A8NEU2: Rechtsanspruch auf Förderung eines Freiwilligendienstes
Veranstaltung: | BDKJ-Hauptversammlung 2024 |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 03.05.2024, 15:23 |
Ersetzt: | A8: Rechtsanspruch auf Förderung eines Freiwilligendienstes |
Veranstaltung: | BDKJ-Hauptversammlung 2024 |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 03.05.2024, 15:23 |
Ersetzt: | A8: Rechtsanspruch auf Förderung eines Freiwilligendienstes |
Freiwilligendienste im In- und Ausland sind eine besondere Form des
bürgerschaftlichen Engagements. Freiwilligendienste fördern das Einnehmen neuer
Perspektiven und die Fähigkeit, sich mit gegenteiligen Meinungen
auseinanderzusetzen und erhöhen die Sozialkompetenzen. Das Bewusstsein junger
Menschen für den Wert von Solidarität und gesellschaftlichem Zusammenhalt wird
geschärft. In den Einsatzstellen übernehmen Freiwillige Hilfstätigkeiten, die
Fachkräfte entlasten. Sie treiben Projekte voran, die im Alltag aufgrund
begrenzter Kapazitäten zurückgestellt werden würden. Gesellschaftlichen
Fragmentierungsprozessen wird entgegengewirkt, indem sich alle jungen Menschen
milieuübergreifend einbringen können. Konstitutives Element der Dienste ist die
Freiwilligkeit der Teilnehmer*innen. Denn nur diese motiviert zu weiterem
freiwilligen Engagement.
Die Freiwilligendienste sind aus zivilgesellschaftlichen, kirchlichen Strukturen
hervorgegangen und werden seit 1964 in gesetzlichen Strukturen geregelt. Die
Dienste werden als Bildungs- und Orientierungsjahr durchgeführt sowie
arbeitsmarktneutral und an den Interessen der Freiwilligen ausgerichtet
gestaltet. Der Bildungs- und Orientierungscharakter wird im Freiwilligendienst
durch hochwertige pädagogische Begleitung gewährleistet, um die
Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen. Als Zentralstelle für
Freiwiliigendienste setzen wir dieses pädagogische Selbstverständnis um und
fordern dies von den Einsatzstellen ein. Dabei ist für uns klar, dass
Freiwilligendienste kein arbeitsmarktpolitisches Instrument sind. Anstatt
Freiwilligendienstleistende an eine kapitalistische Verwertbarkeitslogik zu
verbrennen, setzen wir uns für eine angemessene Förder- und Forderungspolitik
ein. Freiwillige sollen in ihren Interessen gefördert und gleichermaßen in der
Arbeit gefordert werden, statt undankbare Aufgaben zu erledigen. Ein
Freiwilligendienst ist vielmehr eine Chance, den Arbeitsalltag kennenzulernen
und sich weiterzuentwickeln. Dies geschieht unter Einhaltung der
Arbeitsmarktneutralität und gerahmt von qualitativ hochwertiger Bildungsarbeit.
Die Freiwilligendienste sind aus zivilgesellschaftlichen, kirchlichen Strukturen hervorgegangen und werden seit 1964 in gesetzlichen Strukturen geregelt. Die Dienste werden als Bildungs- und Orientierungsjahr durchgeführt sowie arbeitsmarktneutral und an den Interessen der Freiwilligen ausgerichtet gestaltet. Der Bildungs- und Orientierungscharakter wird im Freiwilligendienst durch hochwertige pädagogische Begleitung gewährleistet, um die Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen. Als Zentralstelle für Freiwiliigendienste setzen wir dieses pädagogische Selbstverständnis um und fordern dies von den Einsatzstellen ein. Dabei ist für uns klar, dass Freiwilligendienste kein arbeitsmarktpolitisches Instrument sind. Anstatt Freiwilligendienstleistende an eine kapitalistische Verwertbarkeitslogik zu verbrennen, setzen wir uns für eine angemessene Förder- und Forderungspolitik ein.Wir setzen uns für eine angemessene pädagogische Förder- und Forderungspolitik ein. Freiwillige sollen in ihren Interessen gefördert und gleichermaßen in der Arbeit gefordert werden, statt undankbare Aufgaben zu erledigen. Ein Freiwilligendienst ist vielmehr eine Chance, den Arbeitsalltag kennenzulernen und sich weiterzuentwickeln. Dies geschieht unter Einhaltung der Arbeitsmarktneutralität und gerahmt von qualitativ hochwertiger Bildungsarbeit.
