Änderungen von 6.8ALT zu 6.8NEU
Ursprüngliche Version: | 6.8ALT |
---|---|
Status: | Zurückgezogen (Ersetzt durch 6.8NEU) |
Eingereicht: | 07.04.2021, 01:02 |
Neue Version: | 6.8NEU |
---|---|
Status: | Verschoben (Ersetzt 6.8ALT) |
Eingereicht: | 07.05.2021, 18:14 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 1 bis 56:
Spätestens seit Bekanntwerden der Missbrauchsfälle am Canisius-Kolleg im Jahr 2010 sprechen Betroffene öffentlich über Verbrechen sexualisierter Gewalt und ihrer Vertuschung in der katholischen Kirche. Mit der Veröffentlichung der MHG –Studie 2018 ist das gewaltige Ausmaß sexualisierter Gewalt, bei einer noch immer unbekannt großen Dunkelziffer und vor allem die strukturellen und systemischen Faktoren, die den Missbrauch und seine Vertuschung begünstigen, wissenschaftlich belegt worden. Für einen wirklichen Schutz von Kindern und Jugendlichen, müssen diese missbrauchsbegünstigenden Faktoren aufgebrochen werden.
Im Bereich der Prävention und auch der Intervention wurden seit 2010 wichtige Veränderungen angestoßen. Dazu gehören die Einrichtung von Präventions- und Interventionsstellen in einigen Bistümern, institutionelle Schutzkonzepte, verpflichtende Präventionsschulungen für alle, die in der Kirche tätig sind und striktere Vorschriften für den Umgang mit Verdachtsfällen. Sehr wahrscheinlich führte auch eine stärkere Sensibilisierung für das Thema dazu, dass vermehrt Fälle bekannt und gemeldet wurden. Das ist gut, zeigt aber auch, dass es weiter Handlungsbedarf gibt! Nicht in allen Bistümern gibt es ausreichende Stellen für Präventions- und Interventionsarbeit. Die Präventionsschulungen sind weder einheitlich geregelt noch in allen Bistümern ausreichend. Die Konzepte für die Interventionsarbeit in den Bistümern sind oft mangelhaft oder nicht vorhanden und vor allem im ehrenamtlichen Bereich gibt es kaum Unterstützung. Die Zusammenarbeit von Verbänden und Betroffenen mit den Interventionsstellen ist in vielen Bistümern schwierig.
Seit dem Bekanntwerden der Fälle sexualisierter Gewalt am Canisius-Kolleg im Jahr 2010 sprechen Betroffene vermehrt öffentlich über sexualisierte Gewalt in der katholischen Kirche und deren Vertuschung. Mit der MHG-Studie sind im Jahr 2018 das gewaltige Ausmaß sexualisierter Gewalt (bei einer unbekannten Dunkelziffer) und die systemischen Faktoren, die sexualisierte Gewalt und deren Vertuschung begünstigen, wissenschaftlich belegt worden. Um Kinder und Jugendliche zu schützen müssen diese Faktoren beseitigt werden.
Die aktuelle Lage der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche
Die MHG-Studie beschreibt unterschiedliche Faktoren, die alle darauf hinauslaufen, dass mit dem Verüben sexualisierter Gewalt häufig Machtmissbrauch verknüpft ist. Vertrauensverhältnisse und die eigene Stellung wurden ausgenutzt und Betroffenen schlimme Verletzungen zugefügt. Dieses Handeln arbeitet mit der Strategie, dass sich Betroffene selbst schuldig und verantwortliche für dass fühlen, was ihnen passiert ist. Ähnliche Mechanismen zeigen sich im Phänomen des Geistlichen Missbrauchs.
Unter dem Begriff „Geistlicher Missbrauch“ werden verschiedene Formen des Machtmissbrauchs oder emotionalen Missbrauchs zusammengefasst, die im Zusammenhang mit dem religiösen und geistlichen Leben – insbesondere in der persönlichen Begleitung durch Geistliche und in Gemeinschaften und Gemeinden – stehen.
Aktuelle fachliche Auseinandersetzungen bewerten Geistlichen Missbrauch häufig als vorgelagertes Phänomen zu sexualisierter Gewalt. Auch wenn diese Form des Missbrauchs nicht zwingend in sexualisierter Gewalt gipfeln muss, kann sie den Weg entscheidend bereiten und stellt an sich schon eine Grenzverletzung dar. Gerade geistliche und seelsorgliche Begleitung muss sich gewahr sein, dass in der absoluten Verkündung und Auslegung von Bibelstellen oder Glaubenswahrheiten missbräuchliche Manipulation verborgen liegen kann.
