A1: Digitale Teilhabegerechtigkeit in den Strukturen des BDKJ
| Veranstaltung: | BDKJ-Hauptausschuss Februar 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Digitalpolitischer Ausschuss |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 04.02.2026, 10:53 |
| Antragshistorie: | Version 1(04.02.2026) |
| Veranstaltung: | BDKJ-Hauptausschuss Februar 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Digitalpolitischer Ausschuss |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 04.02.2026, 10:53 |
| Antragshistorie: | Version 1(04.02.2026) Version 1 |
Als BDKJ ist es uns ein Anliegen, dass alle jungen Menschen an unserem Verband
teilhaben können. Digitale Räume bieten viele Chancen, junge Menschen einfacher
an Angeboten und Entscheidungsprozessen teilhaben zu lassen. Allerdings ergeben
sich im digitalen Raum auch neue Barrieren und Herausforderungen. Deswegen haben
wir im Jahr 2024 den Beschluss „Digitale Teilhabegerechtigkeit für junge
Menschen” gefasst, in dem wir unsere politischen Forderungen nach digitaler
Teilhabegerechtigkeit ausdrücken. Mit diesem Antrag sollen nun auch unsere
eigenen Strukturen so gestaltet werden, dass digitale Teilhabe gestärkt wird.
Als BDKJ ist es uns ein Anliegen, dass alle jungen Menschen an unserem Verband teilhaben können. Digitale Räume bieten viele Chancen, junge Menschen einfacher an Angeboten und Entscheidungsprozessen teilhaben zu lassen. Allerdings ergeben sich im digitalen Raum auch neue Barrieren und Herausforderungen. Deswegen haben wir im Jahr 2024 den Beschluss „Digitale Teilhabegerechtigkeit für junge Menschen” gefasst, in dem wir unsere politischen Forderungen nach digitaler Teilhabegerechtigkeit ausdrücken. Mit diesem AntragBeschluss sollen nun auch unsere eigenen Strukturen so gestaltet werden, dass digitale Teilhabe gestärkt wird.
Die unten beschriebenen Maßnahmen sollen sukzessiv in den nächsten drei Jahren
Barrieren abbauen, Chancen der Digitalisierung nutzen und Angebote zur Stärkung
der digitalen Teilhabegerechtigkeit junger Menschen schaffen. Dabei sind wir uns
bewusst, dass die Liste der Maßnahmen nicht endgültig sein kann. Daher wollen
wir auch darüber hinaus sensibel für Barrieren bleiben und diese möglichst
vermeiden oder abbauen.
Für die Umsetzung der Maßnahmen ist der Bundesvorstand in Zusammenarbeit mit den
jeweiligen Referaten zuständig. Bis zum Ende des Zeitraums, in dem neue
Maßnahmen eingeführt werden, berichtet der Bundesvorstand im Rahmen eines kurzen
Kapitels seines Rechenschaftsberichts über den Fortschritt des Projekts. Dadurch
soll sowohl Transparenz über den Prozess, als auch Aufmerksamkeit für die
innerverbandliche Behandlung des Themas geschaffen werden.
Der Digitalpolitische Ausschuss wird damit beauftragt, bei der Umsetzung des
Beschlusses zu beraten und zu unterstützen. Dazu lädt der Bundesvorstand zu
einem jährlichen gemeinsamen Strategiegespräch ein. An diesem können neben dem
Bundesvorstand und Mitgliedern des Digitalpolitischen Ausschusses auch
Mitglieder der Referate teilnehmen, die im jeweiligen Jahr Maßnahmen umsetzen.
Der Digitalpolitische Ausschuss wird damit beauftragt, bei der Umsetzung des Beschlusses zu beraten und zu unterstützen. Dazu lädt der Bundesvorstand zu einem jährlichen gemeinsamen Strategiegespräch ein. An diesem können neben dem Bundesvorstand und Mitgliedern des Digitalpolitischen Ausschusses auch Mitglieder der Referate teilnehmen, die im jeweiligen Jahr Maßnahmen umsetzen.
Der Digitalpolitische Ausschuss wird damit beauftragt, bei der Umsetzung des Beschlusses zu beraten und zu unterstützen. Dazu lädt der Bundesvorstand zu einem jährlichen gemeinsamen Strategiegespräch ein. An diesem können neben dem Bundesvorstand und Mitgliedern des Digitalpolitischen Ausschusses auch Mitglieder der Referate teilnehmen, die im jeweiligen Jahr Maßnahmen umsetzen.
Ziel des Projekts ist es, Maßnahmen zur digitalen Teilhabegerechtigkeit in
Ziel des Projekts soll es sein, Maßnahmen zur digitalen Teilhabegerechtigkeit in
Routinestandards zu überführen: Bei digitalen Prozessen sollen Maßnahmen zur
digitalen Teilhabe junger Menschen im Verband natürlich im Prozessablauf
verankert sein.
Ziel des Projekts soll es sein, Maßnahmen zur digitalen Teilhabegerechtigkeit in RoutinestandardsStandards zu überführen: Bei digitalen Prozessen sollen Maßnahmen zur digitalen Teilhabe junger Menschen im Verband natürlich im Prozessablauf verankert sein.
