Satzungsausschuss:
Der Diskurs zur Erringung von Mehrheiten ist ein enorm wichtiges Element der gelebten Demokratie. Das gelebte Dachverbandsverständnis des BDKJ war es bisher, sich durch oft anstrengende und aufwendige Diskurse auf gemeinsame Positionen zu verständigen und diese dann aber mit lauter Stimme und viel Gewicht vertreten zu können. Die Hürden für solche politischen Diskurse zu verringern, um möglichst viele Beschlüsse mit weniger Rückhalt und Legitimation herbeizuführen, widerspricht diesem bisherigen Dachverbandsverständnis. Konsequenterweise müsste man im Falle einer Mehrheit an Enthaltungen sogar davon sprechen, dass der Verband sich zu dem Thema insgesamt enthält.
Die beschriebene Problematik, nach der durch Enthaltung der DPSG/PSG Delegierten Verschiebungen in den Mehrheiten auftreten, lässt sich einfach lösen, indem die entsprechenden Delegierten ihre Stimme nicht abgeben, anstatt sich zu enthalten. Dieser Umgang wurde bei den letzten Hauptversammlungen so bereits praktiziert.
Die Bedeutung einer Enthaltung bemisst sich immer nach den weiteren Regeln der jeweiligen Abstimmung. Wir wollen darauf hinweisen, wie sich die Bedeutung einer Enthaltung mit dem vorliegenden Antrag verändern würde: In der aktuellen Regelung lässt sich diese Bedeutung wie folgt formulieren: “Ich bin mir nicht sicher genug, um dafür zu stimmen, dass der Gesamtverband dieses Statement vertritt”.
In der neuen Fassung werden Enthaltungsstimmen der Mehrheit der jeweiligen Entscheidung zugeordnet. Die Bedeutung ist hier also: „Ich lasse (ggf. wenige) andere entscheiden, ob der Gesamtverband dieses Statement vertreten soll und stelle mich auf jeden Fall hinter diese Entscheidung”“.