Zunächst ist festzuhalten: In der Prävention und der Intervention wurden seit dem Jahr 2010 wichtige Veränderungen angestoßen. Dazu gehören die Einrichtung von Präventions- und Interventionsstellen, institutionelle Schutzkonzepte, verpflichtende Präventionsschulungen für alle, die in der Kirche tätig sind, und striktere Vorschriften für den Umgang mit Verdachtsfällen. Wahrscheinlich führte auch eine stärkere Sensibilisierung für das Thema dazu, dass vermehrt Fälle bekannt und gemeldet wurden. Das ist ein wichtiger Schritt, zeigt aber auch, dass weiter Handlungsbedarf besteht!
Denn wir müssen leider feststellen: Nicht in allen Bistümern sind ausreichend Stellen für Präventions- und Interventionsarbeit vorhanden. Die Präventionsschulungen sind weder einheitlich geregelt noch in allen Bistümern ausreichend. Die Konzepte für die Interventionsarbeit in den Bistümern sind oft mangelhaft oder nicht vorhanden und vor allem im ehrenamtlichen Bereich gibt es kaum Unterstützung. Die Zusammenarbeit von Verbänden und Betroffenen mit den Interventionsstellen ist in vielen Bistümern schwierig.
Gleichzeitig können dieEs kommt hinzu: Die Bemühungen im Bereich der Prävention und Intervention können ihre Wirkung nicht ganz entfalten und verlieren ihre Glaubwürdigkeit, wenn sie nicht mit einer unabhängigen und umfassenden Aufarbeitung einhergehen oder wenn die Aufarbeitung folgenlos mit Blick auf persönliche Konsequenzen und noch wichtiger strukturellesystemische Veränderungen bleibt. Betroffene verweisen zu Recht darauf hin, dass Prävention ohne Aufarbeitung und notwendige strukturelle Veränderungen nicht gelingen kann.[1]
Trotz der „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“[2], ist der Blick auf den aktuellen Stand der Aufarbeitung ernüchternd. Diese Erklärung wird erst wirksam, wenn sie in diözesanes Recht überführt wird. Es ist schockierend, dass die wenigsten Bischöfe dem bisher nachgekommen sind. Die Betroffenen, die nicht erst seit 2010 auf eine Aufarbeitung warten, wurden viel zu lange um Geduld gebeten und immer wieder enttäuscht. Statt eines einheitlichen Vorgehens gibt es aktuell viele unterschiedliche diözesane Aufarbeitungsprojekte mit unterschiedlichen Fragestellungen und methodischen Herangehensweisen. Ob überhaupt entsprechende Untersuchung beauftragt, ihre Ergebnisse veröffentlicht werden und zu welchen konkreten Veränderungen sie führen, liegt letztlich in der Hand der Bischöfe. Noch immer hat kein Bischof persönlich die Verantwortung für die gemachten Fehler übernommen. Mit Blick auf die strukturellen und systemischen Risikofaktoren für sexualisierte Gewalt, führten weder die MHG Studie noch die bestätigenden diözesanen Untersuchungen zu Veränderungen. Auch wenn der Synodale Weg sich zumindest thematisch den systemisch relevanten Fragen widmet, ist noch offen, ob es ihm gelingt die nötigen Veränderungen anzustoßen und nachhaltig auf den Weg zu bringen. Als Beteiligte wirken wir mit all unseren Möglichkeiten daraufhin, dass die notwendigen Veränderungen, um die strukturellen, den Missbrauch begünstigenden Faktoren zu beseitigen, beschlossen werden. Nur hierdurch kann ein wirksamer Kindes- und Jugendschutz sichergestellt werden.
Trotz der Verabschiedung der „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“[2] ist der Blick auf den aktuellen Stand der Aufarbeitung ernüchternd. Diese Erklärung wird erst wirksam, wenn sie in diözesanes Recht überführt wird. Es ist schockierend, dass die wenigsten Bischöfe dem bisher nachgekommen sind. Die Betroffenen, die nicht erst seit 2010 auf eine Aufarbeitung warten, wurden viel zu lange um Geduld gebeten und immer wieder enttäuscht. Statt eines einheitlichen Vorgehens gibt es aktuell viele unterschiedliche diözesane Aufarbeitungsprojekte mit unterschiedlichen Fragestellungen und methodischen Herangehensweisen. Ob überhaupt entsprechende Untersuchungen beauftragt, ihre Ergebnisse veröffentlicht werden und zu welchen konkreten Veränderungen sie führen, liegt letztlich in der Hand des jeweiligen Bischof.
