| Veranstaltung: | Rechenschaftsberichte zur Hauptversammlung 2026 |
|---|---|
| Berichterstatter*in: | BDKJ-Bundesvorstand |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 23.03.2026, 12:00 |
B II.2: Diversität
Text
Das Referat für Jugendpolitik, Mädchen- und Frauenpolitik und
Diversität wird
von Joana Kulgemeyer mit einem Stellenumfang von 100
Prozent besetzt. Das
Referat wird durch KJP-Mittel finanziert. Dennis
Wartenberg arbeitet hier als
Verwaltungsfachkraft. Das Referat
unterstützt und berät den BDKJ-Bundesverband
in Fragen der
Jugendpolitik, Mädchen- und Frauenpolitik und Diversität auf
Grundlage
der Bundesordnung sowie im Rahmen der aktuellen Schwerpunktsetzungen
und
Beschlüsse.
Unsere Verbandsarbeit steht im Bewusstsein, dass sich
gesellschaftliche Normen
und Vorstellungen kontinuierlich verändern. Vor
diesem Hintergrund ist es uns
ein zentrales Anliegen, unterschiedliche
Dimensionen von Diversität nicht nur
mitzudenken, sondern aktiv zu
stärken und anzuerkennen − sowohl innerhalb
unserer eigenen Strukturen
als auch in unserer politischen Interessenvertretung
auf Bundesebene.
Als katholischer Verband verstehen wir Vielfalt grundsätzlich
als Teil
unseres Selbstverständnisses. Gleichzeitig wissen wir, dass
dieser
Anspruch im Alltag nicht immer konsequent verwirklicht wird.
Es bleibt unser Ziel, Diversität als grundlegendes
Querschnittsthema weiter im
Verband zu verankern und die verschiedenen
Diversitätsdimensionen sowie ihre
Bezüge zu unterschiedlichen
politischen Handlungsfeldern stärker in den Blick zu
nehmen. Im
vergangenen Jahr haben wir als Bundesvorstand andere Themen
und
Arbeitsbereiche stärker in den Fokus genommen, sodass für die
Beschäftigung
mit diesem Handlungsfeld nur wenige Ressourcen zur
Verfügung standen.
Gleichzeitig sehen wir in vielen Jugend- und Diözesanverbänden
bereits ein
großes Engagement rund um unterschiedliche Aspekte von
Diversität. Insbesondere
in sozialpolitischen und queerpolitischen
Zusammenhängen ist dort wertvolles
Wissen und praktische Erfahrung
vorhanden. Ein wichtiges Anliegen ist es daher,
diese vorhandenen
Kompetenzen stärker miteinander zu verbinden und voneinander
zu lernen.
Um die vorhandenen Kompetenzen stärker miteinander zu verbinden,
freuen
wir uns jederzeit über Impulse, Ideen und Bedarfe aus den Jugend-
und
Diözesanverbänden.
Im Berichtszeitraum haben wir uns weiterhin für eine Ergänzung
des
Diskriminierungsverbots in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes um
das
Merkmal der sexuellen Identität eingesetzt. Queere Menschen gehören zu
den
Opfergruppen des Nationalsozialismus, die bislang keinen
expliziten
verfassungsrechtlichen Schutz durch diesen Artikel erfahren.
Eine
entsprechende Änderung wurde trotz Vereinbarung im Koalitionsvertrag
der
vorherigen Bundesregierung nicht umgesetzt. Parallel dazu haben sich
die
queerpolitischen Rahmenbedingungen in der aktuellen
Legislaturperiode
verändert. Während in der vergangenen Legislatur mit dem
Aktionsplan
„Queer leben“ ein strategischer Rahmen für queerpolitische
Maßnahmen
geschaffen wurde, wird dieser Ansatz derzeit nicht fortgeführt.
Einzelne
begonnene Maßnahmen werden zwar weiter umgesetzt, der
Aktionsplan
besteht jedoch nicht mehr als politisches Steuerungsinstrument.
Wir
haben unsere Gespräche mit Abgeordneten und unsere Arbeit
in
zivilgesellschaftlichen Bündnissen fortgesetzt, um Unterstützung für
eine
Ergänzung von Artikel 3 Absatz 3 GG und für eine weiterhin
engagierte
Queerpolitik zu sichern. Dazu gehörte auch die Fortführung
der Kampagne
„Nächstenliebe stärken, Zusammenhalt fördern“ des LSVD+ –
Verband Queere
Vielfalt.
