Antrag: | Rechtsanspruch auf Förderung eines Freiwilligendienstes |
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Antragsteller*in: | KLJB |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 02.05.2024, 17:48 |
Ä11 zu A8: Rechtsanspruch auf Förderung eines Freiwilligendienstes
Antragstext
Von Zeile 11 bis 13:
geschärft. In den Einsatzstellen übernehmen Freiwillige Hilfstätigkeiten, die eine FachkraftFachkräfte entlasten. Sie treiben Projekte voran, die im Alltag aufgrund begrenzter Kapazitäten zurückgestellt werden würden. Gesellschaftlichen
Freiwilligendienste im In- und Ausland sind eine besondere Form des
bürgerschaftlichen Engagements. Als Jugendverband tragen wir den Beschluss der
DBJR-Vollversammlung 2020 „Freiwilligendienste jetzt stärken!“[1] voller
Überzeugung mit. Als Zentralstelle für die Freiwilligendienste tragen wir die
Positionen des Bundesarbeitskreis FSJ von 2023 mit: Freiwilligendienste sind ein
Gewinn hoch drei für die Freiwilligen, für die Menschen in den Einsatzstellen
und für die (Welt-)Gesellschaft als Ganzes.[2] Freiwilligendienste fördern das
Einnehmen neuer Perspektiven und die Fähigkeit, sich mit gegenteiligen Meinungen
auseinanderzusetzen und erhöhen die Sozialkompetenzen. Das Bewusstsein junger
Menschen für den Wert von Solidarität und gesellschaftlichem Zusammenhalt wird
geschärft. In den Einsatzstellen übernehmen Freiwillige Hilfstätigkeiten, die
eine FachkraftFachkräfte entlasten. Sie treiben Projekte voran, die im Alltag aufgrund
begrenzter Kapazitäten zurückgestellt werden würden. Gesellschaftlichen
Fragmentierungsprozessen wird entgegengewirkt, indem sich alle jungen Menschen
milieuübergreifend einbringen können. Konstitutives Element der Dienste ist die
Freiwilligkeit der Teilnehmer*innen. Denn nur diese motiviert zu weiterem
freiwilligen Engagement.
Die Freiwilligendienste sind aus zivilgesellschaftlichen, kirchlichen Strukturen
hervorgegangen und werden seit 1964 in gesetzlichen Strukturen geregelt. Die
Dienste werden als Bildungs- und Orientierungsjahr durchgeführt sowie
arbeitsmarktneutral und an den Interessen der Freiwilligen ausgerichtet
gestaltet. Der Bildungs- und Orientierungscharakter wird im Freiwilligendienst
durch hochwertige pädagogische Begleitung gewährleistet, um die
Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen. Freiwilligendienste sind kein
arbeitsmarktpolitisches Instrument. Ein Freiwilligendienst ist vielmehr eine
Chance, den Arbeitsalltag kennenzulernen und sich weiterzuentwickeln. Dies
geschieht unter Einhaltung der Arbeitsmarktneutralität und gerahmt von
qualitativ hochwertiger Bildungsarbeit.
Noch immer ist es ein Privileg, einen Freiwilligendienst leisten zu können.
Freiwillige erhalten für ihren Dienst kein Entgelt, sondern lediglich ein
Taschengeld. Um den Abbau von strukturellen, insbesondere sozioökonomischen
Barrieren in den Freiwilligendiensten voranzutreiben, bedarf es auch von
staatlicher Seite stärkerer Unterstützung. Ein weiteres Hemmnis zur Leistung
eines Freiwilligendienstes ist das Unwissen, wie und wo ein solcher Dienst
geleistet werden kann. Offensive Werbung und niedrigschwellige Informationen für
ein gesellschaftliches Engagement überwiegend junger Menschen in den
Freiwilligendiensten ist notwendig, werden zurzeit allerdings nicht
refinanziert. Gemeinsam mit einer entsprechenden Informationskampagne, einer
„Einladung der Gesellschaft“ zu einem Freiwilligendienst, könnte die Anzahl an
Freiwilligendienstleistenden pro Jahrgang mindestens verdoppelt werden. Nur so
wird ein freiwilliges „Recht auf Dienst“ zum konkreten Gegenentwurf zu einer
unsolidarischen „Pflicht zum Dienst“. Und nur so kann die Bundesregierung einen
tatsächlich „nachfragegerechten“ Ausbau und Stärkung der Freiwilligendienste
realisieren, wie sie ihn 2021 im Koalitionsvertrag vereinbart hat.
