Veranstaltung: | Rechenschaftsbericht des BDKJ-Bundesvorstands 2024 |
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Berichterstatter*in: | BDKJ-Bundesvorstand |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 02.04.2024, 18:22 |
B I.2: Ausschüsse
Text
Die Hauptversammlung setzt zur Vorbereitung und Unterstützung ihrer Arbeit
Ausschüsse ein. Sie sind verpflichtet, der Hauptversammlung und dem
Hauptausschuss über ihre Tätigkeit zu berichten und sie sind berechtigt, an
die Hauptversammlung und an den Hauptausschuss Anträge zu stellen. Die
Hauptversammlung, der Hauptausschuss und der Bundesvorstand sind berechtigt, den
Ausschüssen Aufträge zu erteilen (Bundesordnung §16).
Der arbeit für alle e.V. (afa) legt gemäß Gründungsbeschluss einen eigenen
Tätigkeitsbericht vor. Der afa ist kein Ausschuss im Sinne der Ordnung. Im
Rahmen seiner Gründung wurde ihm aber Berichtsrecht eingeräumt.
Der afa nimmt aus unserer Sicht an der Schnittstelle von Jugendverbandsarbeit
und Jugendsozialarbeit eine wichtige Funktion ein. Denn der afa ist die
Grundlage für ein Netzwerk der Jugendsozialarbeit, das im BDKJ existiert und die
Interessen der Zielgruppe der Jugendsozialarbeit in die Lobbyarbeit des BDKJ
einspeist. Den Zusammenschluss der Hauptversammlungsteilnehmer*innen im afa zum
„hafa“, um die jugendverbandlichen Themen des afa gemeinsam stärker zu
bearbeiten, halten wir für einen guten Weg, um die verbandliche Seite im afa zu
stärken und die Schnittstelle zwischen Jugendsozialarbeit und
Jugendverbandsarbeit zu beleben. Zugleich erhoffen wir uns hierdurch eine
Schärfung des sozialpolitischen Profils des BDKJ, um die Herausforderung der
sozial-ökologischen Transformation aus jugendverbandlicher Sicht im Blick zu
halten.
Wir werden die Aktivitäten des afa an der Schnittstelle zwischen
Jugendsozialarbeit und Jugendverbandsarbeit, insbesondere die Weiterentwicklung
des “hafa” auch zukünftig unterstützen.
Die Arbeit ist geprägt von einer konstruktiven Atmosphäre und einem fruchtbaren
Austausch. Die Zusammenarbeit mit dem neuen Vorsitzendenteam ist ausgezeichnet.
Das vor einiger Zeit eingeführte Format eines fachlichen Austausches zu einem
bestimmten Thema im Rahmen der Sitzungen hat sich bewährt. Wir danken den
Mitgliedern des Ausschusses für Förderfragen für ihre Tätigkeit.
Der Digitalpolitische Ausschuss (DiPA) legt gemäß der Bundesordnung einen
eigenen Tätigkeitsbericht vor.
Wir sind sehr froh, dass der DiPA seit letztem Frühjahr in personell nun
vollständiger Konstellation die Umsetzung seines Auftrags mit viel Motivation
fortgeführt hat. Die bisherige Ausschussarbeit bewerten wir sehr positiv und
danken allen für ihr hohes Engagement und ihre Lust, die digitalpolitischen
Perspektiven des BDKJ aktiv voranzubringen. Wir freuen uns auch darüber, dass
der DiPA aktiv Querverbindungen zur Arbeit anderer Gremien identifiziert und so
die übergreifende Bearbeitung von Anliegen gewinnbringend voranbringt. Der
Arbeit dieses Ausschusses stellt für uns schon jetzt einen wertvollen Zugewinn
dar.
In der kommenden Zeit wird der DiPA sein Profil durch die Weiterarbeit an der
Umsetzung des im Hauptausschuss gefassten Beschlusses zu digitaler
Teilhabegerechtigkeit weiter schärfen und seine Aktivitäten durch die
Intensivierung politischer Kontakte im Feld der Digitalpolitik ausbauen. Hier
sind Querbezüge zu frauen-, sozial- und entwicklungspolitischen Anliegen des
BDKJ zentrale Bezugspunkte, um Synergieeffekte in den politischen Debatten zu
erzielen.
