Im Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung ist explizit festgehalten, dass das neue Modell zur Geschlechtergerechtigkeit auch für Delegationen anzuwenden ist. Die vom Satzungsausschuss vorgeschlagene Änderung steht aufgrund der "Soll-Regelung" klar hinter diesem Beschluss zurück.
Gleichzeitig empfinden wir es als nicht stringent, wenn wir vom BDKJ die Geschlechtergerechtigkeit in allen Strukturen fordern, selbst aber in der Besetzung unserer Delegationen hinter diesem Anspruch zurückbleiben.
Mit dem neu eingefügten letzten Satz möchten wir zudem eine Lösung für eingeschlechtliche Verbände schaffen, die strukturell keine geschlechtergerechte Besetzung von Delegationen ermöglichen können.