Ein Pflichtdienst wirkt im Gegensatz zum Freiwilligendienst demotivierend und
kann zu antriebslosem Absitzen der Dienstzeit führen, was wiederum eine
zusätzliche Belastung für die Einsatzstellen darstellt. Wer gegen den eigenen
Willen zu einem Dienst an der Gesellschaft gezwungen wird, ist für den Rest
seines Lebens eher der Überzeugung, nun genug getan zu haben, was sich
kontraproduktiv auf das Ehrenamt auswirkt. Ein Pflichtdienst widerspricht den
elementaren Freiheits- und Grundrechten, die der Vorstellung eines solidarischen
Miteinanders der Generationen zuwiderlaufen, ist paternalistisch und schränkt
die Zukunftsperspektiven junger Menschen ein. Ein Pflichtdienst ist mit der
derzeitigen Fassung des Grundgesetzes unvereinbar, die Vereinbarkeit mit der
Europäischen Menschenrechtskonvention ist strittig. Die geschätzten Kosten für
einen Pflichtdienst überschreiten die geschätzten Kosten für einen
Rechtsanspruch auf Förderung eines jeden geschlossenen
Freiwilligendienstvertrages um den Faktor fünf bis acht.
Daher fordern wir:
- Eine Abkehr von der politischen Diskussion um einen sozialen Pflichtdienst
und die Beibehaltung der Aussetzung der Wehrpflicht.
- Eine gesetzliche Garantie und ein entsprechendes Recht, dass jede
Vereinbarung, die zwischen Freiwilligen, Trägern und Einsatzstellen
zustande kommt, auch gefördert wird. Aus jedem geschlossenen Vertrag für
einen erstmaligen Freiwilligendienst im In- oder Ausland erwächst ein
Rechtsanspruch auf Förderung nach den bewährten Regelungen der einzelnen
Programme. Die Abdeckung der Kosten durch Bundesmittel und daraus
resultierende Planungssicherheit würde zudem mehr Einsatzstellen
generieren.
- Die Einführung eines unverbindlichen Informationsschreibens des*der
Bundespräsident*in an alle, die das 16./18. Lebensjahr vollendet haben/
Schulabgänger*innen mit Informationen mit einem Appell, sich bewusst für
einen Freiwilligendienst zu entscheiden. Eine Anpassung des Schreibens an
regionale Begebenheiten kann erfolgen.
[1]https://www.dbjr.de/artikel/freiwilligendienste-jetzt-staerken
Von Zeile 11 bis 13:
geschärft. In den Einsatzstellen übernehmen Freiwillige Hilfstätigkeiten, die eine FachkraftFachkräfte entlasten. Sie treiben Projekte voran, die im Alltag aufgrund begrenzter Kapazitäten zurückgestellt werden würden. Gesellschaftlichen
Freiwilligendienste im In- und Ausland sind eine besondere Form des
bürgerschaftlichen Engagements. Als Jugendverband tragen wir den Beschluss der
DBJR-Vollversammlung 2020 „Freiwilligendienste jetzt stärken!“[1] voller
Überzeugung mit. Als Zentralstelle für die Freiwilligendienste tragen wir die
Positionen des Bundesarbeitskreis FSJ von 2023 mit: Freiwilligendienste sind ein
Gewinn hoch drei für die Freiwilligen, für die Menschen in den Einsatzstellen
und für die (Welt-)Gesellschaft als Ganzes.[2] Freiwilligendienste fördern das
Einnehmen neuer Perspektiven und die Fähigkeit, sich mit gegenteiligen Meinungen
auseinanderzusetzen und erhöhen die Sozialkompetenzen. Das Bewusstsein junger
Menschen für den Wert von Solidarität und gesellschaftlichem Zusammenhalt wird
geschärft. In den Einsatzstellen übernehmen Freiwillige Hilfstätigkeiten, die eine FachkraftFachkräfte entlasten. Sie treiben Projekte voran, die im Alltag aufgrund
begrenzter Kapazitäten zurückgestellt werden würden. Gesellschaftlichen
Fragmentierungsprozessen wird entgegengewirkt, indem sich alle jungen Menschen
milieuübergreifend einbringen können. Konstitutives Element der Dienste ist die
Freiwilligkeit der Teilnehmer*innen. Denn nur diese motiviert zu weiterem
freiwilligen Engagement.