Die aktuelle Legislaturperiode ist von einer Verschiebung
queerpolitischer
Prioritäten geprägt. Mit dem Wegfall des Aktionsplans
„Queer leben“ fehlt ein
zentraler strategischer Rahmen, auch wenn
einzelne Maßnahmen weitergeführt
werden.
Gleichzeitig zeigen unsere Gespräche mit Abgeordneten, dass eine
Ergänzung von
Artikel 3 Absatz 3 GG um das Merkmal der sexuellen
Identität grundsätzlich auf
politische Unterstützung stößt und im Falle
zukünftiger Grundgesetzdebatten von
Vielen als sinnvoller Schritt
betrachtet wird. Unser Engagement trägt dazu bei,
dieses Anliegen
weiterhin politisch präsent zu halten. Vor dem Hintergrund
zunehmender
antifeministischer Mobilisierung und wachsender Angriffe auf
queere
Lebensweisen bleibt eine Stärkung des rechtlichen Schutzes
besonders
wichtig.
Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass queerpolitische
Anliegen in
politischen Debatten präsent bleiben und begonnene Maßnahmen
langfristig
verstetigt werden. Gemeinsam mit Bündnispartner*innen werden
wir zudem darauf
hinwirken, dass die Ergänzung von Artikel 3 Absatz 3 GG
bei zukünftigen
Grundgesetzdebatten berücksichtigt wird, um den
verfassungsrechtlichen Schutz
queerer Menschen zu stärken.
Zu Beginn der laufenden Legislaturperiode haben wir den Aufbau und
die Pflege
von Kontakten zu diversitätsbewussten Verbänden,
Organisationen und politischen
Akteur*innen weiter vorangetrieben. In
diesem Zusammenhang konnten bestehende
Kontakte vertieft und neue
Austauschformate mit relevanten Akteur*innen
initiiert werden. Dazu
zählen unter anderem Gespräche mit der
Antidiskriminierungsstelle des
Bundes sowie zivilgesellschaftlichen
Organisationen wie dem LSVD+, dem
Bundesverband trans* und dem queeren
Jugendnetzwerk Lambda. Außerdem
fand Anfang März ein Gespräch mit dem
Bundesfrauenpräsidium und der
Queerbeauftragen der Bundesregierung in Berlin
statt. Diese Vernetzung
ermöglicht es uns, unterschiedliche Perspektiven,
Erfahrungswerte und
fachliche Expertisen stärker in die Verbandsarbeit
einzubeziehen.
Für uns bleibt es zentral, sowohl mit politischen
Entscheidungsträger*innen auf
Bundesebene als auch mit
zivilgesellschaftlichen Organisationen im
kontinuierlichen Dialog zu
stehen. Dadurch können wir Anliegen junger Menschen
sichtbarer machen,
gemeinsame Schnittstellen identifizieren und Kooperationen
für eine
wirksame Verbands- und Interessenvertretung entwickeln.
Im weiteren Verlauf der Legislaturperiode möchten wir diese
Kontakte weiter
festigen, bestehende Kooperationen ausbauen und
zusätzliche Partner*innen aus
unterschiedlichen Diversitätskontexten
einbinden. So soll langfristig ein
tragfähiges Netzwerk entstehen, das
unsere Arbeit in den verschiedenen
Handlungsfeldern unterstützt und
bereichert. Ein Baustein wird ein gemeinsames
Format mit Lambda im
Rahmen des Gleichstellungstags
am 6. Oktober in Berlin sein.
Im Berichtszeitraum traf sich die Arbeitsgruppe Queerfeminismus
dreimal in
digitaler Form; eine vierte Sitzung ist aktuell in Planung.