Noch immer ist es ein Privileg, einen Freiwilligendienst leisten zu können.
Freiwillige erhalten für ihren Dienst kein Entgelt, sondern lediglich ein
Taschengeld, das nicht ausreicht, um Lebenshaltungskosten zu decken. Um den
Abbau von strukturellen, insbesondere sozioökonomischen Barrieren in den
Freiwilligendiensten voranzutreiben, bedarf es auch von staatlicher Seite
stärkerer Unterstützung. Ein weiteres Hemmnis zur Leistung eines
Freiwilligendienstes ist das Unwissen, wie und wo ein solcher Dienst geleistet
werden kann. Offensive Werbung und niedrigschwellige Informationen für ein
gesellschaftliches Engagement überwiegend junger Menschen in den
Freiwilligendiensten ist notwendig, werden zurzeit allerdings nicht
refinanziert. Gemeinsam mit einer entsprechenden Informationskampagne, einer
„Einladung der Gesellschaft“ zu einem Freiwilligendienst, könnte die Anzahl an
Freiwilligendienstleistenden pro Jahrgang mindestens verdoppelt werden. Nur so
wird ein freiwilliges „Recht auf Dienst“ zum konkreten Gegenentwurf zu einer
unsolidarischen „Pflicht zum Dienst“. Und nur so kann die Bundesregierung einen
tatsächlich „nachfragegerechten“ Ausbau und Stärkung der Freiwilligendienste
realisieren, wie sie ihn 2021 im Koalitionsvertrag vereinbart hat.
Ein Pflichtdienst widerspricht den elementaren Freiheits- und Grundrechten, die
der Vorstellung eines solidarischen Miteinanders der Generation zuwiderlaufen,
ist paternalisitisch und schränkt die Zukunftsperspektiven junger Menschen ein.
Weiter ist er mit der derzeitigen Fassung des Grundgesetzes unvereinbar, die
Vereinbarkeit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention ist mindestens
strittig. Ein Pflichtdienst wirkt im Gegensatz zum Freiwilligendienst
demotivierend und kann zu antriebslosem Absitzen der Dienstzeit führen, was
wiederum eine zusätzliche Belastung für die Einsatzstellen darstellt. Wer gegen
den eigenen Willen zu einem Dienst an der Gesellschaft gezwungen wird, ist für
den Rest seines Lebens eher der Überzeugung, nun genug getan zu haben, was sich
kontraproduktiv auf das Ehrenamt auswirkt. Zudem überschreiten die geschätzten
Kosten für einen Pflichtdienst die geschätzten Kosten für einen Rechtsanspruch
auf Förderung eines jeden geschlossenen Freiwilligendienstvertrages um den
Faktor fünf bis acht.
Als Jugendverbände tragen wir den Beschluss der DBJR-Vollversammlung 2020
„Freiwilligendienste jetzt stärken!“[1] voller Überzeugung mit. Als
Zentralstelle für die Freiwilligendienste tragen wir die Positionen des
Bundesarbeitskreis FSJ von 2023 mit: Freiwilligendienste sind ein Gewinn hoch
drei: Für die Freiwilligen, für die Menschen in den Einsatzstellen und für die
(Welt-)Gesellschaft als Ganzes.[2]
Darüber hinaus fordern wir:
Der Rechtsanspruch auf Förderung eines Freiwilligendienstes ist ein positives Gegennarrativ zur gesellschaftspolitischen Debatte um einen sozialen Pflichtdienst. Aus jugendpolitischer Sicht erscheint eine Positionierung des BDKJ gegen einen Pflichtdienst geboten und notwendig.