Noch immer hat kein Bischof von sich aus persönlich die Verantwortung für die gemachten Fehler übernommen. Mit Blick auf die strukturellen und systemischen Risikofaktoren für sexualisierte Gewalt führten weder die MHG-Studie noch die bestätigenden diözesanen Untersuchungen zu Veränderungen. Auch wenn der Synodale Weg sich zumindest thematisch den systemisch relevanten Fragen widmet, ist noch offen, ob es ihm gelingt die nötigen Veränderungen anzustoßen und nachhaltig auf den Weg zu bringen. Als Beteiligte wirken wir mit all unseren Möglichkeiten daraufhin, dass die notwendigen Veränderungen, um die strukturellen, den Missbrauch begünstigenden Faktoren zu beseitigen, beschlossen werden. Nur hierdurch kann ein wirksamer Kindes- und Jugendschutz sichergestellt werden.
Auch bei der Überarbeitung der Anerkennungsleistung hinsichtlich des erlittenen Leids für Betroffene sexualisierter Gewalt ist die Bischofskonferenz letztlich hinter den
Von Zeile 59 bis 61:
Ausnahmefällen überschritten werden kann, wird von Betroffenenvertretern als zu niedrig kritisiert, und die Anerkennung des Leids fehlt an vielen Stellen.
Die Folgen sind schwerwiegend!
Die Folgen sind schwerwiegend!
Von Zeile 65 bis 74:
immer vor dem Schutz der Betroffenen steht, brauchen sie die Hilfe von außen und dürfen sich dieser nicht länger verweigern. Das schließt auch ein die Kontrolle über die Veröffentlichung unabhängiger Untersuchungen und die daraus zu ziehenden Konsequenzen abzugeben ein. An dieser Stelle trägt auch die Politik eine Verantwortung dafür, sich deutlich stärker als bisher für die Aufklärung von Verbrechen und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in allen Lebensbereichen vor zukünftigem Missbrauchsexualisierter Gewalt einzusetzen.
Die aktuell sichtbaren Folgen der missglückten Aufarbeitung zeigen, welche weitreichenden Folgen Fehlverhalten in diesem sensiblen Bereich hat. Die Folgen sind jetzt schon spürbar.
Es wird bereits heute sichtbar, welche weitreichenden Folgen eine missglückte Aufarbeitung hat:
Von Zeile 83 bis 88:
- äußerlich sichtbaren, deutlich steigenden Zahl von Kirchenaustritten,
gleichzeitig aber auch zu einer wachsenden innerlichen Distanzierung unter den noch in der Kirche Engagierten, wie auch den Mitarbeiter*innen.darüber hinaus auch zu einer wachsenden inneren Distanzierung unter den in der Kirche ehren- und hauptamtlich Engagierten.
- Damit gehen der Kirche wichtige ehrenamtliche Kräfte verloren, die durch ihre Sensibilisierung und Schulungen maßgeblich zum Schutz von Kindern und Jugendlichen beitragen.
Von Zeile 90 bis 92 einfügen:
- Frage gestellt, weil kirchlichen Institutionen die moralische Autorität fehlt, die notwendigen Maßnahmen von den Engagierten glaubwürdig einzufordern.
In Zeile 98:
Es ist Zeit zu handeln!
Es ist Zeit zu handeln!
Von Zeile 100 bis 117:
uns solidarisch an die Seite von Betroffenen und unterstützen die Forderungen, die von vielen Betroffeneninitiativen eingebracht werden.
Die Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche, aber auch die ergriffenen Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche sind in den einzelnen Diözesen sehr unterschiedlich. Es braucht verbindliche, für alle Bistümer gleiche Regelungen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche. Dabei muss die Perspektive von Betroffenen und der Schutz von Kindern und Jugendlichen an erster Stelle stehen.
Wir fordern deshalb von den deutschen Bischöfen:
Die Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche, aber auch die ergriffenen Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche sind in den einzelnen Diözesen sehr unterschiedlich. Es braucht verbindliche, für alle Bistümer gleiche Regelungen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche. Dabei muss die Perspektive von Betroffenen und der Schutz von Kindern und Jugendlichen an erster Stelle stehen. Hierzu gehört insbesondere:
- Eine unabhängige und konsequente Aufarbeitung der Fälle von sexualisierter Gewalt und ihrer Vertuschung. Eine solche Aufarbeitung muss über die Prüfung der bloßen Rechtsmäßigkeit hinausgehen und auch fragen, ob das Verhalten kirchlicher Verantwortungsträger dem kircheneigenen moralischen Anspruch genügt.
