| Veranstaltung: | Rechenschaftsberichte zur Hauptversammlung 2026 |
|---|---|
| Berichterstatter*in: | BDKJ-Bundesvorstand |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 23.03.2026, 12:00 |
B II.5: Freiwilligendienste
Text
Das Referat Freiwilligendienste wird von Jule Fennel und Raphael
Marquart in
Stellenteilung mit je 50 Prozent Stellenanteil bekleidet.
Das Referat wird durch
das Bundesministerium für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
(BMBFSFJ) refinanziert. Shirley Korfmacher
arbeitete bis zum 31. Januar 2026 als
Verwaltungsfachkraft mit dem
Referat zusammen. Seit dem 01. Februar 2026
unterstützt Laura Jung das
Referat als Verwaltungsfachkraft.
Das Referat berät den Bundesvorstand im Bereich der
Freiwilligendienste mit
Blick auf die Förderung, die Konzept- und
Qualitätsentwicklung innerhalb der
katholischen Trägerlandschaft,
Kooperationspartner*innen sowie die
Zusammenarbeit mit den
verantwortlichen Bundeseinrichtungen. Gemeinsam mit dem
Deutschen
Caritasverband (DCV) bildet das Referat das Bundestutoriat
der
katholischen Freiwilligendienste.
Im abgeschlossenen Zyklus 2024/2025 sind die Freiwilligenzahlen im
Freiwilligen
Sozialen Jahr (FSJ) und im Bundesfreiwilligendienst (BFD)
im Vergleich zum
Vorjahr minimal angestiegen. Circa 12.000 Freiwillige
haben einen
Freiwilligendienst in katholischer Trägerschaft
absolviert.
Die Entwicklungen variieren weiterhin von Region zu Region
und sind daher schwer
zu deuten. Sie unterliegen insbesondere föderalen
Veränderung in Bezug auf die
Dauer der gymnasialen Oberstufe in Bayern
und Nordrhein-Westfalen. Es lässt sich
jedoch weiterhin beobachten, dass
Interessent*innen deutlich kurzfristiger in
das Bewerbungsverfahren
einsteigen und sich die Zielgruppe im Hinblick auf die
individuelle
gesellschaftliche Positioniertheit der Bewerber*innen in stetigem
Wandel
befindet.
Wir rechnen zukünftig mit einem weiteren Anstieg der
Interessent*innen für einen
Freiwilligendienst, auch aufgrund des
Hinweises auf die Freiwilligendienste im
Anschreiben zur Wehrerfassung
an die Geburtsjahrgänge 2008 und später.
Im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung des Bundes für das Jahr 2026
wurden den
Freiwilligendiensten im Bundeshaushalt deutlich mehr Mittel
zugewiesen als
zuvor. Gegenüber dem Jahr 2025 stehen im Jahr 2026
insgesamt 75.000.000,00 EUR
mehr zur Verfügung. Ab 2027 ist eine weitere
Steigerung angekündigt worden. Dies
ermöglichte uns, zum Jahresanfang
2026 eine außerplanmäßige Erweiterung des
Projektumfangs des laufenden
Zyklus 2025/2026 von bisher 9.189.164,94 EUR auf
bis zu 12.648.615,27
EUR im Jahr 2026 zu beantragen. Dies entspricht, bezogen
auf den
gesamten Zyklus 2025/2026, einer Steigerung von fast 40 Prozent. In
der
Kontingentierungssitzung für den Zyklus 2026/2027 im Januar 2026 wurden
der
katholischen Trägergruppe für den Zyklus 2026/27 14.378.340,44 EUR
zugewiesen.
Dies entspricht einer Steigerung von fast 60 Prozent
gegenüber dem vorherigen
Zyklus. Es ist erklärter politischer Wunsch,
mit diesem Anstieg der Fördermittel
die Anzahl der besetzten Plätze in
den Freiwilligendiensten ebenso zu erhöhen
wie das Taschengeld.
Wir begrüßen ausdrücklich den deutlichen Aufwuchs der
Bundesfördermittel für die
Freiwilligendienste ab dem Haushaltsjahr 2026
und werten dies als Erfolg unserer
Lobbyarbeit im Zusammenwirken mit den
uns angeschlossenen diözesanen und
überregionalen
Freiwilligendienst-Trägern sowie den anderen
verbandlichen
Zentralstellen. Diese zusätzlichen Mittel werden langfristig
zur
Stärkung des freiwilligen Engagements beitragen. Aufgrund der Kürzungen
der
Bundesmittel in den letzten beiden Zyklen ist ein spontaner Aufwuchs
der
Freiwilligenzahlen in den Folgejahren kaum umsetzbar. Wir teilen den
politischen
Wunsch nach mehr freiwilligem Engagement und besseren
Rahmenbedingungen. Wir
danken den Mitgliedern des Deutschen Bundestags
für ihren Einsatz für die
Freiwilligendienste sowie den engagierten
Mitarbeiter*innen unserer
angeschlossenen Freiwilligendienst-Träger und
den anderen verbandlichen
Zentralstellen.
