| Veranstaltung: | BDKJ-Hauptversammlung 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Bundesvorstand, Wahlausschuss |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 11.03.2026, 15:45 |
A10: Änderung der Geschäftsordnung: Besonderheiten Entwicklungspolitischer Ausschuss
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Antragstext
"Der Entwicklungspolitische Ausschuss besteht aus neun Personen. Vier Plätze
entfallen auf Personen weiblichen oder diversen Geschlechts sowie vier Plätze
auf Personen männlichen oder diversen Geschlechts. Ein weiterer Platz wird
geschlechtsungebunden besetzt.
11.04.2026
Ich war 2016 nicht dabei. Es gibt in §16 (7) die Anzahl der Mitglieder in einem Ausschuss. Sieben an der Zahl. Warum soll der der EPA aus neun Personen bestehen?
13.04.2026
Volker Andres:
Der EPA hat derzeit bereits 9 Mitglieder. Mit unserem Antrag wollten wir lediglich zu einer einfacheren Handhabung beitragen, dass dies, wie andere Besonderheiten bei Ausschüssen, ebenfalls in der Geschäftsordnung steht. In unserer Antragsversion haben wir uns dazu entschieden keine inhaltliche Änderung zum aktuell gültigen Hauptversammlungsbeschluss vorzunehmen.
Wieso damals die Zahl 9 festgelegt wurde, kann ich nur interpretieren, da ich selbst ebenfalls noch nicht dabei war. Einen Hinweise bietet aber die Begründung des damaligen Antrages.
Aus der Begründung des Einsetzungsbeschlusses:
"Der derzeit bestehende Entwicklungspolitische Arbeitskreis (EPA) wurde ursprünglich als
ökumenischer Arbeitskreis gegründet. Die 18 Mitglieder wurden je zur Hälfte von der BDKJHauptversammlung und der aej besetzt. Nachdem sich im Laufe der Jahre auf evangelischer
Seite andere Formen der inhaltlichen Arbeit im entwicklungspolitischen Kontext entwickelt
haben und die Plätze im EPA von der aej nicht mehr besetzt wurden, fiel bereits 2009 die
Entscheidung, den EPA als Arbeitskreis des BDKJ fortzuführen."
Wieso damals die Zahl 9 festgelegt wurde, kann ich nur interpretieren, da ich selbst ebenfalls noch nicht dabei war. Einen Hinweise bietet aber die Begründung des damaligen Antrages.
Aus der Begründung des Einsetzungsbeschlusses:
"Der derzeit bestehende Entwicklungspolitische Arbeitskreis (EPA) wurde ursprünglich als
ökumenischer Arbeitskreis gegründet. Die 18 Mitglieder wurden je zur Hälfte von der BDKJHauptversammlung und der aej besetzt. Nachdem sich im Laufe der Jahre auf evangelischer
Seite andere Formen der inhaltlichen Arbeit im entwicklungspolitischen Kontext entwickelt
haben und die Plätze im EPA von der aej nicht mehr besetzt wurden, fiel bereits 2009 die
Entscheidung, den EPA als Arbeitskreis des BDKJ fortzuführen."
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Begründung
Der Entwicklungspolitische Ausschuss wurde zuletzt durch die Hauptversammlung 2016 mit einer Besetzung von neun Personen eingesetzt[1] und wird als ständiger Ausschuss in der Bundesordnung aufgeführt (§16 Abs. 2 Nr. 5 Bundesordnung). Bei der Neufassung der Geschäftsordnung hat diese Besonderheit keine Berücksichtigung gefunden. Zur Vereinfachung und Übersichtlichkeit für die Wahlen und die Arbeit des Wahlausschusses soll diese Regelung in der Geschäftsordnung aufgenommen.
Handlungsauftrag an
kein weiterer Handlungsauftrag
Zeitrahmen
sofortige Erledigung
Ressourcen
kein weiterer Ressourceneinsatz
Zuständigkeit
Bundesvorstand

In der Geschäftsordnung wird als neuer § 23 aufgenommen. Die Nummerierung des
nachfolgenden Paragraphen wird entsprechend angepasst:
Satzungsausschuss:
Der Satzungsausschuss hat keine formalen Bedenken zur Vereinbarkeit mit bestehenden Regelungen. Die Änderungen sind logisch konsistent mit vergleichbaren Regelungen für andere Ausschüsse. Diese Besonderheit wurde bei der Überarbeitung der GO übersehen, eine Anpassung wird begrüßt.