1.
Das verantwortunsvolle Bekenntnis zur unantastbaren Würde jedes Menschen ist besonders dort gefordert, wo Menschen nicht die Möglichkeit haben, selbst für ihre Rechte einzutreten. Das gilt gerade in den sensiblen Phasen am Anfang und Ende des Lebens, besonders mit Blick auf das Lebensrecht von jungen Menschen mit Behinderung.
2.
Wenn hier das unbedingte Lebensrecht in allen Lebensphasen und das Recht auf (u.a. sexuelle) Selbstbestimmung nebeneinander stehen, wird deutlich, dass sich beide nicht gegeneinander ausspielen lassen, sondern gemeinsam Ausdruck der Würde jedes Menschen sind.
3.
Das Anliegen gehört in die Mitte der Gesellschaft und der Kirche und sollte nicht extrem konservativen Gruppen und der Instrumentalisierung für Kulturkämpfe überlassen werden.