7.1: Bundesweite 72-Stunden-Aktion 2023
Veranstaltung: | BDKJ-Hauptversammlung 2021 |
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Antragsteller*in: | BDKJ-Bundesvorstand |
Status: | Verschoben |
Eingereicht: | 07.04.2021, 00:55 |
Veranstaltung: | BDKJ-Hauptversammlung 2021 |
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Antragsteller*in: | BDKJ-Bundesvorstand |
Status: | Verschoben |
Eingereicht: | 07.04.2021, 00:55 |
Die Aktion findet vom 18. Mai bis 21. Mai 2023 bundesweit, in allen 27 deutschen
Diözesen und in allen BDKJ-Jugendverbänden statt.
Die Aktion findet vom 1828. MaiApril bis 211. Mai 2023 bundesweit, in allen 27 deutschen Diözesen und in allen BDKJ-Jugendverbänden statt.
Die Aktion findet vom 188. MaiJuni bis 21. Mai11 Juni 2023 bundesweit, in allen 27 deutschen Diözesen und in allen BDKJ-Jugendverbänden statt.
Die Aktion findet vom 1816. Mai bis 2119. Mai 20234 bundesweit, in allen 27 deutschen Diözesen und in allen BDKJ-Jugendverbänden statt.
Die Aktion findet vom 18XX. MaiJuni bis 21YY. Mai 2023Juni 2024 bundesweit, in allen 27 deutschen Diözesen und in allen BDKJ-Jugendverbänden statt.
Die Aktion findet vom 1816. Mai bis 2118. Mai 20235 bundesweit, in allen 27 deutschen Diözesen und in allen BDKJ-Jugendverbänden statt.
Die Aktion findet vom 1816. Mai bis 2118. Mai 20235 bundesweit, in allen 27 deutschen Diözesen und in allen BDKJ-Jugendverbänden statt.
In Projekten verbessern junge Menschen eigenverantwortlich und selbstorganisiert
in 72 Stunden einen Einsatz für das bürgerschaftliche Engagement in Deutschland.
Die Grundgedanken der Solidarität, Gerechtigkeit und Menschenwürde stehen dabei
im Mittelpunkt. Die Gruppen setzen ein Projekt für eine solidarische, gerechte
und menschenwürdige Gesellschaft um. Die Projekte sind lebensweltorientiert,
greifen aktuelle politische und gesellschaftliche Themen auf, geben dem Ausdruck
des Glaubens „Hand und Fuß“ und beinhalten Raum zur individuellen
Umsetzungsgestaltung der Gruppen, sie sollen insbesondere dem gesellschaftlichen
Miteinander dienen. Der Slogan des BDKJ „katholisch – politisch – aktiv“ wird
mit dem gesellschaftlichen Einsatz der Aktion konkret.
In Projekten verbessernzeigen junge Menschen eigenverantwortlich und selbstorganisiert in 72 Stunden einen Einsatz für das bürgerschaftliche Engagement in Deutschland. Die Grundgedanken der Solidarität, Gerechtigkeit und Menschenwürde stehen dabei im Mittelpunkt. Die Gruppen setzen ein Projekt für eine solidarische, gerechte und menschenwürdige Gesellschaft um. Die Projekte sind lebensweltorientiert, greifen aktuelle politische und gesellschaftliche Themen auf, geben dem Ausdruck des Glaubens „Hand und Fuß“ und beinhalten Raum zur individuellen Umsetzungsgestaltung der Gruppen, sie sollen insbesondere dem gesellschaftlichen Miteinander dienen. Der Slogan des BDKJ „katholisch – politisch – aktiv“ wird mit dem gesellschaftlichen Einsatz der Aktion konkret.
In Projekten verbessern junge Menschen eigenverantwortlich und selbstorganisiert in 72 Stunden einen Einsatz für das bürgerschaftliche Engagement in Deutschland. Die Grundgedanken der Solidarität, Gerechtigkeit und Menschenwürde stehen dabei im Mittelpunkt. Die Gruppen setzen ein Projekt für eine solidarische, gerechte und menschenwürdige Gesellschaft um. Die Projekte sind lebensweltorientiert, greifen aktuelle politische und gesellschaftliche Themen auf, geben dem Ausdruck des GlaubensGlauben „Hand und Fuß“ und beinhalten Raum zur individuellen Umsetzungsgestaltung der Gruppen, sie sollen insbesondere dem gesellschaftlichen Miteinander dienen. Der Slogan des BDKJ „katholisch – politisch – aktiv“ wird mit dem gesellschaftlichen Einsatz der Aktion konkret.
Kooperationen mit kirchenamtlichen Strukturen werden von der Diözesanebene aus
geklärt.