- Die Vorschläge
von 2019füreine EntschädigungEntschädigungen aus dem Jahr 2019, die unter Mitwirkung von Betroffenen entstanden sind, aufzunehmen und umzusetzen. Neben einer Einmalzahlungenmuss auch die Zahlung alsLlebenslange Rente möglich sein. Die Kommission, diebisherüber die Höhe der Zahlung der Anerkennungsleistungen entscheidet, muss frei entscheiden können und braucht hierfür die Möglichkeit, alle Unterlagen einzusehen. Zudem sind Lösungen für Betroffene, diesexuellen Missbrauchsexualisierte Gewalt in Ordensgemeinschaften erfahren haben, zu entwickeln, wenn die Leistungen von den Orden nicht zahlbar sind.
Von Zeile 120 bis 125:
- Für finanzielle Aufwendungen zur Förderung von Betroffeneninitiativen, aber auch Entschädigungszahlungen müssen v.a. auch die bischöflichen Stühle aufkommen.
- Dass die bischöflichen Stühle für die Entschädigungszahlungen aufkommen. Dabei müssen auch die Forderungen und Fälle aus der katholischen Kinder- und Jugendverbandsarbeit berücksichtigt und vollständig getragen werden.
- Eine echte Unabhängigkeit der Anlaufstellen für Betroffene von
Missbrauch sicher zu stellensexualisierter Gewalt sicherzustellen. Das bedeutet, dass die Stellen für Intervention unabhängig von der kirchlichen Aufsicht agieren und Entscheidungen treffen
Von Zeile 127 bis 137:
- Eine unabhängige und konsequente Aufarbeitung der Fälle von sexualisierter Gewalt und ihre Vertuschung. Eine solche Aufarbeitung muss über die Prüfung der bloßen Rechtsmäßigkeit hinausgehen und auch fragen, ob das Verhalten kirchlicher Verantwortungsträger*innen dem kircheneigenen moralischen und ethischen Anspruch genügt. Hierfür muss die gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland endlich in allen Bistümern umgesetzt werden.
- Die sofortige Umsetzung der „Gemeinsamen Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“ in allen Bistümern.
Bei der Aufarbeitung müssen mehr Kooperationen und Synergien zwischen den Bistümern entstehen, um Alleingänge zu vermeiden, damit eine Vergleichbarkeit gewährleistet wird.
- Mehr Kooperationen zwischen den Bistümern, um Synergien zu erzeugen und eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten.
Nach Zeile 142 einfügen:
- Die Anerkennung von Geistlichem Missbrauch als relevante Kenngröße, die es mit aller Kraft zu verhindern gilt.
In Zeile 145 einfügen:
- Die Anerkennung nicht-binärer Geschlechteridentitäten als Realität von Schöpfungswirklichkeit sowie die Annahme nicht -binärer Menschen in gleicher Würde und mit gleichen Rechten.
Von Zeile 160 bis 168:
In Bistümern müssenDie Ausstattung der Interventionsstellen mit klaren Zuständigkeiten und Kompetenzenausgestattet werden. So sollte die Bearbeitung von Verdachtsfällen zunächst in den Interventionsstellen, getrennt von Personalabteilungen, Offizialaten und anderen Abteilungen, erfolgen. Hierfür ist es unerlässlich, dass die Mitarbeiter*innen ausreichendund laufend weiterqualifiziertwerdensind.
- Es ist eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung der Präventions- und Interventionsstellen
,von Nöten. Zur Vermeidung von großen Ausstattungsunterschieden zwischen finanzstarken und finanzschwächeren (Erz-)Diözesen soll jede Diözese mindestensmit1%desihres Gesamthaushaltesdes jeweiligen Bistums von Nötenin einen gesamtdeutschen Topf beim VDD einzahlen, aus dem dann die Gelder unter allen (Erz-)Diözesen anteilig entsprechend ihrer Mitgliedszahlen verteilt werden.
Von Zeile 176 bis 177:
EineDie Einrichtung einer umfassendeinnerkirchliche eigeneinnerkirchlichen Gerichtsbarkeit unter entscheidender Beteiligung (Vorsitz) von Lai*innen.
Von Zeile 181 bis 190:
- Die Implementierung einer Beistandschaft und kostenfreie
Anwaltliche Vertretung, damit Betroffene sich in (kirchen-) rechtlichen Unterstützung und Hilfe leisten können.anwaltliche Vertretung, damit alle Betroffenen sich (kirchen-)rechtliche Hilfe leisten können.