Der Aufwuchs ist dergestalt hoch ausgefallen, dass wir
voraussichtlich nicht
alle zur Verfügung stehenden Mittel beantragen
können. Dies betrifft sowohl den
Zeitraum Januar bis August 2026 als
auch den Folgezyklus 2026/2027. Um dem
gemeinsamen Wunsch der Politik
und der Verbände Folge leisten zu können, fordern
wir eine Überarbeitung
der Förderrichtlinie. Aufgrund der inflationsbedingt
gestiegenen Kosten
der letzten Jahre bedarf es einer deutlichen Erhöhung des
maximal
möglichen monatlichen Festbetrags. Dies unterstreicht auch der
Beschluss
„Freiwilligkeit stärken − keine Rückkehr zur Wehrpflicht“
des
Hauptausschusses aus dem Januar 2026. Unser Ziel bleibt,
allen
Interessierten einen Freiwilligendienst zu ermöglichen.
In Bekräftigung des Beschlusses der Hauptversammlung „Rechtsanspruch
auf
Förderung eines Freiwilligendienstes“ aus dem Mai 2024 hat der
Hauptausschuss im
Januar 2026 den Beschluss „Freiwilligkeit stärken −
Keine Rückkehr zur
Wehrpflicht“ gefasst. Diese Positionen sind und
bleiben ebenso wie das
Positionspapier „Freiwilligendienste 2030 −
Vision für eine Kultur
selbstverständlicher Freiwilligkeit“ für unsere
Arbeit im Tätigkeitsfeld der
Freiwilligendienste im Berichtszeitraum
handlungsleitend.
Die explizite Ablehnung eines sozialen Pflichtdienstes in Verbindung
mit der
konstruktiven Alternative eines Rechtsanspruchs auf einen
Freiwilligendienst
brachten wir immer wieder in die Debatte um einen
sozialen Pflichtdienst ein,
welches zu Mehraufwand in dem Referat
führte. Dies betraf im Berichtszeitraum
insbesondere innerkirchlich
Diskursräume. So waren wir im Juni und August 2025
Teil einer
Adhoc-Arbeitsgruppe “Wehrdienst und Gesellschaftsdienste” der
Deutschen
Kommission Justitia et Pax. Das von dieser Gruppe
erarbeitete
Orientierungspapier bildete die Grundlage für die Erklärung
der
Deutschen Bischofskonferenz zur Debatte um den Wehrdienst im Oktober
2025.
Der Beschluss des Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK),
sich dem Appell
zur Umsetzung des Positionspapiers „Freiwilligendienste
2030 − Vision für eine
Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit“
anzuschließen, wurde maßgeblich
durch uns beantragt und vorangetrieben.
Außerdem wirkten wir in der Adhoc-
Arbeitsgruppe „Gesellschaftsjahr“ des
ZdK von Mai bis November 2025 mit. Seit
Oktober 2025 sind wir an der
Umsetzung eines Pilotprojekts unter Federführung
und Finanzierung der
Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners beratend
beteiligt. Wir
bringen hier unsere Expertise als FSJ-Zentralstelle ein und
tragen so
zum Gelingen des Projekts bei. Ziel ist in einer
ausgewählten
Modellregion empirisch zu zeigen, dass die Umsetzung der
Forderungen des
Positionspapiers zu einem Anstieg der Freiwilligenquote führen
kann.
Statt einer paternalistischen und adultistischen Pflicht zum
Dienst braucht es
ein Recht auf einen Freiwilligendienst für alle. Junge
Menschen müssen selbst in
der Lage sein, über ihre Zukunft zu
entscheiden. Weder unterfinanzierte
Freiwilligendienste noch ein
Pflichtdienst sind der richtige Weg, um
gesellschaftlichen Zusammenhalt
zu stärken und junge Menschen zu fördern. Unser
Ziel ist insofern der
individuelle Rechtsanspruch auf Förderung
eines
Freiwilligendienstes.
Um Freiwilligendienste allen zu ermöglichen und so den
gesellschaftlichen
Zusammenhalt und das Engagement zu fördern, bedarf es
einer rechtlichen Garantie
der Förderung einer jeden zwischen
Freiwilligen, Einsatzstellen und Trägern
geschlossenen Vereinbarung, ein
staatlich finanziertes Freiwilligengeld sowie
ein Anschreiben des*der
Bundespräsident*in mit Informations- und
Beratungskampagne an alle
Schulabgänger*innen.
