A2: Weiterarbeit des Innovationsausschuss
| Veranstaltung: | BDKJ-Hauptversammlung 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Innovationsausschuss (Innovationsausschuss) |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 07.03.2026, 12:45 |
| Antragshistorie: | Version 1(07.03.2026) |
| Veranstaltung: | BDKJ-Hauptversammlung 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Innovationsausschuss (Innovationsausschuss) |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 07.03.2026, 12:45 |
| Antragshistorie: | Version 1(07.03.2026) Version 1 |
Folgende Fragen sollen bearbeitet werden:
Folgende FragenThemen sollen in absteigender Priorität bearbeitet werden:
Die Fragestellungen werden jedes Jahr im ersten Hauptausschuss nach der
Hauptversammlung reflektiert, nachgeschärft und aktualisiert.
Die Fragestellungen werden jedes Jahr im ersten Hauptausschuss nach der Hauptversammlung reflektiert, nachgeschärft und aktualisiert.
Bei Priorisierungs-, Konkretisierungs- und Anpassungsbedarf des Innovationsausschusses ist der Hauptausschuss befähigt Entscheidungen im Rahmen der oben aufgeführten Themenbereiche zu treffen.
In den letzten zwei Jahren war die Arbeit des Innovationsausschuss davon geprägt, sich einen Überblick über die großen Themenpakete zu schaffen, Aus der Arbeit haben sich in der Analyse bestehender Strukturen und vielen Interviews einige konkrete Fragestellungen entwickelt. Neben Anträgen an HA und HV und Empfehlungen an den Bundesvorstand, sind die obigen Fragestellungen zur weiterarbeit entstanden.
Gerne würden wir diese auch durch die HV noch priorisieren lassen.
Verfahren zum Antrag:
Kurzerklärung zu den Themen, sodass für die Abstimmung auch transparent wird, waa hinten den Themen steckt:
Entwicklung von Rastern und standardisierten Abläufen, um den Einstieg Neugewählter zu erleichtern (auch mit Auftrag, Arbeitsweise, Aufgabenverteilung, Regelungen für Ausschüsse - Finanzen, etc.)
Wer ist für die Befähigung zuständig, welche Fortbildungsmöglichkeiten kann es gehen, sodass das entsprechende Amt gut ausgeführt werden kann (z.B. Organisation und Abläufe, Work-Ehrenamts-live-Balance, Lobbyarbeit, Debattenkultur, Struktur Jugend(verbands)arbeit, etc.)
Welche (Kommunikations)Tools werden (vereinheitlicht) genutzt, z.B. dass man nicht für unterschiedliche Ausschüsse diverse Massengerdienste braucht ? Zugang/ Art und Weise zur Datenablage (Beschlüsse, Protokolle, Dezentral-Zusammenarbeit in Gremien, etc.
Wie kann Wissen und Erfahrung weitergegeben werden? Wer ist für was zuständig?
FAQ-Beschlüsse: Sortiert, verstöndlich, aktuell (auch mit Entwicklungen in Themen - z. B auch für eine gemeinsame Lobbyarbei
z. B. auch die Überlegung einer BDKJ App, um alles auf einen Blick einsehen und sich vernetzen zu können.
Wie können Beschlüsse und Antragstexte entwickelt werden, die z.B. verständlicher und/ oder kompakter sind, für Lobbygespräche, Öffentlichkeitsarbeit, Pressearbeit direkt genutzt werden können?
In der Jugendverbandswelt schreiben Engagierte Bachelor-/ Masterarbeiten und Promotionen. Aus diesen Arbeiten könnten bestimmt Inhalte und Erkenntnisse für den BDKJ genutzt werden. Leider gibt es dafür aber bisher keine Struktur bzw. wird dieses Feld noch nicht bedient. Dies könnte angegangen werden.
Jugendarbeit verändert sich und Engagierte wechseln immer wieder. Hier die Fragestellung, wie Wissen gut/ sinnvoll weitergeben werden kann. Mit der Offenheit, sich auch weiterentwickeln zu können und dennoch auf Erfahrungen und Wissen aufzubauen.
In den Umfragen für die Bukos kam heraus, dass auf Versammlungabläufe, Strukturen, Methodiken geblickt und diese weiterentwickelt werden könnten. Methodensammlung, Ideen, Möglichkeiten könnten eruiert und ausgebaut werden.
Der Innovationsausschuss wird bis zum Jahr 2030 weitergeführt. Er besteht aus 8
Personen, die für je zwei Jahre vom Hauptausschuss gewählt werden.
Ä1
, gestellt von: Innovationsausschss (Innovationsausschuss)Der Innovationsausschuss wird bis zum Jahr 2030 weitergeführt. Er besteht aus
87 Personen, die für je zwei Jahre vom Hauptausschuss gewählt werden.Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Jugend- und Diözesanverbänden wird angestrebt.Ä2
, gestellt von: DV Essen (dort beschlossen am: 10.04.2062)Der Innovationsausschuss wird bis zum Jahr 2030 weitergeführt. Er besteht aus 8 Personen, die für je zwei Jahre
vom Hauptausschussvon der Hauptversammlung gewählt werden.Ä6
, gestellt von: InnovationsausschussDer Innovationsausschuss wird bis zum Jahr 2030 weitergeführt. Er besteht aus 8 Personen, die für je zwei Jahre vom Hauptausschuss gewählt werden. Der Innovationsausschuss hat den Auftrag, als Innovationsmotor die Weiterentwicklung von Strukturen und Arbeitsformen im BDKJ aktiv voranzutreiben. Er erarbeitet konkrete Vorschläge und bringt diese in die zuständigen Gremien ein.
Hierfür entwickelt er umsetzbare Konzepte und Pilotprojekte und überprüft deren Wirksamkeit. Die Arbeit des Ausschusses ist auf konkrete Ergebnisse und Vorschläge ausgerichtet.
Ä7
, gestellt von: InnovationsausschussDer Innovationsausschuss wird bis zum Jahr 2030 weitergeführt. Er besteht aus
87 Personen, die für je zwei Jahre vom Hauptausschuss gewählt werden.Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Jugend- und Diözesanverbänden wird angestrebt.Ä8
, gestellt von: InnovationsausschussDer Innovationsausschuss wird bis zum Jahr 2030 weitergeführt. Auf der Hauptversammlung 2028 stellt er seine konkreten Ergebnisse vor. Er besteht aus
87 Personen, die für je zwei Jahre vom Hauptausschuss gewählt werden.Lisa Holzer, KjG: