zum Standard wird redaktionell ergänzt]
Im Text ist an verschiedenen Stellen von einfacher beziehungsweise kindgerechter Sprache die Rede. Ziel ist es, von den entsprechenden Inhalten eine Fassung in einfacher Sprache mit besonderem Augenmerk auf die Zielgruppe Kinder zu haben. Um diesen speziellen Fokus auf Kinder auszudrücken, sprechen wir hier und im Folgenden von „einfacher beziehungsweise kindgerechter Sprache".
Von Zeile 48 bis 49 löschen:
Der Bundesvorstand setzt in Zusammenarbeit mit den zuständigen Referaten die Maßnahmen im Bereich der folgenden Handlungsfelder um.
Von Zeile 51 bis 52:
Bis Ende 2026 überarbeiten wirwird die Website des BDKJ Bundesverbands überarbeitet und setzendabei werden die folgenden Maßnahmen umumgesetzt:
Von Zeile 56 bis 58:
- Insbesondere sollen sehr zentrale Inhalte (z. B. der Bereich Themen, Allgemeines über den BDKJ) in einfacher
beziehungsweise kindgerechterSprache und Form aufbereitet sein.
Von Zeile 68 bis 69 einfügen:
- Das Corporate Design des BDKJ wird für die Website auf Barrierearmut überprüft und gegebenenfalls Vorschläge zur Anpassung des Corporate Designs gemacht.
Von Zeile 74 bis 79:
- gestaltet. Dazu wird die „Checkliste zur barrierearmen Gestaltung digitaler Angebote“ umgesetzt. Insbesondere werden Ersatztexte für Bilder verwendet sowie
Untertitelsollen bei Videos im gesamten Social Media Auftritt des BDKJ-BundesverbandsverwendetUntertitel verwendet werden.
- Der BDKJ-Bundesverband betreibt einen Mastodon-Account mit der gleichen Priorisierung wie alle anderen Social Media-Kanäle.
- Der BDKJ-Bundesvorstand prüft im Rahmen der regelmäßig Überprüfung der Kommunikationsstratigie des BDKJ-Bundesverbandes, welche Social Media Kanäle genutzt werden sollen, um die für ihn relevanten Zielgruppen zu erreichen. Dabei werden Aspekte der digitalen Teilhabegerechtigkeit - insbesondere der digitalen Barrierefreiheit und dem Ansprechen unterschiedlicher Milleus - berücksichtigt. In diesem Rahmen wird der Aufbau einer Präsenz auf dezentralen und freien Social-Media-Plattformen überprüft.
- Der BDKJ-Bundesvorstand prüft im Rahmen der regelmäßig Überrüfung der Kommunikationsstratigie des BDKJ-Bundesverbandes, welche Socail Media Kanäle genutzt werden sollen, um die für ihn relevanten Zielgruppen zu erreichen.
Von Zeile 87 bis 88:
- Es werden
transparente, konkrete und anwendbarebelastbare Kriterien, wann Kommentare gelöscht und/oder Accounts blockiert werden, erarbeitet und
Von Zeile 94 bis 99:
Regelmäßig und erstmals bis Ende 2026 prüfen wir, ob ein Bedarf an digitalen verbandsinternen Safe(r) Spaces bestehtAusstauschräumen besteht, die möglichst Macht & Diskriminierungssensibel sind und so ein gemeinsamer safer Space für respektvollen Austausch sein können. Die Prüfung wird gemeinsam mit dem Digitalpolitischen Ausschuss im jährlichen Strategiegespräch geplant. Sollte dieser gegeben sein, wird ein moderiertes Forum eingerichtet, das keinen Raum für Hass bietet. Bei der Auswahl des Tools für die Einrichtung des Forums wird auf Barrierefreiheit geachtet und ausschließlichmöglichst freie Software verwendet.
Von Zeile 101 bis 102 einfügen:
Um auf unseren Konferenzen (Hauptversammlung, Bundeskonferenzen der Jugendverbände, Bundeskonferenz der Diözesanverbände und Bundesfrauenkonferenz) allen Jugendverbandler*innen Teilhabe zu ermöglichen,
Von Zeile 106 bis 109:
- Die Anmeldung und Verarbeitung von Teilnehmer*innendaten findet mit aus Gesichtspunkten des Datenschutzes unbedenklichen Tools statt.