Im Berichtszeitraum fanden zwei reguläre Trägerkonferenzen statt. Im
Mai 2025
tagte die Trägerkonferenz in Frankfurt, im November 2025 in
Bergisch Gladbach-
Bensberg. Im Vordergrund der Konferenz im Mai 2025
stand die Erarbeitung eines
Papiers, das die gemeinsame Haltung der
Trägergruppe widerspiegelt. In dem
Papier „Gemeinsame Haltung der
katholischen Trägergruppe“, das auch in leichter
Sprache vorliegt,
konkretisierten wir mit der Trägergruppe die Prinzipien der
Katholischen
Soziallehre, Personalität, Solidarität, Subsidiarität, Gemeinwohl
und
Nachhaltigkeit als Grundsätze unserer gemeinsamen Arbeit. Darüber
hinaus
wurde das Qualitätsmanagement im Rahmen der strategischen Ausrichtung
vor
dem Hintergrund knapper werdender Personalressourcen bei unseren
angeschlossenen
Trägern diskutiert. Auch im Zyklus 2024/2025 wurden die
Qualitätsprüfungen bei
den Trägern durchgeführt. Auf der Trägerkonferenz
im November 2025 wurden die
Prüfzertifikate an sieben im
Berichtszeitraum erfolgreich geprüfte Träger
verliehen. Ein weiterer
Träger erhielt das Prüfzertifikat nach bestandener
Nachprüfung.
Gleichzeitig beschloss die Trägerkonferenz einen Verfahrensweg für
die
Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems der
katholischen
Trägergruppe. Darüber hinaus bildeten die angekündigten
deutlich
erhöhten Fördermittel für die Freiwilligendienste ab dem Jahr 2026
einen
Schwerpunkt. Im gemeinsamen Konferenzteil mit den
Internationalen
Freiwilligendienste stand die Debatte um den neuen Wehrdienst
und einen
potenziellen neuen Zivildienst im Vordergrund.
Die Zusammenarbeit in der Trägergruppe erleben wir als sehr
wertschätzend und
gewinnbringend. Wir schätzen insbesondere die hohe
Bereitschaft zur
Eigeninitiative und das aktive Einbringen unserer
Freiwilligendienstträger in
innovative wie alltägliche Prozesse und die
politische Arbeit vor Ort. Dies
zeigte sich insbesondere in den beiden
von Fördermittelkürzungen des Bundes
betroffenen Zyklen.
Der Prozess der strategischen Ausrichtung wird auch im kommenden
Jahr weiter
fortschreiten, um die bestehende Zusammenarbeit in
verbindliche Richtlinien zu
überführen und qualitative Weiterentwicklung
der Trägergruppe zu ermöglichen.
Die Überarbeitung der Ordnungen ist
hiermit eng verzahnt und ist noch nicht
abgeschlossen, so dass die
Arbeitsgruppe ihre Arbeit fortsetzen wird. Wir sind
zuversichtlich, dass
die angekündigte Fördermittelerhöhung die Strukturen
stabilisieren und
uns erstmals einen tatsächlich bedarfsorientierten Antrag
ermöglichen
wird.
Erneut wurde eine partizipative Anerkennungsaktion zum Ende des
Zyklus von 1.
Bis 30. Juni 2025 in den Sozialen Medien durchgeführt.
Unter dem Hashtag
#wertvolljahr konnten Freiwillige, Einsatzstellen-,
Träger- und
Zentralstellenvertreter*innen mit einer Canva-Vorlage
personalisierte Beiträge
erstellen und posten und damit zum Ausdruck
bringen, was den Freiwilligendienst
für sie zu einem Wertvolljahr macht
− bzw. warum der*die Freiwillige wertvoll
für sie ist. Punktuell wurde
die Aktion verbunden mit der Forderung nach einem
Rechtsanspruch auf
Förderung eines Freiwilligendienstes statt der Einführung
eines sozialen
Pflichtdienstes.
Die Aktionen machen öffentlich den Wert der
Freiwilligendienste sichtbar und
binden die Freiwilligen selbst sowie
die Einsatzstellen in die
Öffentlichkeitsarbeit ein. Die
Niedrigschwelligkeit des Angebots ist dabei
bedeutend. Die Reichweite
von sog. Hashtag-Aktionen in Social Media erscheint
jedoch grundlegend
nicht mehr hoch, dies betraf auch unsere
Anerkennungsaktion
#wertvolljahr im Jahr 2025.
Ab dem Jahr 2026 wird die Anerkennungsaktion auf Beschluss der
Trägerkonferenz
nicht mehr zentral und durch uns begleitet durchgeführt,
sondern in dezentraler
Eigenregie direkt durch die Träger
umgesetzt.
