6.9NEU: Geschlechtergerechtigkeit in den Strukturen des BDKJ
Veranstaltung: | BDKJ-Hauptversammlung 2021 |
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Antragsteller*in: | BDKJ-Bundesvorstand |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 07.04.2021, 01:11 |
Veranstaltung: | BDKJ-Hauptversammlung 2021 |
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Antragsteller*in: | BDKJ-Bundesvorstand |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 07.04.2021, 01:11 |
Die Hauptversammlung möge beschließen:
Die BDKJ-Hauptversammlung konkretisiert den Beschluss 1.90 „Strukturen und
Schwerpunkte des BDKJ-Bundesverbandes“ der BDKJ-Hauptversammlung 2020 und
beauftragt den BDKJ-Hauptausschuss zu den „Konkreten Maßnahmen“ unter Nr. 3
mit dem unten beschriebenen Modell zur Geschlechtergerechtigkeit
weiterzuarbeiten und dieses in den Strukturen des Bundesvorstands zu
berücksichtigen.
Die BDKJ-Hauptversammlung konkretisiert den Beschluss 1.90 „Strukturen und Schwerpunkte des BDKJ-Bundesverbandes“ der BDKJ-Hauptversammlung 2020 und beauftragt den BDKJ-Hauptausschuss zu den „Konkreten Maßnahmen“ unter Nr. 3 mit dem unten beschriebenen Modell zur Geschlechtergerechtigkeit weiterzuarbeiten und dieses in den Strukturen des Bundesvorstands zu berücksichtigen.
Der Satzungsausschuss wird beauftragt in Absprache mit dem Hauptausschuss und in
Beratung durch die Mitglieder der AG Geschlechtergerechtigkeit einen Antrag zur
Änderung der Bundesordnung zu entwerfen, welche das untenstehende Modell zur
Geschlechtergerechtigkeit in den Organen, Gremien und weiteren Ausschüssen und
Kommissionen berücksichtigt.
Der Satzungsausschuss wird beauftragt in Absprache mit dem Hauptausschuss und in Beratung durch die Mitglieder der AG Geschlechtergerechtigkeit einen Antrag zur Änderung der Bundesordnung, Geschäfts- und Wahlordnung zur Hauptversammlung 2022 zu entwerfen, welche das untenstehende Modell zur Geschlechtergerechtigkeit in den Organen, Ausschüssen, weitere Gremien und weiteren Ausschüssen und KommissionenDelegationen berücksichtigt.
Darüber hinaus entwickelt der Hauptausschuss einen Zeitplan zur Umsetzung der Satzungsänderung auf allen weiteren Ebenen des Dachverbandes.
Anwendung findet folgendes Modell:
[Der Antrag wird um eines dieser Modelle (Anlage 1) ergänzt.]
[Der Antrag wird um eines dieser Modelle (Anlage 1) ergänzt.]
Ein Gremium ist wie folgt zusammengesetzt:
- es sind mindestens 1/3 Frauen vertreten
- es sind mindestens 1/3 Männer vertreten
- es sind maximal die Hälfte von einer Geschlechterkategorie (w/m/d) vertreten
- es sind nicht mehr Männer als Frauen vertreten
- das "Erstzugriffsrecht" auf 1/3 der Plätze liegt bei non-binär-Personen
Eine Erläuterung der Modelle findet sich in Anlage 2.