Alternativantrag zu Ä4 des Bundesvorstands.
Unsere Alternative übernimmt sprachlich die bereits bestehende Formulierung aus dem vorangegangenen Abschnitt, um Verwirrungen zu minimieren.
Der Vorschlag des Bundesvorstands sieht vor, im 3. Wahlgang unabhängig von der Anzahl der noch zu besetzenden Stellen fix um ein*e Kandidat*in zu reduzieren. Dies sorgt je nach Anzahl der noch zu besetzenden Stellen für sehr ungleichmäßige Verhältnisse in der Reduktion:
- bei 3 noch zu besetzenden Stellen wird von 6 auf 5 Kandidat*innen (um 17%) reduziert
- bei 2 noch zu besetzenden Stellen wird von 4 auf 3 Kandidat*innen (um 25%) reduziert
- bei 1 noch zu besetzenden Stellen wird von 2 auf 1 Kandidat*innen (um 50%) reduziert
Inhaltlich möchten wir daher als Alternative einbringen, genau auf die Anzahl der noch zu besetzenden Stellen zu reduzieren. Dies sorgt für gleiche Verhältnisse unabhängig von der Anzahl der noch zu besetzenden Stellen:
- bei 3 noch zu besetzenden Stellen wird von 6 auf 3 Kandidat*innen (um 50%) reduziert
- bei 2 noch zu besetzenden Stellen wird von 4 auf 2 Kandidat*innen (um 50%) reduziert
- bei 1 noch zu besetzenden Stellen wird von 2 auf 1 Kandidat*innen (um 50%) reduziert
Im 3. Wahlgang kann dadurch dann die HV entscheiden, ob sie die Kandidat*in(nen) mit den meinsten Stimmen aus dem 2. Wahlgang wählen möchte, oder die Stelle(n) lieber unbesetzt lassen möchte.
Situationen wie auf der letzten HV, in denen Stellen mutmaßlich durch eine ungünstige Aufteilung der Stimmen auf eine größere Zahl von Kandidat*innen unbesetzt bleiben (weil dadurch niemand oder nur wenige die notwendige Mehrheit erreichen), können dadurch vermieden werden.

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