Kooperationen mit kirchenamtlichen Strukturen und anderen Partnern der Gesellschaft werden von der Diözesanebene aus geklärt.
Die Marke „72 Stunden“ ist positiv besetzt und etabliert und wird daher
fortgeführt. Das bestehende Corporate Design wird weiter genutzt. Grafiken
werden ggf. leicht angepasst und auch für Individualisierungen zur Verfügung
gestellt.
Die Marke „72 Stunden“ ist positiv besetzt und etabliert und wird daher fortgeführt. Die gut funktionierenden Konzepte der letzten Aktion werden fortgeführt. Das bestehende Corporate Design wird weiter genutzt. Grafiken werden ggf. leicht angepasst und auch für Individualisierungen zur Verfügung gestellt.
Die Aktion wird durch diözesane Steuerungskreise und eine
Bundesvernetzungsgruppe organisiert. Die Diözesanverbände können außerdem
regionale Koordinierungskreise gründen und landesweite Vernetzungen bilden.
Die Aktion wird durch diözesane Steuerungskreise auf diözesaner Ebene und eine Bundesvernetzungsgruppe organisiert. Die Diözesanverbände können außerdem regionale Koordinierungskreise gründen und landesweite Vernetzungen bilden.
Die Aktion wird durch diözesane Steuerungskreise auf diözesaner Ebene und eine Bundesvernetzungsgruppe organisiert. Die Diözesanverbände können außerdem regionale Koordinierungskreise gründen und landesweite Vernetzungen bilden.
Die Aktion wird durch diözesane Steuerungskreise und eine Bundesvernetzungsgruppe organisiert. Die Verteilung der Entscheidungskompetenzen klärt die Bundesvernetzungsgruppe mit dem Bundesvorstand und legen sie im Rahmen der Bundeskonferenzen vor. Die Diözesanverbände können außerdem regionale Koordinierungskreise gründen und landesweite Vernetzungen bilden.
Die Bundesvernetzungsgruppe besteht aus vier Teilnehmer*innen aus den
Diözesanverbänden der vier Regionen (NRW, Süd-West, Nord-Ost, Bayern), vier
Teilnehmer*innen aus den Jugendverbänden, den zuständigen
Bundesvorstandsmitgliedern, dem*der Projektreferent*in und dem*der
Öffentlichkeitsreferent*in. Weitere Gremien, Referate und Akteur*innen können
bei Bedarf beratend hinzugezogen werden.
Die Bundesvernetzungsgruppe besteht aus vier Teilnehmer*innen aus den Diözesanverbänden der vier Regionen (NRW, Süd-West, Nord-Ost, Bayern), vier Teilnehmer*innen aus den Jugendverbänden, den zuständigen Bundesvorstandsmitgliedern, dem*der Projektreferent*in (beratend) und dem*der Öffentlichkeitsreferent*in (beratend). Weitere Gremien, Referate und Akteur*innen können bei Bedarf beratend hinzugezogen werden.
Aufgabe der Bundesvernetzungsgruppe ist es, die Gesamtaktion zu planen,
bundesweit zu koordinieren und zu steuern sowie die Arbeit der verschiedenen
Ebenen zu unterstützen und zu vernetzen.
Die Bundesvernetzungsgruppe
Bei der Umsetzung der Ziele soll die Bundesvernetzungsgruppe stets abwägen, was
zur Unterstützung der Jugend- und Diözesanverbände und zur Vereinheitlichung der
bundesweiten Aktion festgelegt werden muss und welche Entscheidungen und
Gestaltungen in der Umsetzung in den diözesanen Steuerungsgruppen getroffen
werden können. Dabei müssen die sehr unterschiedlichen Situationen der Jugend-
und Diözesanverbände berücksichtigt werden. Leitend ist das
Subsidiaritätsprinzip.
Der BDKJ-Bundesvorstand
Die Jugendverbände
Die BDKJ-Diözesanverbände
Die Diözesanebene trägt außerdem die Verantwortung für die folgenden Aufgaben.
Es obliegt den Diözesanverbänden Ko-Kreise zu initiieren, die diese Aufgaben
übernehmen.
Die bundesweite 72-Stunden-Aktion ist ein Projekt mit vielen Akteur*innen. Eine
besondere Herausforderung und Notwendigkeit ist es die Kommunikations-,
Eskalations- und Informationswege klar zu regeln und für alle transparent zu
machen, um das Gelingen des Projektes sicherzustellen.
