| Veranstaltung: | BDKJ-Hauptversammlung 2026 |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Beschlossen am: | 26.04.2026 |
| Antragshistorie: | Version 2 |
Kürzung in der Kinder- und Jugendhilfe: Nicht mit uns!
Beschlusstext
In den vergangenen Monaten wird zunehmend sichtbar, dass einzelne politische
Entscheidungsträger*innen Finanzierung und Strukturen der Demokratiebildung
sowie der Kinder- und Jugendhilfe infrage stellen. Dies geschieht in einer
Phase, in der demokratische Strukturen und zivilgesellschaftliches Engagement
ohnehin unter Druck stehen und soziale Ungleichheiten zunehmen. Besonders
betroffen sind junge Menschen, die kein oder ein nur sehr eingeschränktes
Mitspracherecht haben.
Zuletzt veröffentlichte der Paritätische Gesamtverband ein internes
Arbeitspapier1, in dem Vertretungen der Bundesregierung, einzelne Bundesländer
und der kommunalen Spitzenverbände vorschlagen, drastische Kürzungen in
Milliardenhöhe bei Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe vorzunehmen. Die
Kinder- und Jugendhilfe ist eine Pflichtaufgabe der öffentlichen Hand. Sie
begleitet, schützt und unterstützt junge Menschen und ihre Familien unabhängig
von Herkunft, Lebenssituation oder individuellen Herausforderungen. Sie schafft
Räume für Beteiligung, ermöglicht Teilhabe und trägt wesentlich zum
gesellschaftlichen Zusammenhalt bei.
Kürzungen im Sozialstaat schaden nicht nur den Betroffenen selbst, sondern auch
unserer Demokratie. Sie führen zu einer stärkeren Stigmatisierung einzelner
Gruppen, was zu einer zunehmenden Spaltung in der Gesellschaft beiträgt. Das
Vertrauen in Entscheidungsträger*innen und unser politisches System insgesamt
nimmt ab, wenn die Kinder- und Jugendhilfe einer rein wirtschaftlichen Logik
unterworfen wird und dabei nicht soziale Sicherheit und Menschenwürde im
Mittelpunkt steht.
Als Jugend- und Diözesanverbände im BDKJ kritisieren wir die im Arbeitspapier
formulierten Kürzungsvorschläge und appellieren an die Verantwortlichen, die
Jugendhilfe an den Bedarfen junger Menschen auszurichten. Die bekannt gewordenen
Vorschläge für massive Kürzungen in der Kinder- und Jugendhilfe sind ein
alarmierendes Signal – für junge Menschen, für ihre Rechte, für die Gegenwart
und Zukunft unserer Gesellschaft.
Betroffen wären ausgerechnet junge Menschen, die ein Recht auf besonderen Schutz
haben. Konkret geht es um mögliche Verstöße gegen die UN-
Behindertenrechtskonvention und die UN-Kinderrechtskonvention. Das Arbeitspapier
enthält Kürzungen in Maßnahmen für junge Menschen mit körperlicher und geistiger
Behinderung, für wohnungslose junge Menschen, für junge Geflüchtete und
Alleinerziehende. Die Kürzungen verstärken zudem bereits bestehende
geschlechterspezifische Ungleichheiten wie z.B. in der Sicherstellung von
Betreuungszeiten.
Es geht um zentrale Leistungen, die Teilhabe sichern, Chancen eröffnen und
soziale Ungleichheit abbauen sollen. Soziale Ungleichheit herrscht unter anderem
da, wo weniger finanzieller Mittel zur Verfügung stehen, Kinder in unsicheren
Familienverhältnissen aufwachsen und Diskriminierung geschieht. Schwierige
Startbedingungen dürfen durch die Einschränkung von Unterstützungsmaßnahmen
nicht verstärkt werden. Die Kinder- und Jugendhilfe kann nur unter massiven
Folgeschäden einen Teil zur Haushaltskonsolidierung beitragen. Eine gut
ausgestattete Jugendhilfe dagegen kann einen unschätzbaren Beitrag zum
Aufwachsen junger Menschen und damit einen nicht in Zahlen bezifferbaren Beitrag
für diese Gesellschaft leisten. Entscheidungen in solchen Bereichen wirken sich
massiv auf Gegenwart und Zukunft aus und sollten in jedem Fall
generationengerecht ausgestaltet sein.
