| Veranstaltung: | Rechenschaftsberichte zur Hauptversammlung 2026 |
|---|---|
| Berichterstatter*in: | Satzungsausschuss |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 23.03.2026, 12:00 |
B III.3.2: Satzungsausschuss
Text
Marc Buschmeyer
Martina Fornet-Ponse
Laura Geisen (Vorsitzende)
Jan Peter Gesterkamp
Björn Krause
Annika Manegold
Daniel Rockel (Vorsitzender)
Henner Gädtke (bis 01/26) / Volker Andres (ab 01/26; beide BV; beratend)
10.05.2025 (Präsenz)
30.06.2025 (digital)
11.9.2025 (digital)
11.10.2025 (Präsenz)
19.1.2026 (digital)
23.02.2026 (digital)
Der Ausschuss arbeitet vorwiegend digital. Die Zuständigkeiten für die einzelnen
Diözesen wurden unter den Mitgliedern aufgeteilt. Die Ansprechpersonen stehen
für Vorberatungen und Rückfragen der jeweiligen Diözesen zur Verfügung. Eine
Liste der zuständigen Personen findet sich auf der Seite des SatzA.
Die Sitzungen werden von den Vorsitzenden vorbereitet und geleitet. Um eine
gründliche, konsistente und nachvollziehbare Prüfungspraxis zu gewährleisten und
den Diözesanverbänden möglichst eindeutige und hilfreiche Rückmeldungen zu
geben, werden die Prüfungen der Diözesanordnungsänderungen größtenteils
gemeinsam innerhalb der Sitzungen durchgeführt.
Die Zusammenarbeit im Ausschuss ist vertrauensvoll, verlässlich und
zielgerichtet. Dazu hat sich der Ausschuss auf ein gemeinsames Selbstverständnis
und auf gemeinsame Arbeitsweisen verständigt.
Eine der größten Herausforderungen für den Ausschuss ist das in den letzten
Jahren gestiegene Arbeitspensum. Mögliche Ursachen beleuchten wir deshalb im
Laufe des Berichtes etwas ausführlicher.
4.1 Beratung von Diözesanordnungen (Mainz, Speyer, Passau, Regensburg, Augsburg,
Berlin, Limburg, Freiburg, Essen, Speyer, Rottenburg-Stuttgart)
Ein großer Faktor im zunehmenden Arbeitsaufwand ergibt sich aus den
Bearbeitungen der Diözesanordnungen[1]. Immer wieder ist es schwierig oder gar
nicht eindeutig möglich, die erfolgten Änderungen auf Basis der eingereichten
Unterlagen nachzuvollziehen. Ebenso regelmäßig kommt es vor, dass die Änderungen
der Diözesanordnungen an ganz grundlegenden Stellen der Bundesordnung
widersprechen. Selten entsteht sogar der Eindruck, dass die Übereinstimmung mit
der Bundesordnung überhaupt nicht berücksichtigt wird. Beides erzeugt
erheblichen Mehraufwand in den Prüfungssitzungen: Um den jeweiligen DVs zu
ermöglichen, mit nur einer erneuten Schleife eine genehmigungsfähige Ordnung zu
beschließen, werden aktuell auch Ordnungsänderungen mit unvollständigen
Unterlagen und größeren Abweichungen von der Bundesordnung so vollständig wie
möglich geprüft. Dies führt dazu, dass im vergangenen Berichtszeitraum, wie
schon in dem davor, ganze Sitzungen des Ausschusses der Beratung der Ordnungen
einzelner DVs gewidmet wurden. Dies führt aber unvermeidbar immer mal wieder zu
Verzögerungen bei der Beratung anderer Diözesanordnungen, obwohl der Ausschuss,
ebenfalls wie im vorherigen Berichtszeitraum, eine zusätzliche Sitzung zur
Ordnungsberatung einberufen hat. Parallel nehmen wir wahr, dass immer häufiger
hoher Zeitdruck bei der Genehmigung von Satzungen zu bestehen scheint.
Wir sind als Ausschuss sehr daran interessiert, die Situation für alle
Beteiligten zu verbessern. Die bisherigen Ideen, etwa Checklisten und
Arbeitshilfen für die Vorbereitung der Änderungen zur Verfügung zu stellen,
scheinen nicht ausreichend. Aus Sicht des Satzungsausschusses könnte es zudem
sinnvoll sein, dass sich die DVs untereinander beraten, ob und wie sie dieser
Thematik begegnen möchten. Als Ausschuss stehen wir gerne zur Verfügung, um
gemeinsam Lösungsideen zu erarbeiten.
Ein weiterer Teil dieses Mehraufwands resultiert aus der Arbeit abseits der
Satzungsprüfungen. Trotz deutlicher Kommunikation der begrenzten Ressourcen,
entschied sich der Hauptausschuss, den SatzA mit der Mitarbeit in einer
gemeinsamen Arbeitsgruppe zu beauftragen. An dieser hat der Ausschuss nach
Möglichkeit mit zwei Personen teilgenommen und viele Fragestellungen auch in den
Ausschusssitzungen vor- und/oder nachberaten. Aus Sicht des SatzA war die
Organisation der Arbeitsgruppe unzufriedenstellend und inhaltlichen Bedenken des
SatzA fanden wenig Gehör.
In Hinblick auf die Rolle des BDKJ als gemeinsamer Dachverband der JV und DV
sieht der SatzA einige der geplanten Geschäftsordnungsänderungen der o.g.
Arbeitsgruppe sehr kritisch. Vor diesem Hintergrund hat der Satzungsausschuss
auf seiner ganztägigen Präsenzsitzung den Bedarf festgestellt, das eigene
Selbstverständnis klarer auszuarbeiten und sich inhaltlich dazu ausgetauscht.
Ein erstes Ergebnis dieser Auseinandersetzung ist die Einigkeit darüber, dass
der Satzungsausschuss sich für demokratische Prozesse und Strukturen im Verband
stark machen will. Die weitere Ausarbeitung des Selbstverständnisses wurde
zugunsten von Diözesanordnungsprüfungen mehrfach vertagt und steht noch aus
4.4 Auftrag der Hauptversammlung zur Prüfung eines Ausschlusses rechtsextremer
Personen aus Jugendverbandsstrukturen
Aus der Hauptversammlung 2025 besteht der Arbeitsauftrag zu prüfen, inwieweit
sich Mandatsträger*innen mit rechtsextremer Gesinnung aus BDKJ-Strukturen
rechtssicher ausschließen lassen. Eine erste Beratung dazu erfolgte auf der
Präsenztagung. Ziel ist es, eine Regelung zu entwickeln, die nicht nur im BDKJ,
sondern auch in den JV und DV äquivalent übernommen werden kann. Der Ausschuss
sieht sich ohne externe (Rechts-) Beratung nicht in der Lage eine hinreichend
belastbare Empfehlung auszusprechen. Um bestehende Kontakte der Bundesstelle
sinnvoll zu nutzen, hat der BV sich auf Bitten des SatzA mitgenommen, Kontakt
mit anderen Verbänden aufzunehmen, die eine solche Regelung schon geschaffen
haben, sowie ein Gespräch mit einer*m erfahrenen Jurist*in dazu anzuberaumen.
[1] In Zahlen:
2018: 4 Sitzungen mit 11 Ordnungen aus 9 DV
2025 6 Sitzungen mit 14 Ordnungen aus 11 DV; 3 vertagte Ordnungen in 2026
