Es sollte für die Hauptversammlung selbstverständlich sein, in ihrem Wahlverhalten auf eine ausgewogene und vielfältige Besetzung des Ausschusses zu achten.
Speziell für diesen Ausschuss ein bestimmtes Wahlprozedere vorzusehen, dass sich von anderen Ausschüssen unterscheidet, halten wir hier für nicht sinnvoll. Wenn, dann müsste eine klare Vorgabe formuliert sein, aus der sich ein eindeutiges Wahlverfahren ableiten lässt. Solche klaren Vorgaben werden aktuell an anderer Stelle im Bundesverband diskutiert und sollten dann auf alle Strukturen angewendet wrerden.