- Bei der Erfassung und Verarbeitung von Teilnehmer*innendaten werden weiterhin ausschließlich datenschutzrechtlich zulässige Tools verwendet. Zudem wird überprüft, inwieweit bei der Auswahl von Tools das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Teilnehmer*innen stärker Gewichtung erfahren kann.
- Für die Dauer der jeweiligen Konferenz bieten wir Geräte zum Ausleihen an, damit auch Personen ohne geeignete Endgeräte teilnehmen können. Teilnehmer*innen
Von Zeile 113 bis 117:
- Die Konferenzunterlagen werden nach Möglichkeit barrierearm zur Verfügung gestellt. Dazu wird die „Checkliste zur barrierearmen Gestaltung digitaler Angebote“
umgesetztzur Überprüfung hinzugezogen. Insbesondere werden Konferenzinhalte in Schrift und Form aufbereitet. Bei Dateien kommen dabei primär offene Formate zum Einsatz. Bei Dateien kommen PDF-Dateien oder primär offene Formate zum Einsatz. Bei der Formulierung von Anträgen werden die Antragsteller*innen im
Von Zeile 119 bis 126:
- Für inhaltliche Anträge werden die Antragsteller*innen im Vorhinein gebeten, eine Sammlung von Hintergrundinformationen in einfacher beziehungsweise kindgerechter Sprache und Form zur Verfügung zu stellen. (Dies geschieht in der Regel durch Verlinkung auf externe Quellen.)
- Während der Konferenz gibt es Ansprechpersonen für technische Probleme sowohl mit privater Technik als auch mit der Konferenztechnik. Bei digitalen Konferenzen ist diese Person auch per Telefon über eine vor der Veranstaltung kommunizierte Telefonnummer erreichbar.
- Während der Hauptversammlung gibt es eine Ansprechperson für technische Probleme.
Von Zeile 130 bis 131:
- Wir setzen zur Umsetzung unserer Konferenzen
lediglichnach Möglichkeit freie Software (Antragsgrün, OpenSlides, Libreoffice, ...) ein.
Von Zeile 136 bis 139:
- Nach der Konferenz werden die Beschlüsse
auf barrierearme Weisebarrierearm auf der Website zur Verfügung gestellt. Insbesondere werden zentrale Beschlüsse auch in Form eines barrierearmen, zusammenfassenden One-Pagers in einfacherbeziehungsweise kindgerechterSpracheund Formzur Verfügung gestellt.
In Zeile 145:
Wo möglichBei Verwendung von PDF-Dateien, wird auf die Lesbarkeit mittels Screenreader geachtet. Bei anderen Dateien werden wo möglich offene Dateiformate genutzt.[1]
Von Zeile 149 bis 152:
- Sehr zentrale Inhalte aus Arbeitshilfen und anderen digitale Veröffentlichungen, insofern diese sich an die Gliederungen der Jugendverbände richten, werden
ebenfallszusätzlich ineinfacher beziehungsweise kindgerechterleicht zugänglicher und einfach verständlicher Sprache und Form zur Verfügung gestellt. Dies kann beispielsweise in Form von übersichtlichen One-Pagern mit den wichtigsten Informationen, kurzen erklärenden Texten oder auch durch Videos erfolgen. Diese werden barrierearm zur Verfügung gestellt.
- [dieser Spiegelstrih ist so angenommen]
Von Zeile 157 bis 158:
- Die Anmeldung und Verarbeitung der Daten der Gremienmitglieder findet mit aus Gesichtspunkten des Datenschutzes unbedenklichen Tools statt.
- Bei der Erfassung und Verarbeitung der Daten von Gremienmitgliedern werden weiterhin ausschließlich datenschutzrechtlich zulässige Tools verwendet. Zudem wird überprüft, inwieweit bei der Auswahl von Tools das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Teilnehmer*innen stärker Gewichtung erfahren kann.
Von Zeile 165 bis 168:
- „Checkliste zur barrierearmen Gestaltung digitaler Angebote“ barrierearm zur Verfügung gestellt.
Insbesondere werden die Inhalte in einfacher/kindgerechter Sprache und Form aufbereitet. Bei Dateien kommen dabei primär offene Formate zum Einsatz.Insbesondere werden die Inhalte bei Bedarf in einfacher Sprache und Form aufbereitet. Bei Verwendung von PDF-Dateien, wird auf die Lesbarkeit mittels Screenreader geachtet. Bei anderen Dateien werden wo möglich offene Dateiformate genutzt.
