Änderungen von A8NEU3 zu A8NEU4
Ursprüngliche Version: | A8NEU3 |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 03.05.2024, 16:18 |
Neue Version: | A8NEU4 |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 03.05.2024, 17:52 |
Titel
Keine Änderungen
Antragstext
Von Zeile 41 bis 43:
Freiwilligendienstleistenden pro Jahrgang mindestens verdoppelt werden. Nur so wird ein freiwilliges „Recht auf Dienst“Dienst“ zum konkreten Gegenentwurf zu einer unsolidarischen „Pflicht zum Dienst“. Und nur so kann die Bundesregierung einen
Von Zeile 71 bis 76:
- Eine gesetzliche Garantie und ein
entsprechendesRechtentsprechendesRecht auf auskömmliche Förderung einer jedenVereinbarung,Vereinbarung, die zwischen Freiwilligen, Trägern und Einsatzstellen zustande kommt. Aus jedem geschlossenen Vertrag für einen erstmaligen Freiwilligendienst im In- oder Ausland muss ein Rechtsanspruch auf ausreichende Förderung nach den bewährtenRegelungenVerfahren der einzelnen Programme erwachsen. Die Abdeckung der Kosten durch Bundesmittel und daraus resultierende
Begründung
Keine Änderungen
Handlungsauftrag an
Keine Änderungen
Zeitrahmen
Keine Änderungen
Ressourcen
Keine Änderungen
Zuständigkeit
Keine Änderungen