Der Entwicklungspolitische Ausschusses (EPA) legt gemäß der Bundesordnung
einen eigenen Tätigkeitsbericht vor.
Die guten Beratungen zu neuen und laufenden Projekten sind ein Gewinn für uns.
Die hohe entwicklungspolitische Kompetenz der Mitglieder fließt in die Arbeit
des BDKJ ein und bereichert diesen. Allen gewählten Mitgliedern gilt dafür Dank!
Wir nehmen einen Druck wahr, schnell Ergebnisse zu liefern. Dies kann jedoch in
der Sorgfalt nicht immer erfüllt werden. Das Arbeitsvolumen zur Zulieferung von
Daten ist insbesondere für die Sekretariate groß. Die Expertise im Ausschuss ist
groß und vielfältig. Wir danken den Mitgliedern des Klimaneutralitäts-
Ausschusses für ihre intensive Arbeit.
Nach Abschluss der Klimabilanzierung für das Jahr 2022 steht unter
Berücksichtigung der Wesentlichkeitsanalyse die Entwicklung von Maßnahmen zur
Treibhausgasreduktion. Parallel entsteht die beschlossene Arbeitshilfe. Die
Ergebnisse sollen schrittweise auf einer Webseite veröffentlicht werden.
Zugleich gilt es Maßnahmen zu entwickeln, wie eine Klimabilanzierung mit
möglichst geringem Aufwand dauerhaft in der Bundesstelle und dem Jugendhaus
Düsseldorf etabliert werden kann.
Die Zusammenarbeit mit dem Satzungsausschuss gestaltet sich reibungsfrei und
wertschätzend. Der Satzungsausschuss überprüft sehr kompetent und
sitzungsaktuell die Ordnungen der BDKJ-Diözesanverbände und gibt eine Empfehlung
an den Bundesvorstand. Der Satzungsausschuss überprüft eigeninitiativ seine
bisherige Arbeit und qualifiziert diese. Wir danken den Mitgliedern des
Satzungsausschusses für ihre qualitätsvolle und intensive Arbeit.
Der Schlichtungsausschuss legt keinen eigenen Tätigkeitsbericht vor, da er im
Berichtszeitraum nicht getagt hat.
Wir freuen uns, dass es für den Schlichtungsausschuss keinen Anlass gab, seine
Arbeit aufzunehmen. Wir sind dankbar, dass die Ausschussmitglieder zur Verfügung
stehen, wenn sie gebraucht werden.
Wir danken den Mitgliedern des WA für ihre Arbeit und ihr Engagement vor, auf
und nach der Hauptversammlung! Es ist beachtlich, dass der WA in dieser
Wahlperiode neben der Organisation der anstehenden Wahlen auch grundsätzliche
Projekte initiiert hat, wie z. B. die Entwicklung von Stellenbeschreibungen für
alle Ämter sowie − in Kooperation mit dem Satzungsausschuss − die Klärung des
Wahlprozederes. Die Zusammenarbeit im WA gestaltet sich von Beginn an sehr gut.
Der WA nimmt seine Aufgabe als Organ des Bundesverbandes äußerst gewissenhaft
und professionell wahr.
Dominik Herff:
Stellenbeschreibungen für weitere Gremien wie den Bundesstelle e.V. oder Delegationen wie den DBJR sind nicht in gleicher Form beschrieben? Falls doch: Wo sind diese zu finden? (Sollten diese Beschreibungen nicht existieren ist diese Nachfrage nicht als Kritik zu verstehen.)
Inwiefern wurden die Ausschüsse selbst in die Erstellun der Stelenbeschreibungen einbezogen?
Stefan Ottersbach:
Die Leitungen bzw. Zuständigen für alle Ausschüsse und die weiteren Gremien wurden darum gebeten, die Stellenbeschreibungen für ihren Ausschuss/ ihr Gremium zu erstellen. Dafür hat ihnen der Wahlausschuss eine Vorlage zur Verfügung gestellt. In den Fällen, wo diese Zuarbeit nicht erfolgt ist, liegen keine Stellenbeschreibungen vor. In diesen Fällen findet ihr aber Kurzbeschreibungen in den Drucksachen 3 und 4.