6.2NEU: Digitalpolitischer Ausschuss (DiPA)
Veranstaltung: | BDKJ-Hauptversammlung 2022 |
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Antragsteller*in: | BDKJ-Bundesvorstand; KJG-Bundesleitung |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 04.04.2022, 00:43 |
Veranstaltung: | BDKJ-Hauptversammlung 2022 |
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Antragsteller*in: | BDKJ-Bundesvorstand; KJG-Bundesleitung |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 04.04.2022, 00:43 |
Die BDKJ-Hauptversammlung möge beschließen:
Die Hauptversammlung bildet gem. § 16 der Bundesordnung einen
„Digitalpolitischen Ausschuss“ (DiPA). Dieser Ausschuss ist zunächst auf vier
Jahre zeitlich befristet. Zur Hauptversammlung 2026 legt der Ausschuss eine
Evaluation seiner Tätigkeit und ein Votum zur Verstetigung vor.
Zu den Aufgaben des Ausschusses gehören:
Arbeitsgrundlage des Digitalpolitischen Ausschusses sind der Beschluss der
Hauptversammlung 2018 „Teilhabe, Lebenswelt und Digitale Mündigkeit – unsere
digitalpolitischen Grundhaltungen“ (3.80) und die Ergebnisse der
digitalpolitischen Hearings aus dem Februar 2022 (s. Anlage).
Arbeitsgrundlage des Digitalpolitischen Ausschusses sind der Beschluss der Hauptversammlung 2018 „Teilhabe, Lebenswelt und Digitale Mündigkeit – unsere digitalpolitischen Grundhaltungen“ (3.80) und die Ergebnisse der digitalpolitischen Hearings aus dem Februar 2022 (s. Anlage). In der ersten konstituierenden Sitzung werden gemeinsam konkrete, terminierte und messbare Ziele formuliert und im Anschluss dem Hauptausschuss zur Abstimmung vorgelegt.
ArbeitsgrundlageAuf Grundlage des Digitalpolitischen Ausschusses sind der BeschlussBeschlusses der Hauptversammlung 2018 „Teilhabe, Lebenswelt und Digitale Mündigkeit – unsere digitalpolitischen Grundhaltungen“ (3.80), dem dazugehörigen Umsetzungspapier "Digitale Perspektiven für den BDKJ-Bundesverband" und dieder Ergebnisse der digitalpolitischen Hearings aus demvon Februar 2022 (s. Anlage) wird der Digitalpolitische Ausschuss in seiner ersten konstituierenden Sitzung sein Tätigkeitsfeld abstecken, konkrete, terminierte und messbare Ziele formulieren und im Anschluss dem Hauptausschuss zur Abstimmung vorgelegen.
ArbeitsgrundlageAuf Grundlage des Digitalpolitischen Ausschusses sind der BeschlussBeschlusses der Hauptversammlung 2018 „Teilhabe, Lebenswelt und Digitale Mündigkeit – unsere digitalpolitischen Grundhaltungen“ (3.80), dem dazugehörigen Umsetzungspapier "Digitale Perspektiven für den BDKJ-Bundesverband" und dieder Ergebnisse der digitalpolitischen Hearings aus demvon Februar 2022 (s. Anlage) wird der Digitalpolitische Ausschuss zu Beginn seiner Arbeit sein Tätigkeitsfeld abstecken und konkrete, terminierte und messbare Ziele formulieren.
Für die Einrichtung des Ausschusses gelten die Bestimmungen von § 23 der
Geschäftsordnung, insbesondere im Blick auf die Anzahl der zu wählenden (7)
Personen und auf die Dauer der Amtszeiten (2 Jahre).
Für die Einrichtung des Ausschusses gelten die Bestimmungen von § 23 der Geschäftsordnung, insbesondere im Blick auf die Anzahl der zu wählenden (7) Personen und auf die Dauer der Amtszeiten (2 Jahre). Ebenso gelten die Bestimmungen von § 24 der Geschäftsordnung, laut derer der Bundesvorstand für eine sachgerechte Geschäftsführung sorgt.
Die Hauptversammlung 2018 hat zum Themenfeld Digitalisierung einen Grundlagenbeschluss „Teilhabe, Lebenswelt und Digitale Mündigkeit“ gefasst, der seit 2016 von einer Arbeitsgruppe vorbereitet worden war. Außerdem hat die Hauptversammlung 2018 ein Umsetzungspapier „Digitale Perspektiven für den BDKJ-Bundesverband“ beschlossen. Hierin werden Aufträge an die Mitglieder der Hauptversammlung, des Hauptausschusses, des Bundesvorstands und an die Steuerungsgruppe der 72-Stunden-Aktion formuliert. Aus verschiedenen Gründen wurde mit den beiden Beschlüssen von den unterschiedlichen Akteuren nur ansatzweise weitergearbeitet und nur einzelne Aufträge wurden bearbeitet.
Um das Themenfeld nun mittelfristig und strukturell verlässlich zu verankern, beantragt der BDKJ-Bundesvorstand die Einrichtung des „Digitalpolitischen Ausschusses“ durch die Hauptversammlung.
Zur Vorbereitung des Antragstextes hat der Bundesvorstand im Herbst 2021 nach Beratung im Hauptausschuss eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Dieser Arbeitsgruppe gehörten Isi Wollenweber (DV Berlin), Simon Schwarzmüller (KjG), Yvonne Everhartz (Bundesstelle) und Stefan Ottersbach (Bundespräses) an. Die Arbeitsgruppe hat im Februar 2022 zwei digitalpolitische Hearings durchgeführt, um externe Expertise und innerverbandliches Knowhow einzuholen (Ergebnisse siehe Anlage). Der vorliegende Antrag basiert auf der Beratung im Hauptausschuss sowie den Einschätzungen der Teilnehmer*innen der Hearings und Mitglieder der Arbeitsgruppe.