Von Zeile 174 bis 176:
- Wir setzen in den Gremien lediglich freie Software (Libreoffice, ...) ein. Sollte hiervon abgewichen werden, übernimmt der BDKJ möglicherweise anfallende Lizenzgebühren für proprietäre Programme.
- Wir setzen in den Gremien nach Möglichkeit freie Software (Libreoffice,...) ein.
Von Zeile 181 bis 184:
- Nach Gremiensitzungen, in denen öffentliche Beschlüsse getroffen wurden, werden die Beschlüsse auf barrierearme Weise
auf der Websitezur Verfügung gestellt. Insbesondere werden zentrale Beschlüsse auch ineinfacher/kindgerechter Sprache undForm eines barrierearmen, zusammenfassenden One-Pagers in einfacher Sprache zur Verfügung gestellt.
Von Zeile 186 bis 188 löschen:
Für die ehrenamtlichen Mitglieder des Bundesvorstands und die Präsidien der Bundeskonferenzen werden ab spätestens Ende 2027 dienstliche Geräte bereitgestellt, die diese nutzen können. Dies umfasst sowohl Smartphones als
Von Zeile 195 bis 218:
- Die Anmeldung zum Bildungsangebot wird entsprechend der „Checkliste zur barrierearmen Gestaltung digitaler Angebote“ barrierearm gestaltet.
Dazu gehören die Möglichkeit, Schriftgröße und Kontrast zu erhöhen, die Ergänzung von Grafiken durch Alternativtexte sowie die Bereitstellung einer Version in einfacher, beziehungsweise kindgerechter Sprache. Darüber hinaus ist die Anmeldung für Screenreader optimiert.Dazu
gehört die Bereitstellung einer Version in einfacher Sprache.
Die Erfassung und Verarbeitung der Teilnehmer*innendaten erfolgt ausschließlich mit aus Gesichtspunkten des Datenschutzes unbedenklichen Tools.
- Bei der Erfassung und Verarbeitung von Teilnehmer*innendaten werden weiterhin ausschließlich datenschutzrechtlich zulässige Tools verwendet. Zudem wird überprüft, inwieweit bei der Auswahl von Tools das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Teilnehmer*innen stärker Gewichtung erfahren kann.
- Für die Dauer präsenter Bildungsangebote stellen wir Leihgeräte zur Verfügung, sodass auch Personen ohne eigene geeignete Endgeräte teilnehmen können. Bereits bei der Anmeldung können Teilnehmer*innen angeben, ob sie ein Gerät benötigen. Zudem prüfen wir die Umsetzung bei digitalen Bildungsangeboten.
- Die Unterlagen zum Bildungsangebot werden entsprechend der „Checkliste zur barrierearmen Gestaltung digitaler Angebote“ barrierearm aufbereitet und bei Bedarf in einfacher
oder kindgerechterSprache zur Verfügung gestellt. Dabei kommen vorzugsweise offene Dateiformate zum Einsatz.
- Während des Bildungsangebots steht für die Teilnehmer*innen eine Ansprechperson für technische Probleme zur Verfügung.
- Bei Bildungsangeboten, die in Präsenz stattfinden
,und die Verwendung digitaler Räume vorsehen wird in den Tagungsräumen einoffenesWLAN-Netzwerk bereitgestellt.
- Zur Umsetzung der Bildungsangebote des Bundesverbands setzen wir
ausschließlichnach Möglichkeit freie Software, wie beispielsweise LibreOffice, ein.
Von Zeile 228 bis 229 einfügen:
- Medienkompetenz fest in Juleica-Schulungen für Kinder und Jugendliche integriert wird. Dafür geht der BDKJ-Bundesvorstand auf die BDKJ-Landesstellen zu und bringt sich im DBJR zum Thema ein.
Von Zeile 235 bis 236:
In der Bundesstelle verwenden wir grundsätzlich freie Software, sofern hierfür geeignete Alternativen vorhanden sind.
Bei neuen digitalen Tools in der Bundesstelle wird freie Software verwendet, sofern dies im Hinblick auf den Ressourceneinsatz sinnvoll ist und für den Anwendungszweck geeignete freie Software existiert. Zudem wird regelmäßig überprüft, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen ob bestehende proprietäre Software durch geeignete freie Software ersetzt werden kann und gegebenenfalls ein Umstieg durchgeführt.
