| Veranstaltung: | Rechenschaftsberichte zur Hauptversammlung 2026 |
|---|---|
| Berichterstatter*in: | Klimaneutralitätsausschuss |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 23.03.2026, 12:00 |
B III.3.7: Klimaneutralitätsausschuss
Text
Die Einberufung des Klimaneutralitätsausschusses wurde an der
BDKJ-
Hauptversammlung 2022 beschlossen. Bei der BDKJ-Hauptversammlung
2024 erfolgte
daher die erste Neuwahl und Neubesetzung. 2025 wurden
vakante Stellen
nachbesetzt. Mitglieder des Ausschusses sind: Julius
Glaser (SMJ), Philipp
Wittershagen (SMJ), Katharina Diedrich
(Kolpingjugend), Hendrik Lersmacher (BDKJ
DV Köln), Tim Burr (KjG) und
Patrycja Reczek (KSJ). Die Vertretung des
Entwicklungspolitischen
Ausschusses wird von Matthias Beckmann wahrgenommen.
Volker Andres
begleitet den Ausschuss vom Bundesvorstand aus bis Mitte Januar
2026. Ab
da übernahm Lisa Quarch diese Funktion. Stefan Dengel als Referent
der
Bundesstelle begleitet den Ausschuss als Geschäftsführung.
Seit der HV 2025 traf sich der Ausschuss dreimal digital und beim
gemeinsamen
Ausschusswochenende im Januar in Präsenz. Grundsätzlich sind
bedarfsgerechte
digitale (ca. vier bis fünf im Jahr) und ein präsenter
Termin im Jahr angedacht.
Der Ausschuss beschäftigte sich mit der Weiterarbeit am Prozess
der
Klimaneutralität. Dazu gehört vor allem die Fertigstellung der
Klimabilanz
für 2023. Die Sammlung der Daten wird aufgrund der
Verfügbarkeit der Daten
größtenteils von der Bundesstelle durchgeführt.
Es zeigt sich weiterhin, dass
die Datensammlung eine Herausforderung ist
und Ressourcen bedarf.
Die Aktivitäten der Bundesstelle bzw. Bundesebene haben nach der
Erhebung des
Klimaneutralitätsausschusses im Jahr 2023 171 t
CO2eq erzeugt. Dabei wurde ein
Überblick über die
wesentlichen Emissionsfaktoren erhalten. Die größten Faktoren
sind:
Auch an den Maßnahmen wurde weitergearbeitet. Parallel wurden diese
zum Teil
bereits durch die Bundesstelle umgesetzt. So wurde im Sommer
2025 als
Reduzierungsmaßnahme eine PV-Anlage auf dem Jugendhaus
Düsseldorf in Betrieb
genommen. Die neu errichtete PV-Anlage kann erst
in der Bilanzierung des Jahres
2026 vollständig berücksichtigt werden.
Weiterhin zeigt sich, dass Vieles
ohnehin schon lange praktiziert wird,
wie die Förderung von Bahnfahrten durch
die geringe
Fahrtkostenerstattung fürs Auto (7ct pro km) und die
vegetarische
Verpflegung auf Veranstaltungen. Weitere Verschärfungen von
Maßnahmen
(z.B. keine Erstattung von Autofahrten) würden exkludieren und
Teilhabe
erschweren. Eine weitere Maßnahme wäre die Umstellung auf
eine
vollständig vegane Ernährung bei Veranstaltung. Auch diese kann ggf.
als
unverhältnismäßig angesehen werden, da hier in vielen Fällen
eine
Substituierung von Nährstoffen erfolgen muss. Eine teilweise
vegane
Ernährung und Erhöhung des Anteils pflanzlicher Nahrungsmittel ist
je
nach Haus umsetzbar. Andere Maßnahmen wie die Reduzierung der
Heizemissionen
(bei schon vorhandener Fernwärmenutzung) liegen leider
außerhalb unseres
Einflussbereichs.
Im Anschluss an das Vernetzungstreffen im Januar konnte nach einiger
Zeit
ermöglicht werden, dass die Bilanzierungstabelle als Grundlage für
eigene
Bilanzierungen auf Anfrage an Diözesan- und Jugendverbände
weitergegeben kam.
Dies erfolgte dreimal.
Im Januar 2026 hat ein Fachtag zum Thema Kompensation stattgefunden,
der für
weitere Teilnehmer*innen geöffnet war. Dabei haben
Referent*innen von
MoorFutures, der GLS Bank sowie der Romero Initiative
(CIR) über die
Herausforderungen bei der Kompensationszertifizierung,
ihre Wirksamkeit und
Gefahren gesprochen. Hier wurden neue Impulse
gewonnen, die den Blick auf
Kompensation in der klassischen Form von
Zertifikaten, aber auch die
Kommunikation der “Klimaneutralität”
kritisch werden lassen.
Aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre und den neuen Erkenntnissen
zu
Kompensationsmaßnahmen hält der Klimaneutralitätsausschuss eine
jahrjährliche
Klimabilanzierung nicht für verhältnismäßig und wird
deswegen von dieser Praxis
ablassen. Klimabilanzierungen sollen nur noch
für Jahre durchgeführt werden, für
die wir signifikante Veränderungen an
der Klimabilanz erwarten. Diese
Veränderungen gilt es dann zu ermitteln.
Ansonsten ist eine Klimabilanzierung
aufgrund des Aufwands nicht
verhältnismäßig und bindet zu viele Ressourcen
des
Klimaneutralitätsausschusses ohne Mehrwert für BDKJ-Gliederungen. Damit
wird
viel Kapazität für ideelle Arbeit im Klimaneutralitätsausschuss
frei.
Neuinterpretation des Begriffs Klimaneutralität. Der 2022 beschlossene
Kompensationsbegriff ist überholt, weswegen unter den aktuellen
Begebenheiten eine Klimaneutralität bis 2030 kaum zu erreichen ist. In
Absprache mit dem EPA wollen wir hier andere Beitrags- und Förderkonzepte
ausloten, wie wir uns dem erklärten Ziel trotzdem weiter annähern und
einen Beitrag zum Klimaschutz leisten können.
Wir wollen BDKJ-Gliederungen weiterbilden und entlasten. Mit unseren
Erfahrungswerten wollen wir diese zur Vermeidung und Reduzierung an den
wesentlichsten Stellen befähigen, auch bevor eigene Bilanzierungen
abgeschlossen sind. Damit soll eine Konzentration auf die wesentlichen
zielführenden Arbeitsschritte in der Fläche ermöglicht werden.
Fachtage. Zur Vernetzung im BDKJ und zum Austausch mit Expert*innen aus
externen Verbänden wollen wir regelmäßig Fachtage anbieten, die sich
themenspezifisch auf einzelne Aspekte von Bilanzierung, Vermeidung und
Reduktion von Treibhausgasemissionen fokussieren.