Teil dieses Beschlusses ist eine „Checkliste zur barrierearmen Gestaltung
digitaler Angebote”, die auch über den BDKJ-Bundesverband hinaus zur Verfügung
gestellt wird. Diese dient in den Handlungsfeldern als Grundlage für die
barrierearme Gestaltung. Der BDKJ Bundesverband strebt an, auch die Punkte mit
dem Vermerk „für besonders Engagierte” umzusetzen, insofern möglich.
Teil dieses Beschlusses istDer Bundesvorstand erarbeitet eine „Checkliste zur barrierearmen Gestaltung digitaler Angebote”, die auch über den BDKJ-Bundesverband hinaus zur Verfügung gestellt wird. Diese dient in den Handlungsfeldern als Grundlage für die barrierearme Gestaltung. Der BDKJ Bundesverband strebt an, auch die Punkte mit dem Vermerk „für besonders Engagierte” umzusetzen, insofern möglich.
Teil dieses Beschlusses ist eine „Checkliste zur barrierearmen Gestaltung digitaler Angebote”, die die Umsetzung der Web Content Accessibility Guidelines zum Ziel hat und die auch über den BDKJ-Bundesverband hinaus zur Verfügung gestellt wird. Diese dient in den Handlungsfeldern als Grundlage für die barrierearme Gestaltung. Der BDKJ Bundesverband strebt an, auch die Punkte mit dem Vermerk „für besonders Engagierte” umzusetzen, insofern möglich.
Im Text ist an verschiedenen Stellen von einfacher beziehungsweise kindgerechter
Sprache die Rede. Ziel ist es, von den entsprechenden Inhalten eine Fassung in
einfacher Sprache mit besonderem Augenmerk auf die Zielgruppe Kinder zu haben.
Um diesen speziellen Fokus auf Kinder auszudrücken, sprechen wir hier und im
Folgenden von „einfacher beziehungsweise kindgerechter Sprache".
Im Text ist an verschiedenen Stellen von einfacher beziehungsweise kindgerechter Sprache die Rede. Ziel ist es, von den entsprechenden Inhalten eine Fassung in einfacher Sprache mit besonderem Augenmerk auf die Zielgruppe Kinder zu haben. Um diesen speziellen Fokus auf Kinder auszudrücken, sprechen wir hier und im Folgenden von „einfacher beziehungsweise kindgerechter Sprache".
Der Bundesvorstand setzt in Zusammenarbeit mit den zuständigen Referaten die
Maßnahmen im Bereich der folgenden Handlungsfelder um.
Der Bundesvorstand setzt in Zusammenarbeit mit den zuständigen Referaten die Maßnahmen im Bereich der folgenden Handlungsfelder um.
Bis Ende 2026 überarbeiten wir die Website des BDKJ Bundesverbands und setzen
die folgenden Maßnahmen um:
Bis Ende 2026 überarbeiten wirwird die Website des BDKJ Bundesverbands überarbeitet und setzendabei werden die folgenden Maßnahmen umumgesetzt:
Ein großer Teil des digitalen Lebens junger Menschen findet auf sozialen Medien
statt. Deshalb setzen wir bis Ende 2026 folgende Maßnahmen um:
Regelmäßig und erstmals bis Ende 2026 prüfen wir, ob ein Bedarf an digitalen
verbandsinternen Safe(r) Spaces besteht. Die Prüfung wird gemeinsam mit dem
Digitalpolitischen Ausschuss im jährlichen Strategiegespräch geplant. Sollte
dieser gegeben sein, wird ein moderiertes Forum eingerichtet, das keinen Raum
für Hass bietet. Bei der Auswahl des Tools für die Einrichtung des Forums wird
auf Barrierefreiheit geachtet und ausschließlich freie Software verwendet.
Regelmäßig und erstmals bis Ende 2026 prüfen wir, ob ein Bedarf an digitalen verbandsinternen Safe(r) Spaces bestehtAusstauschräumen besteht, die möglichst Macht & Diskriminierungssensibel sind und so ein gemeinsamer safer Space für respektvollen Austausch sein können. Die Prüfung wird gemeinsam mit dem Digitalpolitischen Ausschuss im jährlichen Strategiegespräch geplant. Sollte dieser gegeben sein, wird ein moderiertes Forum eingerichtet, das keinen Raum für Hass bietet. Bei der Auswahl des Tools für die Einrichtung des Forums wird auf Barrierefreiheit geachtet und ausschließlichmöglichst freie Software verwendet.
Um auf unseren Konferenzen (Hauptversammlung, Bundeskonferenzen
Um auf unseren Konferenzen (Hauptversammlung, Bundeskonferenzen und
Bundesfrauenkonferenz) allen Jugendverbandler*innen Teilhabe zu ermöglichen,
setzen wir bis Ende 2027 die folgenden Maßnahmen um:
Um auf unseren Konferenzen (Hauptversammlung, Bundeskonferenzender Jugendverbände, Bundeskonferenz der Diözesanverbände und Bundesfrauenkonferenz) allen Jugendverbandler*innen Teilhabe zu ermöglichen, setzen wir bis Ende 2027 die folgenden Maßnahmen um:
Darüber hinaus wird der Digitalpolitische Ausschuss damit beauftragt, eine
Reflexion der zunehmend fortgeschrittenen Digitalisierung unserer Konferenzen
und deren Auswirkungen auf unsere Konferenzkultur zu erstellen.