Wir standen im Berichtszeitraum weiterhin im engen Austausch mit
dem
Zuwendungsgeber, dem Bundesministerium für Bildung, Familie,
Senioren,
Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Im Oktober 2025 fand das
jährliche
Steuerungsgespräch mit der Referatsleiterin
Jugendfreiwilligendienste
des BMBFSFJ, Ursula Kopp, in Düsseldorf statt. Im
Vordergrund des
Austauschs stand neben der aktuellen Debatte um einen
sozialen
Pflichtdienst und die Haushaltssituation für die
Freiwilligendienste
insbesondere die Arbeitsschwerpunkte der Zentralstelle.
Beide Parteien
betonten den hohen Stellenwert der arbeitsmarktneutralen
Umsetzung der
Freiwilligendienste sowie die Durchführung der Dienste als Lern-
und
Orientierungsjahr im Gesamtkontext einer Bildung für
nachhaltige
Entwicklung.
Die Gespräche empfanden wir als offen und wertschätzend. Wir
freuen uns
besonders über das Lob des BMBFSFJ an unser Referat
Freiwilligendienste sowie
die Förderabteilung im JHD über die
vorbildliche Abwicklung.
Die Steuerungsgespräche werden auch weiterhin regelmäßig im
jährlichen Rhythmus
stattfinden, der nächste Termin ist nunmehr für
Sommer 2026 avisiert.
Die Kooperation mit dem Deutschen Caritasverband (DCV) als
Zentralstelle für den
BFD mit Bettina Kieninger sowie mit der dortigen
Bundestutorin für das FSJ
Johanna Scheidies (in Elternzeit seit August
2025) bzw. Kim Trinh Quang
(Elternzeitvertretung seit August 2025) und
der Referatsleiterin Karin Vorhoff
besteht weiterhin in enger
Zusammenarbeit. Zu ihrer Sicherung finden
regelmäßige
Kooperationsgespräche zwischen uns und dem DCV statt.
Die Zusammenarbeit mit dem DCV gestaltet sich weiterhin sehr
vertrauensvoll und
konstruktiv. Besonders freuen wir uns über den
intensiven Einsatz der Caritas-
Präsidentin Eva Welskop-Deffaa für die
Stärkung der Freiwilligendienste.
Weiterhin besteht eine enge Vernetzung mit den anderen Zentralstellen
im FSJ
durch die gemeinsame Arbeit im Bundesarbeitskreis (BAK) FSJ.
Wir begrüßen die enge Zusammenarbeit im BAK FSJ und die
gemeinsame politische
Arbeit. Besonders wertvoll waren im
Berichtszeitraum die an das gemeinsame
Positionspapier
„Freiwilligendienste 2030 anschließende gemeinsame politische
Arbeit auf
dem Weg Umsetzung einer Kultur selbstverständlicher
Freiwilligkeit.
Zur Abwendung eines sozialen Pflichtdienstes und Umsetzung eines
Rechtsanspruchs
auf einen Freiwilligendienst möchten wir die sehr gute
Zusammenarbeit mit den
anderen Zentralstellen weiter ausbauen.
Obwohl es bisher keinen verpflichtenden Wehrdienst gibt, bereiten das
BMBFSFJ
und weitere Bundesministerium für die Fall eines verpflichtenden
Wehrdienstes
einen Zivildienst als Wehrersatzdienst vor. Als
Zentralstelle für das
Freiwillige Soziale Jahr konnten wir uns in die
Planungen des BMBFSFJ
einbringen, welches zivilgesellschaftliche
Organisationen in Form von Gesprächen
und Fragebögen beteiligt. Das
BMBFSFJ denkt dabei an einen Zivildienst vor allem
auch in Form des
Zivilschutzes und einer breiten Einsatzmöglichkeit in
Organisationen. In
die Diskussion haben wir vor allem die Gleichwertigkeit
der
Freiwilligendienste (nationale und internationale), die Nutzung
der
bestehenden Infrastruktur der zivilgesellschaftlichen Organisationen und
die
Stärkung der Freiwilligkeit eingebracht. In dem Fragebogen des
BMBFSFJ haben wir
angegeben, dass wir uns weiter an der Vorbereitung des
Zivildienstes beteiligen
wollen und uns grundsätzlich vorstellen können,
den Dienst mitzugestalten. Diese
Vorgänge wurden von BDKJ und der
Bundeszentrale für katholische Jugendarbeit als
Zentralstelle gemeinsam
durchgeführt.
Die Vorbereitung eines Zivildienstes zeigt, dass der
Wehrdienst zu einem
späteren Zeitpunkt weiterhin auch als Pflichtdienst
eingeführt werden kann und
dies von der Bundesregierung vorbereitet
wird. Dass die Freiwilligendienste an
den Treffen beteiligt werden, war
nicht vorgesehen und wir mussten uns dafür
stark einsetzen, was gelungen
ist. In der Debatte ist die Balance zwischen der
Betonung der
Freiwilligkeit und der Mitgestaltung des Zivildienstes im Falle
einer
Pflicht gewahrt werden, um am politischen Diskurs
teilzuhaben.
