Satzungsausschuss:
Der Satzungsausschuss hat keine formalen Bedenken zur Vereinbarkeit mit bestehenden Regelungen. Aus demokratischer Sicht ist eine solche Änderung zu begrüßen. Es muss im Blick behalten werden, dass die praktische Umsetzung gut gelingt und ein reibungsloser Ablauf der Hauptversammlung weiterhin gewährleistet werden kann.