Um in unseren Gremien allen Jugendverbandler*innen Teilhabe zu ermöglichen,
setzen wir bis Ende 2027 die folgenden Maßnahmen um:
Für die ehrenamtlichen Mitglieder des Bundesvorstands und die Präsidien der
Bundeskonferenzen werden ab spätestens Ende 2027 dienstliche Geräte
bereitgestellt, die diese nutzen können. Dies umfasst sowohl Smartphones als
auch Laptops. Falls dieses Angebot nicht genutzt wird, werden Ehrenamtliche mit
allen Lizenzen für proprietäre Software ausgestattet, die für die Mitarbeit
benötigt werden, insofern nicht ohnehin freie Software zum Einsatz kommt.
Für die ehrenamtlichen Mitglieder des Bundesvorstands und die Präsidien der Bundeskonferenzen werden ab spätestens Ende 2027 dienstliche Geräte bereitgestellt, die diese nutzen können. Dies umfasst sowohl Smartphones als auch Laptops. Falls dieses Angebot nicht genutzt wird, werden Ehrenamtliche mit allen Lizenzen für proprietäre Software ausgestattet, die für die Mitarbeit benötigt werden, insofern nicht ohnehin freie Software zum Einsatz kommt.
[1] Ein offenes Dateiformat ist ein Dateiformat, das durch eine offen
veröffentlichte Spezifikation definiert ist und von jedem genutzt und
implementiert werden kann. Beispiele für offene Dateiformate sind odt-Dateien
für Texte und ods-Dateien für Tabellen. Diese können auch mit Microsoft Word
bzw. Excel erzeugt und bearbeitet werden.
Uns ist es ein Anliegen, dass alle junge Menschen an den Angeboten und Entscheidungen in unserem Verband teilhaben können und dadurch dabei sein, mitmachen und mitgestalten können. Schon bei Erarbeitung des Beschlusses “Digitale Teilhabegerechtigkeit für junge Menschen” war für uns schnell klar, dass neben der Erstellung und Veröffentlichung politischer Forderungen zur digitalen Teilhabegerechtigkeit zwingend auch eine Beschäftigung mit unseren eigenen Strukturen einhergehen muss.
Ein Schwerpunkt der hier dargestellten Maßnahmen stellt die barrierearme Gestaltung unserer digitalen Angebote dar. Die Inhalte der Checkliste basieren größtenteils auf den “Web Content Accessibility Guidelines” (WCAG; “Richtlinien für barrierefreie Webinhalte”), die inzwischen offiziell Standards für die Gestaltung digitaler Angebote setzen. Tatsächlich ist die Umsetzung der ersten beiden Stufen (A und AA) der WCAG für Organisationen mit mehr als 10 Mitarbeiter*innen, die wirtschaftlich tätig sind (z.B. durch Merchandise-Shops), inzwischen sogar gesetzlich verpflichtend (vgl. BFSG).
Wir sind uns bewusst, dass die dargestellten Maßnahmen teilweise einen höheren Arbeitsaufwand mitbringen und unterschiedlich schnell umsetzbar sind. Darum schlagen wir die Umsetzung des Beschlusses in sukzessiven Schritten über die nächsten drei Jahre vor: So kann jedes Jahr separat ein Schwerpunkt gesetzt werden, der dann über das Jahr bearbeitet werden kann. Die von uns vorgeschlagene Reihenfolge der Bearbeitung baut auf folgenden Kriterien auf:
Gleichzeitig müssen auch Themen aus späteren Jahren wahrscheinlich auch früher als zu Jahresbeginn angestoßen werden, da die Umsetzung innerhalb eines Jahres sonst eher knapp wird. Der im Antrag enthaltene Zeitplan und die darin enthaltene Priorisierung ist erst mal lediglich ein Vorschlag unsererseits. Wir sind gerne bereit hier im Gespräch mit euch im Hauptausschuss und mit Blick auf die Umsetzbarkeit des Zeitplans auch nochmal umfassende Anpassungen vorzunehmen, falls der Hauptausschuss dies als sinnvoll erachtet.
Als DiPA wollen wir den Prozess auch im Nachgang gerne aktiv begleiten und mit unserer Expertise unterstützen. (Der Ausschuss läuft natürlich eigentlich in einem halben Jahr aus. Wir werden als Ausschuss aber auf der HV eine Verlängerung des DiPA beantragen.) Um hier gut unterstützen zu können soll ein Mal im Jahr ein gemeinsames Strategiegespräch des DiPA mit dem Bundesvorstand und den betroffenen Referaten stattfinden.
Verfügung gestellt werden kann.
Simon Schwarzmüller (KjG):
Felix Preu (er/ihn) | DiPA: