Änderungen von A6 zu A6
| Ursprüngliche Version: | A6 (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 11.03.2026, 16:08 |
| Neue Version: | A6 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Eingereicht: | 25.04.2026, 16:09 |
Titel
Selbstverständnis der BDKJ-Bundesebene als subsidiärer Service- und Unterstützungsakteur schärfen
Zu:
Prüfung von Service-, Unterstützungs- oder Koordinationsleistungen
Antragstext
Von Zeile 1 bis 4:
Die Hauptversammlung des Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) beauftragt den Bundesvorstand, zu prüfen ob und wo (z.B. insbesondere in der Bundeszentrale für Katholische Jugendarbeit - Jugendhaus Düsseldorf e.V.) weitere zentrale Dienstleistungen wirtschaftlich tragfähig angeboten werden können. Dies soll gemeinsam in der und mit der Bundeszentrale für Katholische Jugendarbeit - Jugendhaus Düsseldorf e.V. stattfinden.
zu prüfen und abzufragen,Hierbei sollen insbesondere folgende Punkte geprüft werden: in welchen Bereichen der Bundesverband verstärkt Service-, Unterstützungs- oder Koordinationsleistungen für
Von Zeile 13 bis 23:
Untergliederungen aktuell extern eingekauft werden, aber auch welche Dienstleistungen von Untergliederungen selbst angeboten und
mitbenutztfür eine gemeinsame Nutzung stärker erschlossen werden können,.
zu
evaluierenprüfen, ob und wieentsprechendedie oben genannten Leistungen organisiert werden können– wobei die Einführung neuer Leistungen voraussetzt, dass diese wirtschaftlich tragfähigorganisiertumgesetzt werden können– auch kostenpflichtig oder kostendeckend –,.
zu prüfen, inwiefern bestehende Einrichtungen, insbesondere die Bundeszentrale für Katholische Jugendarbeit (Jugendhaus Düsseldorf), hierfür geeignete Strukturen oder Anknüpfungspunkte bieten,
den Untergliederungen eine
gut zugänglicheniedrigschwellige Übersicht der verschiedenen Angebote zur Verfügung zu stellen (z. B. auf der Homepage)
Von Zeile 25 bis 26 einfügen:
Die Bundeskonferenz der Jugendverbände sowie die Bundeskonferenz der Diözesanverbände sind einzubeziehen. Ziel ist es insbesondere einen vertieften Austausch über die Schritte 1 - 3 zu ermöglichen und Maßnahmen zur interverbandlichen Zusammenarbeit zu prüfen.
Von Zeile 29 bis 31:
Damit einher geht auch der Appell an die Jugend- und Diözesanverbände die geschaffenen Lösungen präferiert zu nutzen. Nur so kann sichergestelltDiese können nur angeboten werden, dass diese auchwenn sie wirtschaftlich tragfähig angeboten werden könnensind.
