| Veranstaltung: | BDKJ-Hauptversammlung 2026 |
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| Status: | Beschluss |
| Beschlossen am: | 25.04.2026 |
| Antragshistorie: | Version 2 |
Prüfung von Service-, Unterstützungs- oder Koordinationsleistungen
Beschlusstext
Die Hauptversammlung des Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ)
beauftragt den Bundesvorstand zu prüfen ob und wo (z.B. insbesondere in der
Bundeszentrale für Katholische Jugendarbeit - Jugendhaus Düsseldorf e.V.)
weitere zentrale Dienstleistungen wirtschaftlich tragfähig angeboten werden
können. Dies soll gemeinsam in der und mit der Bundeszentrale für Katholische
Jugendarbeit - Jugendhaus Düsseldorf e.V. stattfinden.
Hierbei sollen insbesondere folgende Punkte geprüft werden: in welchen
Bereichen der Bundesverband verstärkt Service-, Unterstützungs- oder
Koordinationsleistungen für Diözesanverbände und Jugendverbände
bereitstellen oder initiieren kann, insbesondere dort, wo durch gemeinsame
Lösungen Synergien entstehen können,
dabei sowohl organisatorische, personelle als auch digitale
Dienstleistungen in den Blick zu nehmen (z. B. IT-Services,
Datenschutzberatung, digitale Tools, zentrale Beschaffungen oder
Plattformlösungen, Übersicht über Fördertöpfe),
abzufragen welche Serviceleistungen zu welchen Konditionen bei seinen
Untergliederungen aktuell extern eingekauft werden, aber auch welche
Dienstleistungen von Untergliederungen selbst angeboten und für eine
gemeinsame Nutzung stärker erschlossen werden können.
zu prüfen, ob und wie die oben genannten Leistungen organisiert
werden können– wobei die Einführung neuer Leistungen voraussetzt,
dass diese wirtschaftlich tragfähig umgesetzt werden können.
den Untergliederungen eine niedrigschwellige Übersicht der verschiedenen
Angebote zur Verfügung zu stellen (z. B. auf der Homepage)
sowie der nächsten Hauptversammlung über Ergebnisse, Chancen, Grenzen und
ggf. Umsetzungsperspektiven zu berichten.
Die Bundeskonferenz der Jugendverbände sowie die Bundeskonferenz der
Diözesanverbände sind einzubeziehen. Ziel ist es insbesondere einen vertieften
Austausch über die Schritte 1 - 3 zu ermöglichen und Maßnahmen zur
interverbandlichen Zusammenarbeit zu prüfen.
Dabei soll ausdrücklich das föderale Selbstverständnis des BDKJ gewahrt bleiben;
Ziel ist Unterstützung dort, wo gemeinsame Lösungen sinnvoll und von den
Untergliederungen gewünscht sind.
Begründung
Der BDKJ versteht sich laut Grundsatzprogramm als subsidiär aufgebaute und lernende Organisation. Dieses Selbstverständnis beinhaltet neben der politischen Interessenvertretung nach außen für uns auch die solidarische Unterstützung innerhalb des Verbands.
Angesichts insgesamt knapper werdender finanzieller und personeller Ressourcen stehen viele Diözesanverbände und Jugendverbände vor ähnlichen Herausforderungen, etwa bei digitalen Tools, IT-Infrastruktur, Datenschutzanforderungen, Verwaltungsprozessen oder Kommunikationsplattformen. Häufig werden hierfür parallel eigene Lösungen entwickelt oder eingekauft. Gemeinsame Ansätze könnten hier Effizienzgewinne ermöglichen und langfristig Ressourcen sparen.
Ein stärkeres Verständnis des Bundesverbands als koordinierender Service- und Unterstützungsakteur kann daher:
Doppelstrukturen reduzieren,
fachliche Qualität bündeln,
Kosten senken bzw. Mittel wirtschaftlicher einsetzen,
Innovationen schneller im gesamten Verband verfügbar machen,
sowie den Austausch zwischen den Ebenen fördern.
Dabei geht es ausdrücklich nicht um eine Zentralisierung von Aufgaben oder eine verpflichtende Nutzung zentraler Angebote. Vielmehr soll geprüft werden, wo freiwillige gemeinsame Lösungen sinnvoll sind und echten Mehrwert schaffen.
Beispiele für mögliche Prüfbereiche sind etwa:
gemeinsame digitale Infrastruktur oder Softwarelösungen (z. B. Veranstaltungs-, Beteiligungs- oder Verwaltungsplattformen, Homepage),
Beratungs- und Dienstleistungen etwa zu IT-, Rechts- oder Datenschutzfragen,
gebündelte Beschaffungen oder Rahmenverträge (z.B. DB-Business),
Unterstützung bei Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeitstools.
Ein solches Vorgehen kann initial zusätzliche Ressourcen auf Bundesebene erfordern, gleichzeitig aber insgesamt zu einer effizienteren Nutzung der vorhandenen Mittel im gesamten Verband beitragen.
Der Antrag versteht sich daher bewusst als Prüfauftrag zur Weiterentwicklung des gemeinsamen Selbstverständnisses im Sinne einer solidarischen, subsidiären Verbandsstruktur.
