Änderungen von A5 zu A5
| Ursprüngliche Version: | A5 (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 10.03.2026, 10:46 |
| Neue Version: | A5 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Eingereicht: | 25.04.2026, 17:03 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 2 bis 17:
Der Bundesvorstand wird beauftragt, bis zur Hauptversammlung 2028 ein Institutionelles Schutzkonzept (ISK) zum Schutz vor Machtmissbrauch sowie vor sexualisierter und geistiger Gewalt für den BDKJ zu erarbeiten und zur Beschlussfassung der Hauptversammlung vorzulegen. Das Schutzkonzept soll alles umfassen, was Menschen verletzen kann. Es bezieht sich auf alle Aktivitäten und Interaktionen auf Bundesebene. Auf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung 2027 wird ein Zwischenstand vorgelegt.
Bei der Erarbeitung des Schutzkonzepts sind geeignete Fachstellen sowie Vertreter*innen der Diözesan- und Jugendverbände zu beteiligen. Dazu wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die beratend zur Seite steht. Sie besteht aus zwei Vertreter*innen der Diözesanverbände, zwei Vertreter*innen der Jugendverbände und zwei Vertreter*innen der Ausschüsse. Die Arbeitsgruppe ist möglichst divers zu besetzen. Auf Fachkompetenz ist zu achten, eine abgeschlossene und aktuell gültige Präventionsschulung ist verpflichtend. Die Arbeitsgruppe wird im Hauptausschuss nach der Hauptversammlung gewählt. Zusätzlich werden Partizipationsmöglichkeiten für alle Akteur*innen im BDKJ geschaffen.
Die Hauptversammlung setzt eine Arbeitsgruppe ein, die für den Bundesverband ein Institutionelles Schutzkonzept (ISK) zum Schutz vor Machtmissbrauch und Gewalt erarbeiten und zur planmäßigen Hauptversammlung 2028 zur Beschlussfassung vorlegen soll. Hierbei soll ein möglichst umfassendes Verständnis von Gewaltformen geschaffen werden. Insbesondere soll Fokus auf sexualisierte, spirituelle und geschlechtsspezifische Gewalt gelegt werden. Das Konzept soll sich auf alle Aktionen, Aktivitäten und Veranstaltungen des Bundesverbandes beziehen, sowohl in analogen als auch in digitalen Räumen. Dabei sind strukturelle Machtverhältnisse und die besondere Betroffenheit von marginalisierten Personen (z. B. FINTA*, queere Personen, Menschen mit Behinderung, Personen mit Rassismuserfahrungen) systematisch zu berücksichtigen.
Auf der planmäßigen Hauptversammlung 2027 wird ein Zwischenstand vorgelegt
Die Arbeitsgruppe wird mit folgenden Anforderungen und Rahmenbedingungen eingesetzt:
Die Arbeitsgruppe soll bestehen aus:
Vertreter*innen der Diözesan- und Jugendverbände und
Personen mit Fachexpertise im Bereich Awareness, Prävention, Intervention und Schutzkonzepten,
einer Vertretung des BDKJ-Bundesvorstandes.
Dabei können Personen der Arbeitsgruppe auch mehrere dieser Rollen erfüllen.
Die Arbeitsgruppe ist möglichst divers zu besetzen und muss aus Personen mit mindestens zwei unterschiedlichen Geschlechtskategorien bestehen.
Personen mit Mitgliedschaft im BDKJ bzw. in einem der Jugendverbände des BDKJ sind zum Nachweis einer abgeschlossenen und aktuell gültigen Präventionsschulung sowie zum Nachweis der Einsichtnahme des erweiterten Führungszeugnisses verpflichtet.
Die Arbeitsgruppe ist ein Gremium des BDKJ, Deshalb gilt die Geschäftsordnung. Die Arbeitsgruppe wählt sich Vorsitzende analog zu §16 Abs. 10 der Geschäftsordnung.
Bis auf die Vertretung des Bundesvorstandes sind die Mitglieder der Arbeitsgruppe durch den Hauptausschuss zu berufen.
Zur Moderation und Begleitung der Arbeitsgruppe ist von der Arbeitsgruppe selbst eine externe Fachperson einzusetzen.
Bei Bedarf kann die Arbeitsgruppe Mitarbeitende der Bundesstelle, externe Fachpersonen, Fachberatungsstellen und andere zur Beratung hinzuziehen.
