Satzungsausschuss:
Das Wissen darüber, was, wie, wann im Ablauf einer Versammlung oder Sitzung passiert, ist ein wichtiger Baustein demokratischer Partizipation. Jugendverbände sind seit jeher Orte, an denen junge Menschen Demokratie erleben und erlernen können. Dafür ist es wichtig, dass dies niederschwellig und barrierefrei möglich ist.
Ein Hauptziel bei der Überarbeitung der Geschäftsordnung im letzten Jahr war daher, sie so anzupassen, dass ihre Anwendung für alle Teilnehmenden möglichst einfach ist.
Ein Abweichen von der Geschäftsordnung während eines laufenden Tagesordnungspunktes (TOP) kann insbesondere bei weniger erfahrenen Personen schnell zu Überforderung und damit zu einer Unfairness innerhalb der Versammlung oder Sitzung führen. Es sollte jeder*m Teilnehmenden ermöglicht werden, zu Beginn eines TOPs zu wissen, wie der Ablauf sein wird und welche Regeln die Versammlung sich für diesen TOP gegeben hat.
Der Satzungsausschuss hält darüber hinaus spontane Änderungen für sehr fehleranfällig. Gerade im ohnehin komplexen Regelwerk aus Bundesordnung und Geschäftsordnung können so widersprüchliche Regelungen übersehen werden. Die Folgen können, insbesondere bei Wahlen, folgenschwer sein und sogar arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Eine Geschäftsordnung dient auch dazu, einheitliche Standards über Konferenzen hinweg zu gewährleisten. Durch wenige feste Vorgaben in der Bundesordnung bietet die Geschäftsordnung bereits jetzt großen Gestaltungsspielraum, fordert aber auch ein höheres Maß an Verantwortung, um diese Standards zu erhalten. Der praktische Umgang der letzten Jahre zeigt, dass es gut etablierte Praxis ist, bei unzureichenden Regeln die Geschäftsordnung im Folgejahr anzupassen.
Die zur letzten HV vorgeschlagene und dann aufgrund von Diskussionsbedarf und Zeitmangel zurückgezogene klarstellende Formulierung, nach der Änderungen der GO nur zu Beginn eines Tagesordnungspunktes erfolgen dürfen, betrachten wir weiterhin als beste Regelung für Chancengleichheit und Partizipation. Wir werden diese nach Abwägung der o.g. Argumente deshalb hier als Änderungsantrag einbringen.