Der Kommunikationsplan ist das zentrale Dokument um einen geregelten und
strukturierten Informationsaustausch über alle Hierarchien und Beteiligungen in
der Organisation der bundesweiten 72-Stunden-Aktion zu gewährleisten. Die
diözesanen Steuerungsgruppen und/oder Ko-Kreise sind dabei die vorrangige
Kommunikationsebene von/zu den Aktionsgruppen. Der BDKJ-Bundesvorstand hat die
Aufgabe, den Kommunikationsplan der vergangenen Aktion zu aktualisieren.
Der Kommunikationsplan ist das zentrale Dokument um einen geregelten und strukturierten Informationsaustausch über alle Hierarchien und Beteiligungen in der Organisation der bundesweiten 72-Stunden-Aktion zu gewährleisten. Die diözesanen Steuerungsgruppen auf diözesaner Ebene und/oder Ko-Kreise sind dabei die vorrangige Kommunikationsebene von/zu den Aktionsgruppen. Der BDKJ-Bundesvorstand hat die Aufgabe, den Kommunikationsplan der vergangenen Aktion zu aktualisieren.
Die Aktion findet vom 18. Mai bis 21. Mai 2023 bundesweit, in allen 27 deutschen
Diözesen und in allen BDKJ-Jugendverbänden statt.
Die Aktion findet vom 1828. MaiApril bis 211. Mai 2023 bundesweit, in allen 27 deutschen Diözesen und in allen BDKJ-Jugendverbänden statt.
Die Aktion findet vom 188. MaiJuni bis 2111. MaiJuni 2023 bundesweit, in allen 27 deutschen Diözesen und in allen BDKJ-Jugendverbänden statt.
Leitziel:
Die 72-Stunden-Aktion hat junge Menschen zum gesellschaftlichen Engagement und
zur aktiven Mitgestaltung der Gesellschaft vor dem Hintergrund des BDKJ und der
Jugendverbände motiviert.
Mittlerziele:
Im Sinne einer Antidiskriminierungsarbeit ist zu ermöglichen, dass jede*r
unabhängig von Hautfarbe, Abstammung, Sexualität, sexueller Orientierung oder
Behinderung, teilhaben kann.
Im Sinne einer Antidiskriminierungsarbeit ist zu ermöglichen, dass jede*r unabhängig von Religionszugehörigkeit, Hautfarbe, Abstammung, Sexualität, sexueller Orientierung oder Behinderung, teilhaben kann.
Die Entscheidung über die Verwendung finanzieller Mittel obliegt dem BDKJ
Bundesstelle e.V. Die Bundesvernetzungsgruppe soll an der Entscheidung über die
inhaltliche Verwendung der Mittel für die 72-Stunden-Aktion beteiligt werden.
Die Finanzierung der 72-Stunden-Aktion 2023 soll durch öffentliche und
kirchliche Zuschüsse, Drittmittel von Kooperationspartner*innen und
Sponsor*innen sowie Eigenmitteln des BDKJ-Bundesstelle e.V. erfolgen.
Die konkrete Finanzierung hat die Mitgliederversammlung des BDKJ-Bundesstelle
e.V. festgelegt. Die Jugendverbände beteiligen sich mit maximal 25.000 Euro und
die Diözesanverbände beteiligen sich ebenfalls mit maximal 25.000 Euro an der
Finanzierung. Das Verfahren zur Aufteilung legen die jeweiligen
Bundeskonferenzen fest. Sie sollen sich dabei an dem Verfahren der vergangenen
Aktion orientieren. Die Mittel der Jugend- und Diözesanverbände dienen als
Ausfallfinanzierung, deren Nutzung vermieden werden soll.
Die konkrete Finanzierung hat die Mitgliederversammlung des BDKJ-Bundesstelle e.V. festgelegt. Die Jugendverbände beteiligen sich mit insgesamt maximal 25.000 Euro und die Diözesanverbände beteiligen sich ebenfalls insgesamt mit maximal 25.000 Euro an der Finanzierung. Das Verfahren zur Aufteilung legen die jeweiligen Bundeskonferenzen fest. Sie sollen sich dabei an dem Verfahren der vergangenen Aktion orientieren. Die Mittel der Jugend- und Diözesanverbände dienen als Ausfallfinanzierung, deren Nutzung vermieden werden soll.
Der Bundesvorstand unterstützt die Diözesanverbände im Nord-Osten bei der
gemeinsamen Einwerbung von zusätzlichen Finanzmitteln, um personelle Ressourcen
zu schaffen. Diese Ressourcen werden benötigt, um die anfallenden Aufgaben durch
fehlende Strukturen wie z. B. keine Koordinierungskreise, kein hauptamtliches
Personal oder unzureichend besetzte diözesanweite Steuerungsebenen zu
übernehmen. Das ist erforderlich, um an der 72-Stunden-Aktion teilhaben zu
können.