Die Freiwilligendienste sind aus zivilgesellschaftlichen, kirchlichen Strukturen
hervorgegangen und werden seit 1964 in gesetzlichen Strukturen geregelt. Die
Dienste werden als Bildungs- und Orientierungsjahr durchgeführt sowie
arbeitsmarktneutral und an den Interessen der Freiwilligen ausgerichtet
gestaltet. Der Bildungs- und Orientierungscharakter wird im Freiwilligendienst
durch hochwertige pädagogische Begleitung gewährleistet, um die
Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen. Freiwilligendienste sind kein
arbeitsmarktpolitisches Instrument. Ein Freiwilligendienst ist vielmehr eine
Chance, den Arbeitsalltag kennenzulernen und sich weiterzuentwickeln. Dies
geschieht unter Einhaltung der Arbeitsmarktneutralität und gerahmt von
qualitativ hochwertiger Bildungsarbeit.
Noch immer ist es ein Privileg, einen Freiwilligendienst leisten zu können.
Freiwillige erhalten für ihren Dienst kein Entgelt, sondern lediglich ein
Taschengeld. Um den Abbau von strukturellen, insbesondere sozioökonomischen
Barrieren in den Freiwilligendiensten voranzutreiben, bedarf es auch von
staatlicher Seite stärkerer Unterstützung. Ein weiteres Hemmnis zur Leistung
eines Freiwilligendienstes ist das Unwissen, wie und wo ein solcher Dienst
geleistet werden kann. Offensive Werbung und niedrigschwellige Informationen für
ein gesellschaftliches Engagement überwiegend junger Menschen in den
Freiwilligendiensten ist notwendig, werden zurzeit allerdings nicht
refinanziert. Gemeinsam mit einer entsprechenden Informationskampagne, einer
„Einladung der Gesellschaft“ zu einem Freiwilligendienst, könnte die Anzahl an
Freiwilligendienstleistenden pro Jahrgang mindestens verdoppelt werden. Nur so
wird ein freiwilliges „Recht auf Dienst“ zum konkreten Gegenentwurf zu einer
unsolidarischen „Pflicht zum Dienst“. Und nur so kann die Bundesregierung einen
tatsächlich „nachfragegerechten“ Ausbau und Stärkung der Freiwilligendienste
realisieren, wie sie ihn 2021 im Koalitionsvertrag vereinbart hat.
Ein Pflichtdienst wirkt im Gegensatz zum Freiwilligendienst demotivierend und
kann zu antriebslosem Absitzen der Dienstzeit führen, was wiederum eine
zusätzliche Belastung für die Einsatzstellen darstellt. Wer gegen den eigenen
Willen zu einem Dienst an der Gesellschaft gezwungen wird, ist für den Rest
seines Lebens eher der Überzeugung, nun genug getan zu haben, was sich
kontraproduktiv auf das Ehrenamt auswirkt. Ein Pflichtdienst widerspricht den
elementaren Freiheits- und Grundrechten, die der Vorstellung eines solidarischen
Miteinanders der Generationen zuwiderlaufen, ist paternalistisch und schränkt
die Zukunftsperspektiven junger Menschen ein. Ein Pflichtdienst ist mit der
derzeitigen Fassung des Grundgesetzes unvereinbar, die Vereinbarkeit mit der
Europäischen Menschenrechtskonvention ist strittig. Die geschätzten Kosten für
einen Pflichtdienst überschreiten die geschätzten Kosten für einen
Rechtsanspruch auf Förderung eines jeden geschlossenen
Freiwilligendienstvertrages um den Faktor fünf bis acht.
Daher fordern wir:
- Eine Abkehr von der politischen Diskussion um einen sozialen Pflichtdienst
und die Beibehaltung der Aussetzung der Wehrpflicht.
- Eine gesetzliche Garantie und ein entsprechendes Recht, dass jede
Vereinbarung, die zwischen Freiwilligen, Trägern und Einsatzstellen
zustande kommt, auch gefördert wird. Aus jedem geschlossenen Vertrag für
einen erstmaligen Freiwilligendienst im In- oder Ausland erwächst ein
Rechtsanspruch auf Förderung nach den bewährten Regelungen der einzelnen
Programme. Die Abdeckung der Kosten durch Bundesmittel und daraus
resultierende Planungssicherheit würde zudem mehr Einsatzstellen
generieren.
- Die Einführung eines unverbindlichen Informationsschreibens des*der
Bundespräsident*in an alle, die das 16./18. Lebensjahr vollendet haben/
Schulabgänger*innen mit Informationen mit einem Appell, sich bewusst für
einen Freiwilligendienst zu entscheiden. Eine Anpassung des Schreibens an
regionale Begebenheiten kann erfolgen.
[1]https://www.dbjr.de/artikel/freiwilligendienste-jetzt-staerken