| Veranstaltung: | BDKJ-Hauptversammlung 2026 |
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| Status: | Beschluss |
| Beschlossen am: | 25.04.2026 |
| Antragshistorie: | Version 2 |
Erarbeitung und Implementierung eines Institutionellen Schutzkonzepts
Beschlusstext
Die Hauptversammlung setzt eine Arbeitsgruppe ein, die für den Bundesverband ein
Institutionelles Schutzkonzept (ISK) zum Schutz vor Machtmissbrauch und Gewalt
erarbeiten und zur planmäßigen Hauptversammlung 2028 zur Beschlussfassung
vorlegen soll. Hierbei soll ein möglichst umfassendes Verständnis von
Gewaltformen geschaffen werden. Insbesondere soll Fokus auf sexualisierte,
spirituelle und geschlechtsspezifische Gewalt gelegt werden. Das Konzept soll
sich auf alle Aktionen, Aktivitäten und Veranstaltungen des Bundesverbandes
beziehen, sowohl in analogen als auch in digitalen Räumen. Dabei sind
strukturelle Machtverhältnisse und die besondere Betroffenheit von
marginalisierten Personen (z. B. FINTA*, queere Personen, Menschen mit
Behinderung, Personen mit Rassismuserfahrungen) systematisch zu berücksichtigen.
Auf der planmäßigen Hauptversammlung 2027 wird ein Zwischenstand vorgelegt
Die Arbeitsgruppe wird mit folgenden Anforderungen und Rahmenbedingungen
eingesetzt:
Die Arbeitsgruppe soll bestehen aus:
Vertreter*innen der Diözesan- und Jugendverbände und
Personen mit Fachexpertise im Bereich Awareness, Prävention,
Intervention und Schutzkonzepten,einer Vertretung des BDKJ-Bundesvorstandes.
Dabei können Personen der Arbeitsgruppe auch mehrere dieser Rollen
erfüllen.
Die Arbeitsgruppe ist möglichst divers zu besetzen und muss aus Personen
mit mindestens zwei unterschiedlichen Geschlechtskategorien bestehen.
Personen mit Mitgliedschaft im BDKJ bzw. in einem der Jugendverbände des
BDKJ sind zum Nachweis einer abgeschlossenen und aktuell gültigen
Präventionsschulung sowie zum Nachweis der Einsichtnahme des erweiterten
Führungszeugnisses verpflichtet.
Die Arbeitsgruppe ist ein Gremium des BDKJ, Deshalb gilt die
Geschäftsordnung. Die Arbeitsgruppe wählt sich Vorsitzende analog zu §16
Abs. 10 der Geschäftsordnung.
Bis auf die Vertretung des Bundesvorstandes sind die Mitglieder der
Arbeitsgruppe durch den Hauptausschuss zu berufen.
Zur Moderation und Begleitung der Arbeitsgruppe ist von der Arbeitsgruppe
selbst eine externe Fachperson einzusetzen.
Bei Bedarf kann die Arbeitsgruppe Mitarbeitende der Bundesstelle, externe
Fachpersonen, Fachberatungsstellen und andere zur Beratung hinzuziehen.
Darüber hinaus sind Partizipationsmöglichkeiten für alle Akteuer*innen im
BDKJ zu schaffen. Dabei ist sicherzustellen, dass Perspektiven von
marginalisierten Gruppen, die besonders von Gewalt betroffen sind,
strukturell eingebunden werden.
Bei der Erarbeitung des Schutzkonzeptes ist im Besonderen darauf zu achten, dass
Betroffene insbesondere von sexualisierter, spiritueller und
geschlechtsspezifischer Gewalt betroffenengerecht einbezogen werden. Dazu sind
insbesondere die Standards der Betroffenenbeteiligung im Kontext
institutioneller Aufarbeitung sexualisierter Gewalt der Unabhängingen
Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen
(UBSKM) als Grundlage zu verstehen.
Bei der Erarbeitung des Schutzkonzeptes werden folgende Punkte berücksichtigt:
Durchführung einer Risiko- und Potentialanalyse der bestehenden
Strukturen, die auch unterschiedliche Betroffenheiten und
geschlechtsspezifische Risiken systematisch erfasst,einen verbindlichen
Verhaltenskodex für alle hauptberuflichen, hauptamtlichen und ehrenamtlichen
Mitarbeiter*innen, Leiter*innen und Teilnehmer*innen auf Veranstaltungen des
Bundesverbandes,
spezifische Regelungen für hauptberufliche, haupt- bzw.
ehrenamtliche Mitarbeitende,klare, transparente und niedrigschwellige Melde- und Beschwerdewege
(intern und extern),Regelungen zur Bestimmung und den Aufgaben von externer und interner
Ansprechpersonen,Regelungen zum Umgang mit Verdachtsfällen,
Regelungen zur regelmäßigen Evaluation und Fortschreibung.
Entwicklung von niederschwelligen und zielgruppenspezifischen
Informations- und Kommunikationswegen zu Veröffentlichung u. a. von
Kontakten, Ansprechpersonen, Verhaltenskodex, Regelungen und
insbesondere Melde- und Beschwerdewegen.
Die Meldewege sind so zu gestalten, dass sie:
unabhängig, vertraulich und bei Bedarf anonym nutzbar sind,
für alle Zielgruppen (insbesondere Kinder, Jugendliche und junge
Erwachsene) verständlich formuliert sind,sowohl digital als auch analog zugänglich sind,
klar zwischen Beratung, Beschwerde und offizieller Meldung
unterscheiden.für Betroffene, insbesondere von sexualisierter,
geschlechtsspezifischer und spiritueller Gewalt, besonders
niedrigschwellig und traumasensibel ausgestaltet sind.
Nach Vorliegen der Ergebnisse der Aufarbeitungsstudie des BDKJ wird das bis
dahin beschlossene ISK einer erneuten Prüfung unterzogen, evaluiert und auf
Grundlage der daraus resultierenden Handlungsempfehlungen zeitnah angepasst.
Die Hauptversammlung fordert die Mitgliederversammlung des BDKJ-Bundesstelle
e.V. auf, die notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen bzw. einzuwerben.
Begründung
Der BDKJ versteht sich als demokratischer Jugendverband, als Werkstatt der Demokratie und als sicherer Ort für junge Menschen. Unsere Strukturen leben von Vertrauen, Engagement und Verantwortungsübernahme. Gerade weil wir in hierarchischen und verbandlichen Kontexten arbeiten, entstehen Machtgefälle – zwischen Haupt- und Ehrenamt, zwischen älteren und jüngeren Engagierten, zwischen Leitungsverantwortlichen und Mitgliedern.
Diese Machtgefälle können – auch unbeabsichtigt – zu Grenzverletzungen, geistigem oder strukturellem Machtmissbrauch führen. Zudem tragen wir Verantwortung, sexualisierte Gewalt wirksam zu verhindern und Betroffenen verlässliche, transparente Unterstützung zu ermöglichen.
Im Moment gibt es nur ein Schutzkonzept für die Bundesstelle. Niedrigschwellige Meldewege sind gerade nicht auffindbar und nur Ansprechpersonen aus der Bundesstelle benannt. Deshalb sehen wir es als zwingend notwendig, ein Schutzkonzept partizipativ zu erstellen, um den BDKJ zu einem sichereren Raum zu machen.
