Änderungen von 6.12 zu 6.12NEU
Ursprüngliche Version: | 6.12 |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 04.04.2022, 01:29 |
Neue Version: | 6.12NEU |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 07.05.2022, 12:25 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 5 bis 7:
Jugendverbände bis 2030 klimaneutral durchzuführen. Zur Umsetzung dieses Beschlusses wird eine Klimaneutralitäts-KommissionAusschuss für die Dauer von acht Jahren eingerichtet. Diese soll eine Art Think Tank für das Thema Klimaneutralität im
In Zeile 9:
Aufgaben der Kommissiondes Ausschusses sind:
Nach Zeile 20 einfügen:
- Bereitstellung der Definition, des Projektplan und der Handlungsempfehlungen für die BDKJ-Diözesanverbände und -Jugendverbände
Von Zeile 23 bis 27:
Die KommissionDer Ausschuss ist gegenüber der Hauptversammlung berichts- und rechenschaftspflichtig. Zusätzlich berichtet die Kommissionder Ausschuss dem Hauptausschuss regelmäßig über ihre Arbeit.
Der*dieDer BDKJ-Bundesgeschäftsführer*inBundesvorstand wird beauftragt Fördermittel für Personal- und Sachkosten für die Umsetzung des Beschlusses zur Klimaneutralität zu prüfen
Von Zeile 29 bis 33:
Die KommissionDer Ausschuss setzt sich wie folgt zusammen:
- Sechs von der Hauptversammlung gewählte Personen.
Drei dieser Personen werden zunächst nur auf ein Jahr gewählt, ab 2023 beträgt bei allen gewählten Mitgliedern die Amtszeit zwei Jahre. Unter den zu wählenden Personen sind mindestens:
- ein*e gewählte*r Mandatsträger*in aus den Jugendverbänden
- ein*e gewählte*r Mandatsträger*in aus den Diözesanverbänden
- eine*n Referent*in aus den Jugendverbänden
- eine*n Referent*in aus den BDKJ Diözesanverbänden
In Zeile 39 löschen:
- ein*e Sachbearbeiter*in der BDKJ-Bundesstelle (beratend).
In Zeile 41:
- der*die BDKJ-Bundesgeschäftsführer*in
(beratend)(beratend, bei Bedarf).
Von Zeile 43 bis 45:
Es ist eine geschlechterausgewogene sowie diverse Besetzung anzustreben.
Die KommissionDer Ausschuss kann Untergruppen einsetzen und nach Bedarf Expert*innen sowie Gäst*innen einladen.