Wir verkennen nicht die angespannte (kommunale) Haushaltslage der öffentlichen
Hand. Gleichzeitig zeigt sich im Austausch mit Partner*innen, wie
Wohlfahrtsverbänden, sowie in unserer Arbeit als/mit jungen Menschen, dass die
Bedarfe und Belastungen in den sozialen Systemen durch gesellschaftliche
Veränderungen berechtigt gewachsen sind. Beides macht eine zukunftsfähige
Daseinsvorsorge notwendig. Der Weg dorthin kann nur gemeinsam mit den
Betroffenen und Trägern sinnvoll gestaltet werden.
Wir kritisieren besonders, wie diese Debatte geführt wird: ohne Transparenz,
ohne die Einbeziehung der Fachpraxis und ohne die Stimmen junger Menschen
selbst. Eine solche Politik an den Betroffenen vorbei schwächt Vertrauen in
demokratische Prozesse. Sie reiht sich ein in eine Entwicklung, in der
Beteiligung zunehmend unter Druck gerät und zentrale sozialpolitische
Entscheidungen zunehmend entkoppelt von den Lebensrealitäten junger Menschen
getroffen werden. Gerade in Zeiten gesellschaftlicher Herausforderungen braucht
es eine Politik, die junge Menschen stärkt, ihre Rechte schützt und ihre
Perspektiven ernst nimmt. Dazu gehört auch, sie konsequent an Entscheidungen zu
beteiligen, die ihr Leben betreffen.
Wir unterstützen grundsätzlich das Ziel, die Kinder- und Jugendhilfe inklusiver
auszugestalten und die Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle
jungen Menschen mit und ohne Behinderungen gesetzlich zu regeln. Dieses
Reformvorhaben, das weit in die Vergangenheit zurückreicht, basiert auf dem
Auftrag der Jugendhilfe, „zur Verwirklichung des Rechts eines jeden jungen
Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer
selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit
beizutragen“ (vgl. § 1 Absatz 1 SGB VIII). Daran müssen sich die Entwürfe hin zu
einer Gesetzgebung und die Gesetzgebung selbst messen lassen.
Das Arbeitspapier enthält zudem Vorschläge zur Umstrukturierung der Kinder- und
Jugendhilfe, wie die Einschränkung des Subsidiaritätsprinzips nach §4 SGB VIII.
Das Subsidiaritätsprinzip als Lehre aus den Erfahrungen des Nationalsozialismus
besagt, dass staatliche Angebote erst dann geschaffen werden sollen, wenn
geeignete Angebote freier Träger nicht vorhanden sind. Ziel ist die Stärkung von
Eigenverantwortung, staatliche Unabhängigkeit, Trägervielfalt und der
Ausrichtung der Hilfe am Bedarf junger Menschen. Wird dieser Grundpfeiler
unterlaufen – etwa wenn freie Träger nicht ausreichend einbezogen oder
strukturell gestärkt werden – verschiebt sich das System hin zu stärkerer
staatlicher Steuerung und weniger Trägervielfalt. Dies schwächt
zivilgesellschaftliches Engagement, verringert demokratische Mitgestaltung und
gefährdet die Vielfalt bedarfsgerechter Angebote für junge Menschen und
Familien.
Wir fordern daher von politischen Entscheidungsträger*innen:
Verbindliche Beteiligung sicherstellen: Junge Menschen, ihre
Interessenvertretungen und die Expert*innen aus der Kinder- und
Jugendhilfe müssen gehört und ernsthaft einbezogen werden.Transparenz schaffen: Entscheidungen über die Zukunft junger
Menschen dürfen nicht im Verborgenen getroffen werden.Expertise einbeziehen: Die Debatte muss von den zuständigen
Ministerien und Fachpolitiker*innen gerahmt werden - geleitet von
wissenschaftlichen Erkenntnissen.Stärkung statt Kürzung: Kinder- und Jugendhilfe ist eine Investition
in Demokratie, Teilhabe und sozialen Zusammenhalt – kein
Einsparposten.Klares Bekenntnis zum Subsidiaritätsprinzip: Die Stärkung von
Trägervielfalt ist eine historische Errungenschaft und damit
Grundpfeiler unserer Demokratie.
Kinder- und Jugendhilfe in ihrer vielfältigen Form ist wichtig für eine plurale
Demokratie. Unsere Solidarität gilt allen, die von vorgeschlagenen und
tatsächlichen Kürzungen betroffen sind. Ein guter Sozialstaat fördert den
Zusammenhalt in unserem Land - jede Investition in die Zukunft junger Menschen
zahlt sich aus.
1 Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband. 2026. „Drohender Kahlschlag im
Sozialen" April 16. https://www.der-
paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/paritaetischer_drohende-
r-kahlschlag-2026.pdf .
Begründung
Erfolgt mündlich.
