Satzungsausschuss:
Der Satzungsausschuss hat keine formalen Bedenken zur Vereinbarkeit mit bestehenden Regelungen. Aus demokratischer Sicht ist eine solche Änderung zu begrüßen. Es muss im Blick behalten werden, dass die praktische Umsetzung gut gelingt und ein reibungsloser Ablauf der Hauptversammlung weiterhin gewährleistet werden kann.

Die Geschäftsordnungwird mit Ablauf der Hauptversammlung folgendermaßen
angepasst:
Antragssteller*innen:
Wir lassen den Ä1 abstimmen und nehmen den Ä2 auf.