Darüber hinaus sind Partizipationsmöglichkeiten für alle Akteuer*innen im BDKJ zu schaffen. Dabei ist sicherzustellen, dass Perspektiven von marginalisierten Gruppen, die besonders von Gewalt betroffen sind, strukturell eingebunden werden.
Bei der Erarbeitung des Schutzkonzeptes ist im Besonderen darauf zu achten, dass Betroffene insbesondere von sexualisierter, spiritueller und geschlechtsspezifischer Gewalt betroffenengerecht einbezogen werden. Dazu sind insbesondere die Standards der Betroffenenbeteiligung im Kontext institutioneller Aufarbeitung sexualisierter Gewalt der Unabhängingen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) als Grundlage zu verstehen.
Von Zeile 19 bis 52:
Das Schutzkonzept soll insbesondere enthalten:
eine Risiko- und Potentialanalyse der bestehenden Strukturen,
einen verbindlichen Verhaltenskodex,
besondere Regelungen für Veranstaltungen,
Regelungen für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende,
klare, transparente und niedrigschwellige Melde- und Beschwerdewege (intern und extern),
Regelungen zur Bestimmung und den Aufgaben von innerverbandlichen Ansprechpersonen,
Regelungen zum Umgang mit Verdachtsfällen,
Regelungen zur regelmäßigen Evaluation und Fortschreibung. Insbesondere nach Veröffentlichung der Aufarbeitungsstudie des BDKJ Bundesverbandes.
Durchführung einer Risiko- und Potentialanalyse der bestehenden Strukturen, die auch unterschiedliche Betroffenheiten und geschlechtsspezifische Risiken systematisch erfasst,
einen verbindlichen
Hierfür kann auf das Schutzkonzept der Bundesstelle zurückgegriffen werden. Bestehende Dokumente sollen anhand der Risiko- und Potentialanalyse angepasst werden.
Verhaltenskodex für alle hauptberuflichen, hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen, Leiter*innen und Teilnehmer*innen auf Veranstaltungen des Bundesverbandes,
Die Meldewege sind so zu gestalten, dass sie:
unabhängig, vertraulich und bei Bedarf anonym nutzbar sind,
für alle Zielgruppen (insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene) verständlich formuliert sind,
sowohl digital als auch analog zugänglich sind,
klar zwischen Beratung, Beschwerde und offizieller Meldung unterscheiden.
spezifische Regelungen für
Die innerverbandlichen Ansprechpersonen werden gewählt. Es werden externe Ansprechpersonen benannt.
die einzelnen Veranstaltungen der Bundesebene,
Die Informationen zum Schutzkonzept und zu den Meldewegen müssen niedrigschwellig zugänglich sein.
Dazu gehören insbesondere:eine barrierearme Unterseite auf der Website, die leicht auffindbar ist,
die Veröffentlichung in jedem Unterlagenversand,
Aushänge bzw. Informationsmaterial bei Veranstaltungen,
regelmäßige Hinweise in Kommunikationskanälen (z.B. Newsletter, Social Media).
spezifische Regelungen für hauptberufliche, haupt- bzw. ehrenamtliche Mitarbeitende,
klare, transparente und niedrigschwellige Melde- und Beschwerdewege
(intern und extern),Regelungen zur Bestimmung und den Aufgaben von externer und interner Ansprechpersonen,
Regelungen zum Umgang mit Verdachtsfällen,
Regelungen zur regelmäßigen Evaluation und Fortschreibung.
Entwicklung von niederschwelligen und zielgruppenspezifischen Informations- und Kommunikationswegen zu Veröffentlichung u. a. von Kontakten, Ansprechpersonen, Verhaltenskodex, Regelungen und insbesondere Melde- und Beschwerdewegen.
Die Meldewege sind so zu gestalten, dass sie:
unabhängig, vertraulich und bei Bedarf anonym nutzbar sind,
für alle Zielgruppen (insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene) verständlich formuliert sind,
sowohl digital als auch analog zugänglich sind,
klar zwischen Beratung, Beschwerde und offizieller Meldung unterscheiden.
für Betroffene, insbesondere von sexualisierter, geschlechtsspezifischer und spiritueller Gewalt, besonders niedrigschwellig und traumasensibel ausgestaltet sind.
Von Zeile 54 bis 55 einfügen:
dahin beschlossene ISK einer erneuten Prüfung unterzogen, evaluiert und auf Grundlage der daraus resultierenden Handlungsempfehlungen zeitnah angepasst.
Die Hauptversammlung fordert die Mitgliederversammlung des BDKJ-Bundesstelle e.V. auf, die notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen bzw. einzuwerben.
