Satzungsausschuss:
Aus der aktuellen Antragsfassung ergeben sich eine Reihe offener Fragen. Die Probleme, die in der Antragsbegründung skizziert werden (Protokollunterschiede, Einladungen, Fristen) lassen sich deutlich einfacher durch eine Anpassung der Geschäftsordnung regeln als durch eine Anpassung der Bundesordnung.
Eine Aufnahme des Gremiums in die Bundesordnung ist insbesondere dann sinnvoll, falls die Gemeinsame Bundeskonferenz (ebenso wie die einzelnen Bundeskonferenzen) als Organ verankert werden und Beschlüsse fassen soll. Dies ist aus der bisherigen Änderung nicht zu erkennen, da es z.B. keine Festlegung stimmberechtigter Mitglieder gibt und auch keine Benennung von Aufgaben oder Kompetenzen. Zudem fehlt eine Abgrenzung zu bestehenden Gremien wie dem Hauptausschuss und der Hauptversammlung.