Das erste Treffen
diente der Erarbeitung der Aufgaben aus dem Antrag von
2024 sowie der Aufteilung
in thematische Schwerpunkte. Dabei wurden vier
zentrale Fragestellungen
identifiziert, die in Kleingruppen bearbeitet
wurden: die Analyse der
bestehenden Räume im Verband, die Gestaltung
wirkmächtiger feministischen Räume
− sowohl gegenwärtig als auch
zukünftig −, die Einbeziehung aller Geschlechter,
insbesondere die Rolle
und Verantwortung von cis männlichen Personen, sowie die
Frage, wie der
Verband über Geschlechtervielfalt hinaus intersektionaler
werden
kann.
In den folgenden Sitzungen wurden die erarbeiteten Inhalte
zusammengetragen,
eine Anfrage an die Bukos vorbereitet und eine
Reflexion der bisherigen Arbeit
vorgenommen. Die Arbeitsgruppe plant,
ihre Ergebnisse auf der Hauptversammlung
zu präsentieren. Zu den
bisherigen Ergebnissen und Ideen zählen unter anderem
eine Analyse der
aktuellen Räume im Verband, die Klärung von Begriffen wie
FINTA*-Rollen
sowie die Entwicklung von Ideen zur Sensibilisierung, etwa durch
ein
Come-In-Seminar für FLINTA* oder die Auseinandersetzung mit
kompetitivem
Feminismus. Ziel dieser Maßnahmen ist es, Unsicherheiten
abzubauen,
Sprachfähigkeit zu fördern und die Präsenz des Themas im
Gesamtverband
zu stärken.
Für die Einbeziehung cis männlicher Personen wurden alltagstaugliche
Ansätze
diskutiert, wie etwa eine monatliche E-Mail mit
Reflexionsfragen, Lerntandems
oder ein feministisches Steh-Café für
Männer. Darüber hinaus wurden Überlegungen
zu Intersektionalität im
Verband angestellt.
Uns ist diese Thematik wichtig und wir danken den aktiven
Teilnehmer*innen in
der AG. Gleichzeitig wird deutlich, dass die
fehlende Beteiligung cis männlicher
Personen eine zentrale Lücke
darstellt. Die Arbeit der AG wird als produktiv und
wertvoll bewertet,
doch bleibt die Frage, wie feministische Perspektiven und
demokratische
Strukturen im BDKJ weiter gestärkt und verbreitet werden können,
sodass
sie langfristig von allen getragen werden. An dieser Stelle gilt
den
Teilnehmer*innen und Mitwirkenden der Arbeitsgruppe besonderer Dank für
ihr
Engagement und ihren Einsatz für einen intersektionalen Feminismus
im BDKJ.
Wir werden uns weiterhin für dieses wichtige Thema einsetzen und
auf eine
gelingende Umsetzung im Verband hinwirken. Die Arbeitsgruppe
plant, ihre
bisherigen Ergebnisse sowie einen Ausblick auf die weitere
Arbeit auf der
Hauptversammlung vorzustellen.
Am 1. November 2024 ist das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft
getreten −
ein Meilenstein für trans*, intergeschlechtliche und
nicht-binäre Menschen in
Deutschland. Die Einführung haben wir in den
letzten Jahren durch Stellungnahmen
und Lobbyaktivitäten intensiv
begleitet. Der Zugang zum Gesetz ist allerdings
noch immer beschränkt
auf Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit und enthält
weitere
Hürden. Zudem sieht der Koalitionsvertrag eine frühzeitige
Evaluation
des Gesetzes vor. Dies begleiten wir eng, damit auch die
Perspektiven
junger Menschen berücksichtigt werden. Gemeinsam mit dem
Bundesverband
trans* und dem LSVD+ haben wir Anfang November 2025 eine
Positionierung
zum einjährigen Bestehen des SBGG veröffentlicht sowie einen
Offenen
Brief an Bundesminister*innen Prien, Hubig und Dobrindt gesandt.
Die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit
unseren
Bündnispartner*innen hat eine starke gemeinsame Positionierung
ermöglicht und
unsere Anliegen wirkungsvoll gebündelt.
Wir werden die Umsetzung des Gesetzes weiterhin kritisch und
konstruktiv
begleiten − insbesondere mit Blick auf die im
Koalitionsvertrag vorgesehene
Evaluation. Dabei setzen wir uns dafür
ein, dass die Perspektiven junger trans*,
intergeschlechtlicher und
nicht-binärer Menschen systematisch einbezogen werden
und bestehende
Ausschlüsse abgebaut werden.