Wir fordern deshalb vonMit den Ergebnissen der MHG-Studie ist deutlich geworden: Die Kirche braucht eine Erneuerung. Der Synodale Weg dient der gemeinsamen Suche nach weitergehenden Antworten auf die gegenwärtige Situation für die Kirche in Deutschland. Der Synodale Weg gelingt nur, wenn verbindliche Veränderungen auf Grundlage der Ergebnisse der MHG-Studie entstehen – und die Bischöfe diese sofort umsetzen. Von den Delegierten des Synodalen WegsWegs fordern wir deshalb:
- Eine Veränderung der kirchlichen Machtstruktur hin zu einer Gewaltenteilung, die sexualisierter Gewalt entgegenwirkt.
- Die Gleichstellung von Frauen auf allen kirchlichen Leitungsebenen.
- Die Förderung alternativer Leitungsmodelle im Team und unter gleichberechtigter Teilhabe von Lai*innen und Geweihten.
Nach den Ergebnissen der MHG-Studie ist deutlich geworden: Die Kirche in Deutschland braucht einen Weg der Umkehr und Erneuerung. Der Synodale Weg dient der gemeinsamen Suche nach Antworten auf die gegenwärtige Situation und fragt nach Schritten zur Stärkung des christlichen Zeugnisses. Der Synodale Weg kann nur gelingen, wenn hieraus verbindliche Veränderungen entstehen. Hierfür müssen sich die Delegierten einsetzen.
- Eine Überprüfung und Anpassung bei der Ausbildung pastoraler Dienste, insbesondere bei der Priesterausbildung. Sie muss stärker als bisher die Auseinandersetzung mit der eigenen Sexualität ermöglichen und die Sensibilisierung für sexualisierte Gewalt stärken. Diversität darf nicht länger tabuisiert werden, sondern muss aktiv gefördert werden.
- Die Stärkung einer Sexualmoral, die die unantastbare Würde der einzelnen Person, unabhängig von ihrer geschlechtlichen Identität und Orientierung, achtet und die gelebte Sexualität nicht auf Fruchtbarkeit reduziert, sondern als Ausdruck der individuellen Persönlichkeit wertschätzt.
- Die Abschaffung des Pflichtzölibats.
Von Zeile 197 bis 198:
Wir fordern deshalb von politischen Vertreter*innen der demokratischen Parteien auf allen Ebenen:
Von politischen Vertreter*innen der demokratischen Parteien fordern wir:
Von Zeile 202 bis 205:
- Die Arbeit des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
muss gestärkt werdenzu stärken. Hierzu gehört insbesondere...
dauerhafteneine dauerhafte Etablierung der Position des UBSKM sowie
- deutlich mehr finanzielle
nund personellenRessourcen.
- deutlich mehr finanzielle
Von Zeile 208 bis 215:
Eine breiteDie Umsetzung einer breiten Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagnefürgegen sexualisierte Gewaltumsetzen.
- Die Einsetzung einer staatlichen Untersuchungskommission und deren Ausstattung mit den notwenigen rechtlichen Mitteln.
- Die finanzielle Übernahme von Rechtbegleitungen für Betroffene
müssen finanziell übernommen werden, denn hierdurch wird der Klageweg für Betroffene abgesichert.
Die Ruhensvorschriften müssen verlängert werden. Darüber hinaus sollen schwere Sexualstraftaten als Kapitaldelikte eingestuft werden.
- Eine Verlängerung der Ruhensvorschriften und darüber hinaus eine Einstufung schwerer Sexualstraftaten als Kapitaldelikte.
Von Zeile 223 bis 228:
- Schutzkonzepte
weiterfortlaufend zu entwickeln, zu überprüfen und anzupassen.
qQueere Jugendarbeit, sexualpädagogische Aspekte und christliche Ethik in unseren Ausbildungskonzepten stärker aufzugreifen und junge Menschen so zu stärken.
Wir setzen unsUns weiter für Präventionsarbeit und Kinderrechteeineinzusetzen.
Von Zeile 230 bis 233:
- Wir verpflichten uns, unter Berücksichtigung der Ergebnisse und Empfehlungen der Kommission, das Thema Aufarbeitung in unsere Strukturen und unsere Arbeit zu implementieren und die Präventionsarbeit entsprechend weiterzuentwickeln.
[1] Vgl. Die Kirche kann es nicht allein; https://www.zeit.de/2021/08/missbrauchsskandal-kirche-aufklaerung-sexueller-missbrauchsexuellermissbrauch-deutsche-bischofskonferenz