| Veranstaltung: | BDKJ-Hauptversammlung 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Bundesvorstand, Wahlausschuss |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 11.03.2026, 15:45 |
A10: Änderung der Geschäftsordnung: Besonderheiten Entwicklungspolitischer Ausschuss
Antragstext
In der Geschäftsordnung wird als neuer § 23 aufgenommen. Die Nummerierung des
nachfolgenden Paragraphen wird entsprechend angepasst:
"Der Entwicklungspolitische Ausschuss besteht aus neun Personen. Vier Plätze
entfallen auf Personen weiblichen oder diversen Geschlechts sowie vier Plätze
auf Personen männlichen oder diversen Geschlechts. Ein weiterer Platz wird
geschlechtsungebunden besetzt.
Volker Andres:
Wieso damals die Zahl 9 festgelegt wurde, kann ich nur interpretieren, da ich selbst ebenfalls noch nicht dabei war. Einen Hinweise bietet aber die Begründung des damaligen Antrages.
Aus der Begründung des Einsetzungsbeschlusses:
"Der derzeit bestehende Entwicklungspolitische Arbeitskreis (EPA) wurde ursprünglich als
ökumenischer Arbeitskreis gegründet. Die 18 Mitglieder wurden je zur Hälfte von der BDKJHauptversammlung und der aej besetzt. Nachdem sich im Laufe der Jahre auf evangelischer
Seite andere Formen der inhaltlichen Arbeit im entwicklungspolitischen Kontext entwickelt
haben und die Plätze im EPA von der aej nicht mehr besetzt wurden, fiel bereits 2009 die
Entscheidung, den EPA als Arbeitskreis des BDKJ fortzuführen."
Begründung
Der Entwicklungspolitische Ausschuss wurde zuletzt durch die Hauptversammlung 2016 mit einer Besetzung von neun Personen eingesetzt[1] und wird als ständiger Ausschuss in der Bundesordnung aufgeführt (§16 Abs. 2 Nr. 5 Bundesordnung). Bei der Neufassung der Geschäftsordnung hat diese Besonderheit keine Berücksichtigung gefunden. Zur Vereinfachung und Übersichtlichkeit für die Wahlen und die Arbeit des Wahlausschusses soll diese Regelung in der Geschäftsordnung aufgenommen.
