Antrag: | Gemeinsam aktiv für eine starke Demokratie: Schwerpunktthema & Aktionsrahmen |
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Antragsteller*in: | BDKJ-Bundesvorstand (Lena Bloemacher) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 03.05.2024, 19:58 |
Ä20 zu A4: Gemeinsam aktiv für eine starke Demokratie: Schwerpunktthema & Aktionsrahmen
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 92 bis 103:
- Es wird eine Bundesvernetzungsgruppe eingerichtet, deren Mitglieder durch die BDKJ-Hauptversammlung (2. – 5. Mai 24) / den BDKJ-Hauptausschuss (29. – 30. Juni 24) berufen/ gewählt werden.
Es wird eine Bundesvernetzungsgruppe eingerichtet. Die Bundesvernetzungsgruppe setzt sich zusammen aus
aus gewählten Mitgliedern:
2-3 Personen weiblichen oder diversen Geschlechts (je mind. 1(1 x JV,[Leerzeichen]
1 x DV)DV, 1x Regionalebene)
2-3 Personen männlichen oder diversen Geschlechts (je mind.1(1 x JV,[Leerzeichen]
1 x DV)DV, 1x Regionalebene)
und beratenden Mitgliedern:
- einem*
rer Referent*in aus der BDKJ-Bundesstelle
- einer Person aus dem Kommunikationsreferat der BDKJ-Bundesstelle
- einer Person aus dem BDKJ-Bundesvorstand
Die BDKJ-Hauptversammlung 2025 wählt bis zu zwei Personen aus den Jugend- und bis zu zwei Personen aus den Diözesanverbänden. Der BDKJ-Hauptausschuss (29. – 30. Juni 24) wählt die noch zu besetzenden Plätze.
- Arbeitsweise: Die Vernetzungsgruppe tagt i.d.R. digital.
Anlassbezogen kann ein Mitglied des BDKJ-Bundesvorstands zur Beratung hinzugezogen werden.
Von Zeile 92 bis 103:
- Es wird eine Bundesvernetzungsgruppe eingerichtet, deren Mitglieder durch die BDKJ-Hauptversammlung (2. – 5. Mai 24) / den BDKJ-Hauptausschuss (29. – 30. Juni 24) berufen/ gewählt werden.
Es wird eine Bundesvernetzungsgruppe eingerichtet. Die Bundesvernetzungsgruppe setzt sich zusammen
ausaus gewählten Mitgliedern:
2-3 Personen weiblichen oder diversen Geschlechts(je mind. 1(1 x JV,[Leerzeichen]
1 xDV)DV, 1x Regionalebene)
2-3 Personen männlichen oder diversen Geschlechts(je mind.1(1 x JV,[Leerzeichen]
1 xDV)DV, 1x Regionalebene)
und beratenden Mitgliedern:
- einem*
rer Referent*in aus der BDKJ-Bundesstelle
- einem*
- einer Person aus dem Kommunikationsreferat der BDKJ-Bundesstelle
- einer Person aus dem BDKJ-Bundesvorstand
Die BDKJ-Hauptversammlung 2025 wählt bis zu zwei Personen aus den Jugend- und bis zu zwei Personen aus den Diözesanverbänden. Der BDKJ-Hauptausschuss (29. – 30. Juni 24) wählt die noch zu besetzenden Plätze.
- Arbeitsweise: Die Vernetzungsgruppe tagt i.d.R. digital.
Anlassbezogen kann ein Mitglied des BDKJ-Bundesvorstands zur Beratung hinzugezogen werden.